Krankmeldung: Bei Teilzeitkräften zählen auch freie Tage

Frage: Eine Mitarbeiterin in Teilzeit arbeitet bei uns nur 2 Tage pro Woche. Als sie neulich krankheitsbedingt ausfiel, erreichte mich ihre Krankmeldung erst eine Woche später.

Frage: Eine Mitarbeiterin in Teilzeit arbeitet bei uns nur 2 Tage pro Woche. Als sie neulich krankheitsbedingt ausfiel, erreichte mich ihre Krankmeldung erst eine Woche später.Ihre Begründung lautete: Ihre arbeitsfreien Tage zählten ja bei der Berechnung der Frist für die Meldung nicht mit. Hat sie Recht?

Teilzeitkräfte: Krankmeldung muss sofort erfolgen

Antwort: Nein. Ist eine Teilzeitkraft auf Grund einer Erkrankung arbeitsunfähig, muss sie Ihnen dies – wie ein Vollzeitmitarbeiter – unverzüglich mitteilen, § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter am nächsten Tag eigentlich frei hätte, weil er nur bestimmte Tage pro Woche arbeitet.

Teilzeitkräfte: Die freien Tage des Arbeitnehmers zählen mit

Beispiel: Ein Mitarbeiter, der nur donnerstags und freitags arbeitet, wird am Sonntag krank. Er ist verpflichtet, Ihnen am Montag die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Das gilt selbst dann, wenn er der Ansicht ist, seine Arbeitsunfähigkeit halte höchstens bis Mittwoch an. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen. Auch hier zählen die freien Tage (auch das Wochenende) eines Beschäftigten mit. 

Teilzeitkräfte: Vermeiden Sie Streitigkeiten durch eine Regelung im Arbeitsvertrag

Sorgen Sie dafür, dass die entsprechenden Verpflichtungen für alle Mitarbeiter ausdrücklich in deren Arbeitsvertrag aufgenommen oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. So vermeiden Sie von vornherein mögliche Streitigkeiten. Außerdem erhalten Sie alle Informationen, die Sie in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung für Ihre Abrechnung benötigen, stets rechtzeitig.