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Recht, Führung und Soziales





Liebe Leserin, lieber Leser!

die jüngsten Skandale haben die Datenschützer und Politik alarmiert. Zu Recht, denn schließlich sind in den letzten Monaten Millionen personenbezogene Daten entwendet, kopiert und verkauft worden. Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie sicher Ihre eigenen Daten sind? Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert zwar das Brief- und Fernmeldegeheimnis, doch wie sicher sind Ihre E-Mails.

Ein Bericht des Experten für E-Mail Sicherheit, Franz Grieser, hat mich kürzlich aufgeschreckt. Denn er schreibt, dass theoretisch JEDE Ihrer E-Mails von Dritten gelesen werden kann. Schließlich werden alle Daten unverschlüsselt verschickt.

Mich hat diese Nachricht alarmiert. Schließlich schreibe ich täglich viele E-Mails mit z. T. streng vertraulichen Inhalten und nutze dabei Outlook. Falls auch Sie Microsoft Outlook verwenden und darüber vertrauliche Daten mit Geschäftspartnern austauschen, dürfte Sie der Bericht von Franz Grieser sicherlich interessieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail

Sponsoring: Das sollten Sie bei der Umsatzsteuer beachten

Neid-Konflikte und Unverständnis: So gehen Sie souverän mit schwierigen Situationen um
Checkliste: So verbannen Sie erfolgreich Neid und Unverständnis aus Ihrer Abteilung

7.Teil - Kundenbindung: Nehmen Sie Ihre Kunden ernst
So werden Sie ein Optimist



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Recht

Sponsoring: Das sollten Sie bei der Umsatzsteuer beachten

Bereits Ende 2007 erregte ein Urteil Aufsehen, das der Bundesfinanzhof (BFH) zum Thema „Sponsoring“ gesprochen hatte. Dieser hatte entschieden, dass Sponsorengelder, die ein gemeinnütziger Sportverein erhält, unter bestimmten Bedingungen körperschaftsteuerpflichtig sind (BFH, Urteil vom 07.11.2007, Az. I R 42/06). Zu der Frage, ob die Gelder auch umsatzsteuerpflichtig sind, hat die Entscheidung des Gerichts keine Angaben gemacht, doch genau das ist für Ihre Einrichtung von großem Interesse.

Grundsätzlich gilt: Im Unterschied zur Spende unterliegt Sponsoring der Umsatzsteuerpflicht. Ob Sie allerdings den Regelsatz von 19 % oder den ermäßigten Satz von 7 % zahlen müssen, hängt von der genauen vertraglichen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Sponsor ab.

Mit anderen Worten: Sieht Ihr Vertrag konkrete Werbeleistungen als Gegenleistung vor oder nicht?
An der Antwort auf diese Frage wird festgemacht, ob Ihre Einrichtung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gilt oder nicht. Wenn Sie mit dem Sponsor vertraglich bestimmte Werbeleistungen als Gegenleistung für sein Engagement vereinbart haben, liegt die Annahme nahe, dass es sich dabei um Maßnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie als Empfänger der Leistungen auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf Fahrzeugen oder anderen Gegenständen auf das Unternehmen oder auf die Produkte des Sponsors werbewirksam hinweisen.

Kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt dagegen vor, wenn Sie als Empfänger der Leistungen z. B. auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch einen Sponsor lediglich aufmerksam machen. Es wird in diesem Fall auch von einer Duldungsleistung gesprochen.

Werbeleistungen unterliegen dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 %, da es sich um Umsätze im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs handelt (§ 12 Abs. 1 und Abs. 8a Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)). Auf so genannte Duldungsleistungen, die ohne besondere Hervorhebung des Sponsors oder Nennung von Werbebotschaften vereinbart werden, ist jedoch der ermäßigte Steuersatz von 7 % anzuwenden, da kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt (§ 12 Abs. 2 Nr. 8a Satz 1 UStG). In der Praxis sind beide Fälle allerdings nur schwer voneinander abzugrenzen.

Auch Tauschvorgänge können der Umsatzsteuer unterliegen, wie ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt. Im Streitfall ging es um eine Werbeagentur, die Werbeflächen an Kraftfahrzeugen vermietete. Die Werbeagentur stellte das Fahrzeug einer Gemeinde als „Sponsoring-Mobil“ zur Verfügung. Dieses sollte für einen möglichst werbewirksamen Einsatz des Fahrzeugs im Straßenverkehr sorgen.

