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Recht, Führung und Soziales


Gehaltskürzungen in Krisenzeiten: Was Sie aus rechtlicher Sicht beachten müssen

Liebe Leserin, lieber Leser,

vorübergehende Gehaltskürzungen sind manchmal ein geeignetes Mittel, einen Betrieb in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten. Für Unternehmen, die Gehälter kürzen müssen, stellt sich die Frage, wie sie dabei rechtssicher vorgehen.

Bedeutend ist hier, ob es sich um einvernehmliche Gehaltskürzungen handelt oder ob diese gegen den Willen der Mitarbeiter durchgesetzt werden sollen. Mehr Informationen finden Sie im Themenkanal Recht.

Schwierige Mitarbeiter sind für Führungskräfte immer auch eine Herausforderung. Den hier müssen Sie als Vorgesetzter handeln, um Ärger und Frustration innerhalb Ihres Teams oder bei dem einzelnen Mitarbeiter zu vermeiden.

Viel Spaß beim Lesen und eine schöne Woche wünscht Ihnen,

Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail


Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

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Gehaltskürzung im Einvernehmen
Gehaltskürzungen gegen den Willen der Mitarbeiter

Schwierige Mitarbeiter – eine Herausforderung für Vorgesetzte
Selbst-Test: Sind Sie für ein Versetzungsgespräch gewappnet?

4 Tipps, wie Sie speziell ältere Mitarbeiter motivieren
So bauen Sie neue Dienstleistungen in Ihrer Einrichtung auf



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Recht

Gehaltskürzung im Einvernehmen

Die beste Lösung erzielt ein Unternehmen, wenn die Mitarbeiter mit einer Gehaltskürzung einverstanden sind. Dabei ist es wichtig, dass beide Seiten Zugeständnisse signalisieren: Kann das Unternehmen dem Mitarbeiter durch flexible Arbeitszeiten entgegenkommen? Geht es auf einen Wunsch nach einer neuen Aufgabe ein? Oder ermöglicht es eine sinnvolle Weiterbildung? Die Mitarbeiterzufriedenheit entscheidet darüber, ob das Unternehmen eine Gehaltskürzung im Einvernehmen umsetzen kann. Grundsätzlich gilt: Neue Konditionen können auch während des Arbeitsverhältnisses ausgehandelt werden.

Auch wenn die Mitarbeiter der Gehaltskürzung zustimmen, muss das Unternehmen folgende gesetzliche Gegebenheiten beachten.

1. Beachten Sie den gesetzlichen Branchen-Mindestlohn
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 ist ein Gesetz, auf dessen Grundlage in Deutschland in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt werden können. Entscheidend ist, dass für eine Branche ein allgemeinverbindlicher (Mindest-)Lohn erreicht werden kann – auch gegen den Willen bestimmter Teile der Arbeitgeber und ohne dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer der Branche beschäftigen müssen.

Es gilt für folgende Branchen (Stand: 1.7.2009) und gibt dort zwingende Arbeitsbedingungen vor:
  • Bauhauptgewerbe
  • Dachdeckerhandwerk
  • Elektrohandwerk
  • Gebäudereiniger-Handwerk
Ein Branchen-Mindestlohn ist verbindlich für
  • alle Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und ihre im Geltungsbereich des Tarifvertrags beschäftigten Arbeitnehmer,
  • alle Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre in Deutschland im Geltungsbereich des Tarifvertrags beschäftigen Arbeitnehmer
  • alle Verleih-Arbeitgeber und Leiharbeitnehmer, wenn der Entleiher den Leiharbeitnehmer mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen.
Hinweis: Die gesetzlich vorgeschriebenen Branchen-Mindestlöhnen mit den derzeit gültigen Tarifen finden Sie auf den Seiten des Zolls unter: http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/e0_aentg/
a0_info_ag/b0_mindestlohn/a0_uebersicht_mindestlohn/index.html

2. Halten Sie sich an die Tarifmodelle
Hat Ihr Unternehmen sich in der Vergangenheit einem Tarifmodell angeschlossen, muss es diesen Tarif auch bezahlen. Hier hat es keine Kürzungsmöglichkeiten.

