Beitrag anbieten?

Sie möchten einen Beitrag anbieten und andere von Ihren Erfahrungen profitieren lassen?

Schicken Sie einen Themenvorschlag und eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit an: stx@vnr.de!

Sie wollen vorgesetzter.net
4 Wochen kostenlos testen?

Die besten Tipps für Vorgesetzte per E-Mail

Führungswissen für Vorgesetzte

Hier finden Sie wertvolle Tipps zum Thema

  • Mitarbeiterführung,
  • Mitarbeitermotivation,
  • Konfliktmanagement,
  • Kommunikation,
  • Karriere und Personalarbeit
speziell für Abteilungsleiter, Bereichsleiter oder Teamleiter.


Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein:




zum RuFuS Newsletter-Archiv
VNR Newsletter
Recht, Führung und Soziales


Managen Sie Ihre eigenen Fehler souverän

Liebe Leserin, lieber Leser!


nicht jede Verletzung, die sich ein Mitarbeiter zuzieht, ist auch ein Arbeitsunfall. Für Sie als Vorgesetzter ist es jedoch wichtig, schnell zu erkennen, wie ein Vorfall einzustufen ist. Mit den im Themenkanal Recht genannten Kriterien entscheiden Sie jederzeit rechtssicher.

Der Umgang mit eigenen Fehlern gehört zu den sensibelsten Führungsaufgaben. In vielen Unternehmen fehlt jedoch eine offene Fehlerkultur. Führungsqualität und Vorbildfunktion werden von Ihnen als Führungskraft gleichermaßen gefordert. Im Themenkanal Mitarbeiterführung erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt mit eigenen Fehlentscheidungen umgehen, wie Sie aus dem Umgang mit Fehlern, die Sie selbst zu verantworten haben, positive Impulse für die Zukunft ableiten und auf diese Weise das Vertrauen Ihres Vorgesetzten sowie Ihrer Mitarbeiter in Sie weiter festigen.

Viel Spaß beim Lesen und eine schöne Woche,



Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail


PS: Möchten Sie weitere Themenkanäle bestellen oder andere abbestellen? Dann klicken Sie einfach auf diesen Link: Abo erweitern


Prüfen Sie selbst: Was ist ein Arbeitsunfall und was nicht?
Test: So erkennen Sie schnell und sicher versicherte Arbeitsunfälle

So gehen Sie Schritt für Schritt mit eigenen Fehlentscheidungen um

Kundenbindung - Teil 4: Leiten Sie konkrete Maßnahmen aus den Zielen ab
4 Tipps, wie Sie Rückschläge vermeiden



Nach oben

Recht

Prüfen Sie selbst: Was ist ein Arbeitsunfall und was nicht?

Die Berufsgenossenschaften sind Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Sie treten sowohl bei Unfällen als auch im Todesfall eines Mitarbeiters ein, sofern es sich um einen Arbeitsunfall im Sinne des § 8 Sozialgesetzbuch (SGB) VII handelt. Dafür müssen allerdings die folgenden 4 Voraussetzungen erfüllt sein:
  1. Der Mitarbeiter unterliegt dem Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft.
  2. Der Unfall hat sich bei einer betrieblichen Tätigkeit ereignet.
  3. Es besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Schaden.
  4. Der Unfall ist durch äußere Einwirkung entstanden. Dazu gehören neben körperlichen Verletzungen auch ansteckende Krankheiten oder seelische Einwirkungen.

Nicht immer ist es allerdings sofort klar, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht. Verletzt sich ein Mitarbeiter während der regulären Arbeitszeit an einer Maschine, ist der Fall klar: Es handelt sich um einen klassischen Arbeitsunfall. Anders kann es dagegen aussehen, wenn ein Mitarbeiter während einer dienstlichen Autofahrt oder bei einem Betriebsfest verunglückt: Dann kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.


Test: So erkennen Sie schnell und sicher versicherte Arbeitsunfälle

Beantworten Sie die folgenden Fragen mit „Ja“ oder „Nein“:
  • Liegt ein Unfall vor?
  • Ist ein körperlicher Schaden entstanden?
  • War der Verletzte für Ihren Betrieb tätig?
  • Hat der Verletzte zum Unfallzeitpunkt eine betriebliche Tätigkeit ausgeführt?
  • War die vor dem Unfall ausgeübte Tätigkeit ursächlich für die Verletzung?