Da die Gemeinde für die Nutzung des Fahrzeugs keine Zahlungen zu leisten hatte, ging die Werbeagentur (fälschlicherweise) davon aus, dass die Gemeinde keine Umsatzsteuer zahlen müsse. Dem folgte der Bundesfinanzhof nicht. Nach dem Urteil der Richter erbringt die Werbeagentur nach Tauschgrundsätzen eine steuerpflichtige Leistung an die Gemeinde. Die Gegenleistung der Gemeinde besteht in der Verpflichtung zum werbewirksamen Einsatz des Fahrzeugs (BFH, Urteil vom 05.05.2008, Az. XI R 56/06).

Diese 2 Punkte sollten Sie beachten:
Beim Sponsoring kommen Sie – im Gegensatz zur Spende – um die Zahlung der Umsatzsteuer also kaum herum. Nur in einem Fall können Sie sie grundsätzlich vermeiden, und zwar dann, wenn Sie als Kleinunternehmer gelten:

Umsatzsteuer wird danach dann nicht erhoben, wenn der Umsatz „zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird“ (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG). In der Praxis ist dieser Fall aber kaum anzutreffen. Aus diesem Grund sollten Sie beim Sponsoring vor allem auf 2 Aspekte Wert legen:
  1. Der Sponsor ist in der Regel zum Vorsteuerabzug berechtigt. Lassen Sie sich deshalb die Umsatzsteuer zusätzlich zu dem gesponserten Betrag überweisen.
  2. Kann oder will sich der Sponsor darauf nicht einlassen, gestalten Sie den Sponsoringvertrag so, dass Sie auf die Unterstützung lediglich hinweisen, also von einer Duldungsleistung gesprochen werden kann. Diese unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.
Fazit: Sponsoring ist vom steuerlichen Aspekt aus gesehen anspruchsvoller als eine Spende. Dennoch sollten Sie sich nicht abschrecken lassen, wenn Ihnen ein Sponsor anbietet, eine Veranstaltung oder ein Projekt finanziell zu fördern. Prüfen Sie aber jeden Einzelfall genau. Und fragen Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt nach der juristischen Bewertung der Vereinbarung zwischen Ihrer Einrichtung und dem Sponsor. Ein Steuerberater kann dann die Frage der Umsatzsteuerpflicht beurteilen.

Übrigens: Mehr Informationen zu der Thematik finden Sie im Sponsoringerlass des Bundesfinanzministeriums vom 18.02.1998 (zu finden unter www.pinkernell.de/sponerla.htm) und auf den Internetseiten der Handelskammer Hamburg unter http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/
steuerrecht/einkommen_koerper_steuer/sponsoring/SteuerSponsoring.jsp.

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Mitarbeiterführung und -motivation

Michael B., Hamburg:
"Kein Schwein mehr hier- und das um 17.30 Uhr …!

Und genauso wird man von 'den lieben Kollegen' beäugt: Manche von den anderen Abteilungs- und Bereichsleitern sind da Meister drin, einen dauernd zu beobachten. Interessanterweise sind das genau diejenigen, die selber aber ihre Jacke über den Stuhl legen, das Licht an lassen und verschwinden. …“
Klicken Sie hier und erfahren Sie, wie SIE als Vorgesetzter in dieser Situation handeln sollten


Neid-Konflikte und Unverständnis: So gehen Sie souverän mit schwierigen Situationen um

Haben Sie in jüngster Zeit beobachtet, dass Mitarbeiter Ihres Teams sich Erfolge missgönnen, Kollegen mit offenem Unverständnis auf Entscheidungen reagieren?

In beiden Fällen gilt, dass Sie als Führungskraft nicht weg, sondern genauer hinsehen sollten. Denn nur wenn Sie verstehen, wie Neid und Unverständnis entstehen, können Sie Schritt für Schritt die daraus entstehenden Konfliktsituationen lösen. Sowohl Neid als auch Unverständnis werden im Arbeitskontext meist nicht deutlich ausgesprochen. Beiden Situationen ist gemeinsam, dass die Konflikte unterschwellig gären. Sie stören den Arbeitsablauf, kosten Nerven und Zeit und gehen zu Lasten einer Partei („Win-Lose-Situation“) oder beider Parteien („Lose-Lose-Situation“).