3. Achten Sie auch auf den Gleichbehandlungsgrundsatz
Dieser untersagt dem Unternehmen, Mitarbeiter mit gleichen Tätigkeiten ungleich zu bezahlen. Daran scheitern individuelle Gehaltskürzungen. Für die Ungleichbehandlung muss es vielmehr einen triftigen Grund geben.

4. Beziehen Sie den Betriebsrat mit ein
Ihr Betriebsrat hat bei individuellen Einzelmaßnahmen ein Mitbestimmungsrecht. Gibt es einen Betriebsrat, ist seine Zustimmung erforderlich, wenn Gehaltskürzungen vorgenommen werden. Geht es um das Thema Arbeitsplatzerhaltung, ist auch der Betriebsrat durchaus bemüht, Gehaltskürzungen im gewissen Rahmen zu unterstützen.


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Ob Arbeitsvertrag, Gehaltsverhandlungen, arbeitsrechtliche Sanktionen oder Arbeitszeugnisse

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Gehaltskürzungen gegen den Willen der Mitarbeiter

Stimmen die Mitarbeiter einer Gehaltskürzung nicht zu, hat das Unternehmen 2 Möglichkeiten, eine Gehaltskürzung durchzusetzen:

1. Die erste Möglichkeit ist die Änderungskündigung. Sie funktioniert in der Art, dass dem Arbeitnehmer zu einem bestimmten Datum gekündigt wird (ordentliche Kündigung) und ihm mit demselben Schreiben ein neues Arbeitsverhältnis ab dem darauffolgenden Tag angeboten wird. Im Rahmen wirtschaftlicher Notlagen ist diese Form möglich und in Unternehmen mit unter 10 Mitarbeitern ohne größere Probleme umsetzbar.

Wichtiger Hinweis: Der Mitarbeiter hat in der Regel 2 bis 3 Wochen Zeit, den neuen Vertrag zu unterzeichnen. Tut er dies nicht, wird die Änderungskündigung zur Beendigungskündigung. Auch dagegen kann der Mitarbeiter gerichtlich vorgehen und sich auf die allgemeinen Grundsätze des Kündigungsschutzes berufen.

2. Ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar, muss der Arbeitgeber bei einer Änderungskündigung einen Kündigungsgrund haben. Da es sich um eine Gehaltskürzung handelt, kommt als Kündigungsgrund nur die betriebsbedingte Kündigung in Betracht. An die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung sind Voraussetzungen geknüpft. Der Arbeitgeber muss vor Gericht darlegen und beweisen, dass es für das Unternehmen nicht haltbar ist, den Mitarbeiter zu gleichen Konditionen weiterzubeschäftigen. Der Nachweis ist natürlich schwierig zu führen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.01.2006, Az.: 2 AZR 12/05). Das Kündigungsschutzgesetz findet bei Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern Anwendung. Darüber hinaus unterfallen Mitarbeiter erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit dem Kündigungsschutzgesetz. Die Änderungskündigung wird ausdrücklich in § 2 KSchG geregelt.

Wichtiger Hinweis:
Wendet sich der betroffenen Mitarbeiter an das Arbeitsgericht, müssen Sie
auch die angewandten Kriterien der Sozialauswahl darlegen und beweisen.

Wenn die Krise vorbei ist, gelten dann die alten Verträge weiter?
Nein, den Mitarbeitern wurde rechtlich ordentlich gekündigt und sie haben einer Weiterbeschäftigung unter neuen Konditionen zugestimmt. Anders kann sich die Situation jedoch darstellen, wenn freiwillig auf Gehalt verzichtet wurde. Auf dieser Basis kann der Betriebsrat im Vorfeld schon eine Weiterbeschäftigung zu alten Bedingungen im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber erwirken, z. B., wenn bestimmte wirtschaftliche Besserungen eintreten.


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Mitarbeiterführung und -motivation

Schwierige Mitarbeiter – eine Herausforderung für Vorgesetzte

Es gibt viele Gründe, weswegen Mitarbeiter das Prädikat „schwierig“ erhalten. Ob Egozentriker, Nörgler oder Besserwisser – der Umgang mit ihnen stellt eine Herausforderung für jeden Vorgesetzten dar. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass sie bereits durch frühe Unterlassungsfehler im Führungsverhalten zu dem schwierigen Verhältnis beigetragen haben. Die wenigsten sprechen Konflikte schon in der Probezeit an und auch im Privatleben neigen wir dazu, Probleme vor uns herzuschieben anstatt sie zu lösen.