Auswertung:

Haben Sie alle Fragen mit „Ja“ beantwortet, ist der Unfall ein Arbeitsunfall, der von
Ihnen und Ihrer Personalabteilung der Berufsgenossenschaft angezeigt werden
muss. Haben Sie dagegen mindestens 1-mal „Nein“ geantwortet, handelt es sich
nicht um einen Arbeitsunfall.


Anzeige


Wo Sie als Betriebsleiter punkten können: So führen Sie ein erfolgreichen Kostenmanagement

Die Devise „Kosten sparen“ gilt heute in jedem Betrieb. Der Unterschied: Manche Betriebsleiter können es besser als andere. Was macht nun ein erfolgreiches Kostenmanagement aus?

Für den Informationsdienst „Betriebsleitung aktuell“ ist ein Betriebsleiter dann besonders erfolgreich, wenn es ihm gelingt:
  • Die Einkaufskosten spürbar und dauerhaft zu senken
  • Preiserhöhungen von Lieferanten abwehren
  • Den Wettbewerbsdruck auf Lieferanten erhöhen
  • Instrumente zur Erkennung von Kosteneinsparpotenzialen entwickeln
  • Die Stückkosten zu senken

Mehr dazu erfahren Sie in „Betriebsleitung aktuell“.
Fordern Sie jetzt ein kostenloses Ansichtsexemplar an!
Einfach hier anklicken!


Nach oben

Mitarbeiterführung und -motivation

So gehen Sie Schritt für Schritt mit eigenen Fehlentscheidungen um

Niemand ist gegen Fehlentscheidungen gefeit – auch Sie nicht. Sicherlich wäre es in einer solchen Situation nahe liegend, die Fehlentscheidung
  • zu verheimlichen,
  • ohne Rücksicht auf die Folgen durchzuziehen – schließlich sind Sie ja der Vorgesetzte – oder
  • später andere dafür verantwortlich zu machen.

Vielleicht werden Sie das ein oder andere Mal mit einem solchen Verhalten durchkommen. Wenn Sie für sich aber keine Lehren daraus ziehen, kann sich der Fehler schnell wiederholen, außerdem wird sich Ihr Schutzverhalten irgendwann negativ auf Ihre Führungskompetenz auswirken. Hier ist umsichtiges Handeln gefragt:

1. Schritt: Leiten Sie umgehend Ihr Fehlermanagement ein
Nach Bekanntwerden eines Fehlers sind unterschiedliche Reaktionen des Umfelds – von Anteilnahme über Mitleid bis hin zu Tadel und Häme – unvermeidlich. Wie Ihr Umfeld reagiert, sagt viel über die Fehlerkultur in Ihrem Unternehmen aus. Auf jeden Fall wird man von Ihnen mit Recht erwarten, dass Sie
  • sich zu Ihrer Fehlentscheidung bekennen,
  • selbst aktiv werden, um die Auswirkungen zu minimieren, und
  • das zukünftige Auftreten von Fehlern vermeiden.

2. Schritt: Analysieren Sie alle möglichen Folgen der Fehlentscheidung
Sobald Sie Ihre Fehlentscheidung als solche erkannt haben, sollten Sie unverzüglich eine sorgfältige Analyse der Auswirkungen vornehmen. Dies ist bereits die 1. Bewährungsprobe für Sie als Führungskraft. Denn nur Sie verfügen in der Regel über den erforderlichen Überblick, um aus einer 1. Analyse die notwendigen Sofortmaßnahmen und weitere Schritte abzuleiten. Fragen Sie hierfür sich und alle betroffenen Mitarbeiter:

  • Was genau ist schief gelaufen?
  • Welche Bereiche des Teams/ des Unternehmens sind von dem Fehler betroffen?
  • Wer muss umgehend nach Erkennen des Fehlers in Kenntnis gesetzt werden?
  • Welche sofortigen Korrekturmaßnahmen sind erforderlich?

3. Schritt: Agieren Sie offen gegenüber Ihrem Vorgesetzten
Ihr Vorgesetzter muss völlige Klarheit über Ausmaß, Folgen und Ursachen eines Fehlers haben. Informieren Sie ihn daher umgehend, sobald Sie den Status quo Ihrer Fehlentscheidung ermittelt haben. Unterbreiten Sie ihm zugleich erste Vorschläge, wie Sie die Folgen beseitigen und / oder zukünftige Fehler vermeiden wollen. Nur so können Sie das Vertrauen Ihres Vorgesetzten in Ihre Führungskompetenz zurückgewinnen.