Neidgefühle
entstehen unter Kollegen, ebenso wie unter Freunden, eher als zwischen Personen, die sich weniger nah sind. Zudem wirkt ungebremster Neid oftmals zerstörerisch und setzt Egoismen frei, die für den Neider („Krank vor Neid sein“) und den Beneideten, aber auch für das Team und das Unternehmen weitreichende Folgen nach sich ziehen:
  1. Neid schadet der Arbeitsatmosphäre;
  2. Neid beeinträchtigt die Arbeitsqualität und Produktivität;
  3. Neid kann zu Mobbing führen.
Unverständnis: Die Frage, ob Ihre Mitarbeiter Verständnis für Sie und Ihre Entscheidungen beziehungsweise für das Verhalten und die Sichtweisen der Kollegen aufbringen, spielt auf 2 Ebenen eine große Rolle. Unterscheiden Sie zwischen der Führungs- und Kommunikationsebene.

Unverständnis auf der Führungsebene

Hier lautet das Schlüsselwort Führungsakzeptanz. Diese ist gegeben, wenn Ihre Mitarbeiter Ihr Vorgehen akzeptieren und sich das in Ihrem Führungserfolg niederschlägt. Hierfür ist das gegenseitige Verständnis unerlässlich.

Unverständnis auf der Kommunikationsebene

Eine wirksame Kommunikation ist Grundlage einer jeden erfolgreichen Zusammenarbeit und beeinflusst maßgeblich den Grad des Verständnisses. Fehler in der Kommunikation setzen schnell einen Teufelskreis in Gang. Denn wer Kommunikation nicht versteht, reagiert mit Unverständnis, das wiederum erschwert die weitere Kommunikation.


 

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Checkliste: So verbannen Sie erfolgreich Neid und Unverständnis aus Ihrer Abteilung

  • Räumen Sie den Themen Neid und Unverständnis einen besonderen Platz in Ihrem Konfliktmanagement ein.
  • Verdeutlichen Sie Ihren Mitarbeitern die Risiken, die mit Unverständnis und ungebremstem Neid einhergehen.
  • Fördern Sie in Ihrer Abteilung eine offene Streitkultur.
  • Machen Sie sich mit den Mechanismen, Auslösern und Erscheinungsformen von Neid/Unverständnis vertraut.
  • Gewöhnen Sie es sich an, die Stimmung in der Abteilung und die sozialen Prozesse zwischen den Mitarbeitern aufmerksam zu beobachten („Frühwarnsystem“).
  • Greifen Sie schnellstmöglich ein, wenn sich unter Ihren Mitarbeitern ein „kalter“ Konflikt abzeichnet, um destruktive Regulierungsprozesse zu vermeiden.
  • Setzen Sie zur konstruktiven Konfliktlösung das Instrument der „Klärungshilfe“ ein.
  • Geben Sie Ihren Mitarbeitern keine Lösungen vor, sondern Hilfe zur Selbsthilfe.
  • Orientieren Sie Ihren Führungsstil an demokratischen, gruppenorientierten und kooperativen Grundsätzen.
  • Schaffen Sie ein Arbeitsklima, das geprägt ist von Vertrauen, Offenheit, Transparenz, Gleichbehandlung und Respekt.
  • Stellen Sie die Weichen für eine effektive Kommunikation und ein professionelles Informationsmanagement.
  • Achten Sie auf eine angemessene Arbeitsverteilung sowie auf klare, realistische und nachvollziehbare Aufgabenstellungen/Entscheidungen.
  • Geben Sie Ihrer Belegschaft die Freiräume, die sie benötigt, um selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten.
  • Binden Sie Ihre Mitarbeiter in Veränderungsprozesse mit ein.


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Soziales

7.Teil - Kundenbindung: Nehmen Sie Ihre Kunden ernst

Im letzten Teil unserer neuen Reihe mit dem Thema Kundenbindung haben wir Ihnen die ersten beiden von insgesamt 7 Tipps  zur engen Kundenbindung aufgezeigt. Heute wollen wir auf die Tipps 3 und 4 eingehen, damit sie diese zur engeren Kundenbindung für Ihre Organisation oder Einrichtung nutzen können.

Tipp 3: Nehmen Sie Ihre Kunden ernst
Wenn ein Kunde Beschwerden hat oder Wünsche äußert, hat er dafür immer einen Grund – auch wenn Sie diesen Grund nicht nachvollziehen können. Hören Sie ihm deshalb nicht nur aufmerksam zu, sondern unternehmen Sie anschließend auch etwas, um die Beschwerde aus der Welt zu schaffen oder den Kundenwunsch zu erfüllen.