Ändert sich aber auch über Monate hinweg nichts, wächst die Frustration auf beiden Seiten. Das gute Zureden und die sachlichen Argumente des Vorgesetzten bewirken nichts, der Mitarbeiter fühlt sich unverstanden und verliert seine Motivation. Ist die Situation erst einmal verfahren, bleibt als letztes Mittel häufig nur die Versetzung. Doch so weit muss es nicht kommen. Sie als Vorgesetzter müssen
in einer schwierigen Situation die Führung übernehmen.

Als ersten Schritt empfiehlt sich eine Analyse der Situation. Dazu sollten Sie sich als Vorgesetzter ein genaues Bild der Situation des Mitarbeiters machen. Zur Analyse gehört auch, dass Sie sich als Führungskraft fragen, in welcher Weise ihr eigenes Verhalten die Person frustriert hat.

In einem zweiten Schritt empfiehlt es sich, dass beide Seiten ihre Sicht der Situation schildern und Lösungsvorschläge entwickeln. Danach erfolgt die Umsetzung. Erst, wenn die Kontrahenten keine einvernehmliche Lösung finden können, sollte der Weg der Versetzung gewählt werden.




Selbst-Test: Sind Sie für ein Versetzungsgespräch gewappnet?

Schwierige Mitarbeiter können das Arbeitsklima stark belasten. Im schlimmsten Fall bleibt nur die Versetzung in eine andere Abteilung. Was Sie als Vorgesetzter dabei unbedingt beachten sollten, können Sie in unserer Checkliste nachlesen:
  • Bevor ich meinen Mitarbeiter über seine Versetzung informiere, kläre ich die rechtlichen Voraussetzungen dazu ab.
  • Damit mein Mitarbeiter bei seiner neuen Arbeit motiviert ist, versuche ich, ihm eine Aufgabe zu geben, die seinen Fähigkeiten entspricht.
  • Um meinen Mitarbeiter von seiner neuen Aufgabe zu überzeugen, erläutere ich ihm die Gründe, die zu der Versetzung führen.
  • Reagiert mein Mitarbeiter mit Verärgerung, zeige ich Verständnis und höre mir seine Argumentation an.
  • Ich präsentiere meinem Mitarbeiter eine weitere Alternative zu seiner Versetzung.
  • Er kann so mitentscheiden, wo er seine Stärken in Zukunft einbringen will.
  • Ich erläutere ihm die Chancen, die sich für ihn durch die Versetzung ergeben.
  • Ich zeige Interesse für eventuelle Nachteile und lasse meinen Mitarbeiter seine Befürchtungen äußern.
  • Gemeinsam mit meinem Mitarbeiter versuche ich, Lösungen für seine Ängste und Befürchtungen zu finden.
  • Um das Selbstwertgefühl meines Mitarbeiters zu steigern, bekräftige ich noch einmal, wie sehr ich seine Leistung schätze und wir seine Arbeitskraft benötigen.


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Soziales

4 Tipps, wie Sie speziell ältere Mitarbeiter motivieren

Bestimmt setzt sich die Belegschaft in Ihrer Organisation oder Einrichtung auch aus allen Altersgruppen zusammen, von den „Youngsters“ bis hin zu den „alten Hasen“.

Meist ist dieser Altersunterschied in Einrichtungen oder Organisationen ein großer Vorteil für die jüngeren Mitarbeiter, da sie viel von den Älteren, die mehr Erfahrung haben, lernen können.

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie Sie die Gruppe der Älteren speziell fördern und motivieren können?

Wir haben Ihnen im Folgenden die 4 sinnvollsten Möglichkeiten der Mitarbeitermotivation für Ihre „alten Hasen“ zusammengefasst:

1. Förderung
Lassen Sie den älteren Mitarbeitern die gleichen Weiterbildungen zukommen wie den Jüngeren. Vor allem bei technischen Neuerungen ist Wissen schnell überholt. Demnach lohnt sich die Investition in einen 58-Jährigen nicht weniger als in einen 28-Jährigen.