4. Schritt: Entschuldigen Sie sich bei den Betroffenen

Nehmen Sie Kontakt zu denjenigen auf, die von Ihrer Fehlentscheidung negativ betroffen sind, und entschuldigen Sie sich. Dadurch können Sie in den meisten Fällen nicht nur die Situation entkrampfen, sondern Sie zeigen auch Charisma. Außerdem erhalten Sie im persönlichen Gespräch mit den Leidtragenden eventuell nützliche Hinweise darauf, wie Sie solche Fehlentscheidungen zukünftig vermeiden können.

5. Schritt: Stehen Sie zu Ihrer Fehlentscheidung im Team
Ist Ihr Team betroffen, müssen Sie sich auch förmlich vor Ihrem Team zum Fehler bekennen. Dies erwarten Ihre Mitarbeiter von Ihnen, so wie Sie dies auch von Ihren Mitarbeitern erwarten. Stellen Sie anschließend Ihr Konzept zur Fehlerbewältigung vor. Sie beweisen dadurch Führungsstärke und zeigen, dass Sie die Herausforderung im Griff haben.

6. Schritt: Ziehen Sie für sich persönliche Lehren
Die Fehlentscheidung wird sich mit Sicherheit positiv auf Ihre weitere persönliche Entwicklung und Ihre Führungsstärke auswirken, vorausgesetzt Sie sind bereit, aus Ihrer Fehlentscheidung systematisch zu lernen.




Anzeige



Führungsstärke macht Eindruck.
Und zwar nicht nur bei Ihren Mitarbeitern. Sondern auch bei Ihrer Unternehmensleitung.

Das gilt vor allem dann, wenn Sie im Auftrag der Geschäftsführung Maßnahmen verkünden und auch durchsetzen müssen, die mit Sicherheit nicht die Zustimmung der Mitarbeiter finden.

Viele Vorgesetzte tun sich damit schwer, besonders wenn sie mit ihren Mitarbeitern einen jovialen Umgangston pflegen oder sich mit ihren Mitarbeitern duzen. Sie wissen nicht, wie sie eine unpopuläre Entscheidung (zum Beispiel eine Zweigstelle schließen), ihren Mitarbeitern am besten beibringen.

Eine weitere Herausforderung ist, die verbliebenen Mitarbeiter so zu motivieren, dass diese dennoch mit Elan und Begeisterung ihre Arbeit tun und alles daran setzen, ihre Ziele zu erreichen.

Das ist in der Tat keine leichte Aufgabe. Wie Sie sich die nötige Führungsstärke am besten aneignen sagt Ihnen das Praxishandbuch - leiten - führen – motivieren.

Fordern Sie jetzt ein Exemplar kostenlos für 4 Wochen zur Ansicht an.
Einfach hier anklicken!
 


Nach oben

Soziales

Kundenbindung - Teil 4: Leiten Sie konkrete Maßnahmen aus den Zielen ab

In unserer Reihe: „Mit diesen 5 Schritten binden Sie Kunden an Ihre Organisation“ befassen wir uns heute mit dem 3. Schritt.

Im 3. Schritt legen Sie fest, wie Sie vom Ist zum Soll kommen:
Sie leiten aus der Analyse und den Zielen konkrete Maßnahmen ab. Wie Sie dabei genau vorgehen, hängt sowohl von den Ergebnissen Ihrer Analyse als auch von Ihren Zielen ab.

Konkrete Maßnahmen können so aussehen:

Ein Altenpflegeheim hat bei einer Kundenbefragung grundsätzlich positive Rückmeldungen erhalten. Allerdings haben sich mehrere Kunden darüber beschwert, dass es sehr schwierig ist, einen Ansprechpartner für allgemeine organisatorische Fragen zu erreichen. Die Mitarbeiter entscheiden deshalb, einmal pro Woche eine feste Sprechstunde für solche Anliegen einzurichten.

In einem Kindergarten haben sich mehrere Elternpaare einen engeren Kontakt unter den Eltern gewünscht. Der Kindergarten beschließt daher, ab dem nächsten Monat einen regelmäßigen Elternstammtisch in einer nahe gelegenen Kneipe einzurichten.

Beschließen Sie aber nicht nur die Maßnahme an sich, sondern legen Sie auch fest, wer sich darum kümmert und bis wann die Maßnahme umgesetzt werden soll. Fixieren Sie diese Vorhaben ebenfalls schriftlich.