Halten Sie Rückmeldung zum Kunden
Melden Sie Ihren Kunden zurück, was aus den Beschwerden und Wünschen geworden ist und was Sie unternehmen werden. Wenn sich ein Problem nicht gleich aus der Welt schaffen lässt, sagen Sie dem Kunden, wie lange Sie dafür brauchen.

Praxis-Tipp: Machen Sie keine Versprechungen, die Sie nicht halten können Versuchen Sie nicht, Beschwerden oder Wünsche einfach abzuwimmeln, indem Sie Abhilfe geloben – und dann doch nichts machen. Das schafft zwar vielleicht für einen kurzen Moment Ruhe, langfristig verärgern Sie damit aber nur Ihre Kunden – und zwar nachhaltig.

Tipp 4: Halten Sie Kontakt
Wenn es Neuigkeiten in Ihrer Organisation oder Änderungen im Umfeld – beispielsweise bei Gesetzen – gibt, teilen Sie das Ihren Kunden mit. Gut eignen sich z.B. regelmäßige Newsletter, eine Kundenzeitschrift oder auch ein Internetauftritt. Geben Sie in den Unterlagen immer einen konkreten Ansprechpartner an. Stellen Sie dann aber auch sicher, dass dieser Ansprechpartner tatsächlich zu erreichen ist.

Suchen Sie Kontakt zum Kunden in einem überschaubaren Rahmen
Zu besonders wichtigen Kunden sollten Sie auch persönlichen Kontakt suchen. Wenn das nicht direkt geht – z. B. bei einem Besuch –, rufen Sie ruhig mal an. Übertreiben Sie es aber nicht.

Mit wöchentlichen Routine-Anrufen oder einem Newsletter 2-mal wöchentlich erreichen Sie nämlich nur das Gegenteil: Der Kunde fühlt sich von Ihnen belästigt.

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So werden Sie ein Optimist

Ein bisschen Optimismus hat noch niemandem geschadet. Diese Fähigkeit kann für Sie in Ihrer Organisation oder Einrichtung von Nutzen sein. Der Optimist ist ein Mensch, der daran glaubt – oder zumindest hofft –, dass die Dinge (eine Situation, eine Aktion, ein Ereignis, das Leben im Allgemeinen) gut ausgehen werden („Wird schon werden“, „Alles wird gut“).

Der Glaube an sich setzt enorme Kräfte frei
Wie stark diese Stärke Optimismus ist, können Sie erahnen, wenn Sie die Karrieregeschichten des „amerikanischen Traumes“ (vom Tellerwäscher zum Millionär) hören oder lesen. Mag auch einiges daran Legende sein, so stimmt es sicher, dass die (gedankliche) Beschäftigung mit den dereinst „besseren Zeiten“ enorme Kräfte freisetzt.

Es liegt daher nahe, besonders die Stärke Optimismus zu stärken.

Kann man Optimismus lernen?

Die „Positive Psychologie“ (nach Martin E. P. Seligman: Der Glücks-Faktor, Warum Optimisten länger leben) sagt „Ja“ und zeigt einen Weg auf, wie Pessimisten, also Menschen, die nicht an ein gutes Ende, an einen guten Ausgang glauben, das bewerkstelligen können.

Als ein zum Pessimismus neigender Mensch müssen (und sollten) Sie sich nicht zwingen, ab sofort alles auf der Welt nur noch „rosarot“ zu sehen. Denn natürlich gibt es neben den Stärken auch Schwächen, neben Freude auch Leid, neben Gelingen auch Misslingen, beruflich und privat. Und natürlich gelten die Naturgesetze und die daraus resultierenden physikalischen Beschränkungen auch für Optimisten.

Finden Sie den „gesunden Optimismus“
Stellen Sie sich mal vor, Sie glaubten, Sie könnten im Winter ohne wärmende Kleidung und ohne Heizung auskommen, also locker gekleidet in T-Shirt, Hose und Sandalen herumlaufen. Drinnen und draußen. Mit großer Wahrscheinlichkeit würden Sie nach wenigen Tagen mit Erkältung im Bett liegen (müssen).

Anders ausgedrückt: Übertriebener bzw. blauäugiger Optimismus würde zur „Bruchlandung“ führen. Ein Mensch mit „gesundem Optimismus“ dagegen könnte realistisch abschätzen, welche Bekleidung ihn vor Erkältung schützt.


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