2. Selbstständigkeit
Ältere Mitarbeiter, die sich als zuverlässig und kompetent erwiesen haben, sollten weitgehend selbstständig arbeiten. Vor allem wenn Sie selbst deutlich jünger sind, meiden Sie alles, was von den älteren Mitarbeitern als verletzende „Aufsicht“ erlebt werden könnte. Ältere Mitarbeiter, die nicht aus sich heraus pflichtbewusst arbeiten, müssen Sie jedoch eng führen und konsequent kontrollieren.

3. Abrufen spezieller Fähigkeiten

Geben Sie den älteren Mitarbeitern die Chance, ihr Wissen und ihre Erfahrungen weiterzugeben. Es muss jedoch nicht immer der Ältere sein, der in Projekten oder Arbeitsgruppen die Leitung hat. Eventuell kann ein „alter Hase“ einen jüngeren Projektleiter coachen. Auch im Umgang mit schwierigen Kunden oder vor kniffeligen Verhandlungen kann es klug sein, wenn ein „alter Hase“ den jüngeren Kollegen unterstützt.

4. Arbeitstempo
Verhindern Sie nach Möglichkeit Termindruck. Ältere Mitarbeiter wollen ihr Arbeitstempo selbst bestimmen. Auch plötzlicher Anfall von außergewöhnlichen Arbeiten wird abgelehnt. Permanente Hochleistung ohne Kurzpausen vertragen die Jüngeren unter Ihren Mitarbeitern besser.


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Sind Ihre Mitarbeiter eigentlich ausreichend motiviert?

Finden Sie es jetzt mit dem neuen „Motivations-Check“ heraus!

Hier finden Sie zahlreiche sofort zu übernehmende Checklisten, Selbsttests, Handlungsanweisungen und Formulare, z. B.:
  • Warum Sie jeden Mitarbeitertyp anders motivieren müssen
  • Welche Freiräume Sie Mitarbeitern zugestehen sollten
  • Welche Art von Problemen und Entscheidungen Sie unbedingt Ihren Mitarbeitern überlassen sollten
  • Checkliste: So setzen Sie Mitarbeiter richtig ein, so dass ihre Talente am besten zur Geltung kommen
  • Welche Arbeitsbedingungen die Motivation begünstigen
  • Wie Sie eine Mitarbeiterbefragung durchführen
  • Selbsttest: Was motiviert Sie selbst am meisten?

Klicken Sie hier!


So bauen Sie neue Dienstleistungen in Ihrer Einrichtung auf

Sie wollen in Ihrer Einrichtung oder Organisation eine neue Dienstleistung integrieren, wissen aber nicht, welche Schritte Sie für so eine Realisierung durchlaufen müssen?

Wenn es möglich ist, sollten Sie die neue Dienstleistung erst einmal einen überschaubaren Zeitraum lang ausprobieren.

Wenn sich die Dienstleistung schnell verbreitet und auf Interesse stößt, sollten Sie sich über die Erfolgsaussichten für die Einführung der neuen Dienstleistung klar werden. Testen Sie am besten, ob Sie den Anforderungen gewachsen sind, um diese neue Dienstleistung in Ihrer Einrichtung oder Organisation zu integrieren. Dabei hilft Ihnen der folgende Selbst-Test.

Selbst-Test: Ist Ihre Einrichtung fit für neue Dienstleistungen?

Ja
Werden Sie von Ihrer Einrichtung sowie von Ihren Mitarbeitern bei der Einführung der neuen Dienstleistung unterstützt?x
Haben Sie neben Ihrer täglichen Arbeit genug Kapazität, um die neue Dienstleistung aufzubauen?x
Ist Ihre Verwaltung bereit, die neue Dienstleistung mit aufzunehmen?x
Haben Sie viele Kontakte, die Sie für Ihre Dienstleistung nutzen können?x
Besitzt Ihre Organisation genügend finanzielle Mittel, um die Dienstleistung vorzufinanzieren?x


Können Sie alle Fragen mit einem klaren „Ja“ beantworten, steht der Entwicklung neuer Dienstleistungen nichts im Wege.

Haben Sie einmal oder mehrfach mit „Nein“ geantwortet, sollten Sie sich diesen Punkt genauer ansehen:
  • Können Sie die betreffenden Hemmnisse abbauen? Wenn nicht, sollten Sie abschätzen, wie sich dieser Umstand bei der Entwicklung auswirken kann.
  • Kann er die Entwicklung gefährden? Oder kann er sie gar verhindern? Hier hilft nur eine präzise Risikoanalyse.


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