Praxis-Tipp: Verzetteln Sie sich nicht
Oft werden im Überschwang zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die sich schon aus Zeitgründen nicht umsetzen lassen. Konzentrieren Sie sich daher im 1. Schritt auf Ihre wesentlichen Ziele und stellen Sie weniger wichtige Maßnahmen erst einmal zurück.


4 Tipps, wie Sie Rückschläge vermeiden

Planen und Umsetzen sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Mit den folgenden 4 Tipps können Sie in Ihrer Einrichtung oder Organisation wirkungsvoll verhindern, dass Ihr persönliches Qualitätsmanagement nicht doch wieder nur in guten Vorsätzen endet.

Tipp 1: Nehmen Sie sich nicht zu viel vor
Bleiben Sie bei der Planung realistisch. Denken Sie bitte daran: Qualität heißt nicht Optimum. Wichtig ist, dass Sie selbst mit Ihren Qualitäts-Standards zufrieden sind. Wer sich vornimmt, in 14 Tagen eine neue Fremdsprache fließend beherrschen zu wollen, muss zwangsläufig scheitern.


Tipp 2: Haben Sie Geduld

Änderungen brauchen Zeit – erst recht, wenn sie Verhaltensweisen betreffen, die sich vielleicht schon über lange Jahre eingeschliffen haben. Geben Sie sich diese Zeit und erwarten Sie keine Wunder. Planen Sie lieber langfristig mit kleinen Zwischenzielen und freuen Sie sich über Teilerfolge.


Tipp 3: Bleiben Sie flexibel
Trotz sorgfältiger Planung kann immer etwas dazwischenkommen: Die äußeren Umstände ändern sich, Sie finden vielleicht ein neues interessanteres Ziel oder ein eher unwichtiges Ziel bekommt auf einmal eine hohe Priorität. Überarbeiten Sie in solchen Fällen Ihre Planung und passen Sie diese an die neuen Umstände an.

Tipp 4: Arbeiten Sie ständig an Ihrer persönlichen Qualität

Qualität lässt sich nicht einmal erreichen und bleibt dann automatisch ewig erhalten. Lassen Sie Ihr persönliches Qualitätsmanagement nicht zum Selbstzweck werden. Überprüfen Sie regelmäßig, ob Sie Ihren persönlichen Qualitätsstandards noch genügen.

Lehnen Sie sich auch nicht zufrieden zurück, wenn Sie Ihre ersten Ziele erreicht haben. Feiern Sie Ihre Erfolge und setzen Sie sich dann neue Ziele.
 


Anzeige


Wie reagieren Sie richtig, wenn sich bei einem Mitarbeiter plötzlich Fehler häufen?
Oder er nur noch seine Zeit bei Ihnen absitzt?
  • Was ist, wenn seine Leistungen plötzlich stark nachlassen?
  • Wenn Sie sich von einem Mitarbeiter trennen müssen?
  • Wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand „blau macht“ oder privat im Internet surft?
Für alle diese Fälle gibt es jetzt den „Erste-Hilfe-Koffer für den akuten Konfliktfall“. Er hilft Ihnen, solche Konfliktfälle schnell und rechtssicher zu lösen und damit Führungsstärke zu beweisen.

Fordern Sie ihn jetzt gleich an! Hier klicken!


Nach oben

VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Vorstand: Helmut Graf
Registergericht: Amtsgericht Bonn, HRB 8165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372

Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Tel.: 0228/9550130
E-Mail:
kundendienst@vnr.de

Redaktion:
Fachverlag für  Recht & Führung
Andrea Heckmann
Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Fax: 0228/ 35 63 22
E-mail:
rufus@vnr.de
http://www.rufus-shop.de


Adressänderung und Abbestellung

Wenn Sie diese Infomail nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Abbestellen

Wenn sich Ihre E-Mail-Adresse geändert hat oder Sie sich für weitere Themengebiete anmelden möchten, klicken Sie bitte hier:
Änderungen

Sie erhalten diesen E-Mail-Newsletter an die Adresse newsletter-import@vnrbonn.de.

Copyright:

Vervielfältigungen jeder Art sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags gestattet. Die Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie die Vervielfältigung auf Datenträger dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags erfolgen.

Haftung:
Die Beiträge und Inhalte in diesem Newsletter werden mit Sorgfalt recherchiert. Dennoch wird eine Haftung ausgeschlossen.

Wichtiger Hinweis zu allen Links:
Der Verlag für die Deutsche Wirtschaft ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links, die nicht auf Webseiten des Verlages weisen.

Nach oben

 
© Sicher · gut · beraten
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG