Login
Beitrag anbieten?
Sie möchten einen Beitrag anbieten und andere von Ihren Erfahrungen profitieren lassen?
Schicken Sie einen Themenvorschlag und eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit an: stx@vnr.de!
Testzugang
Die besten Tipps für Vorgesetzte per E-Mail
Hier finden Sie wertvolle Tipps zum Thema
- Mitarbeiterführung,
- Mitarbeitermotivation,
- Konfliktmanagement,
- Kommunikation,
- Karriere und Personalarbeit
zum RuFuS Newsletter-Archiv
![]() |
Liebe Leserin, lieber Leser! es wird viel geredet und doch oft wenig kommuniziert. Wer die Fähigkeit besitzt, im Dialog eine bewusste Aufmerksamkeit gegenüber sich selbst und dem anderen zu entwickeln, ermöglicht ganz neue Gesprächs- und Gedankendimensionen. Folgender Leitfaden ermöglicht eine konstruktive Dialog-Basis: Vor dem Dialog
Während des Dialogs
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de Ihre Andrea Heckmann Redaktion RuFuS-Infomail PS: Möchten Sie weitere Themenkanäle bestellen oder andere abbestellen? Dann klicken Sie einfach auf diesen Link: Abo erweitern 30 Minuten Pause sind Pflicht Nach Probezeit gesetzliche Kündigungsfrist Wecken Sie die Potentiale Ihrer Mitarbeiter Meetings – Zeitfallen oder Ideenpool? Sparen Sie Arbeitszeit durch effektives Lesen, Teil 2 8 Tipps für ein verantwortliches Delegieren |
![]() Führungskräfte werden häufig mit arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen konfrontiert. Für Abonnenten des „Praxishandbuch leiten - führen - motivieren" liegt daher in regelmäßigen Abständen ein Gutschein für die kostenlose Nutzung der Rechtsberatungs-Hotline bei. Hier einige Anfragen unserer Leser in anonymisierter Form – sowie die Antworten unserer Vertragsanwältin. Frage: Wir haben in unserem Unternehmen eine Zeiterfassung. Die Pausenregelung ist sehr individuell. Vielfach hängen Mitarbeiter ihre Pause einfach an das Ende ihrer Arbeitszeit an. Das heißt, der Mitarbeiter macht dann während seiner 8 Stunden Arbeitszeit lediglich 15 Minuten Pause. Der Rest der gesetzlichen Pause wird dann benutzt, um früher in den Feierabend zu gehen. Ist das zulässig und welche Pausenzeiten gelten vom Gesetzgeber? Antwort: Da ich nicht weiß, ob in Ihrem Unternehmen ein Tarifvertrag gilt oder Sie die Pausenregelung in einer Betriebsvereinbarung geregelt haben, kann ich Ihnen nur auf Basis der Gesetzeslage antworten. Nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind Sie verpflichtet, Ihren Mitarbeitern bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mindestens 6 Stunden bis zu 8 Stunden mindestens eine Ruhepause von 30 Minuten zu gewähren. Bei einer Arbeitszeit über 8 Stunden muss die Ruhepause 45 Minuten betragen. Die Pausen können allerdings in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Pausen bestimmt der Arbeitgeber Lage und Dauer der Pausen legt der Arbeitgeber fest. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht. Beginn und Ende der Pause müssen im Voraus feststehen. Dadurch können sich zum Beispiel auch Schichten verlängern. Zurück zu Ihrem Fall: Wenn ein Mitarbeiter während seiner 8-stündigen Arbeitszeit lediglich 15 Minuten Pause macht, ist das unzulässig. Sie müssen daher Ihren Mitarbeiter verpflichten, während der Arbeitszeit insgesamt 30 Minuten Pause zu machen. Er darf sich die Zeit nicht „aufsparen“ und dadurch früher nach Hause gehen. Es ist deshalb zulässig, in den ersten 6 Stunden der Arbeitszeit eine Pause von 15 Minuten einzubauen und innerhalb der restlichen 2 Stunden noch einmal 15 Minuten. Das wäre gesetzlich zulässig. Nur eine 15-minütige Pause während der gesamten Arbeitszeit ist unzulässig. Sie sind also verpflichtet, die Pausenzeiten einzuräumen, und Ihr Mitarbeiter ist verpflichtet, die Pausen zu nehmen (§ 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)). Als Arbeitgeber handeln Sie sogar ordnungswidrig, wenn Sie Ruhepausen nicht in der vorgeschriebenen Mindestdauer gewähren (§ 22 I Nr. 2 ArbZG). Sie machen sich damit strafbar. Frage: In meiner Firma hatten wir einen Lageristen mit einer Probezeit von 6 Monaten eingestellt. Er übte seine Tätigkeit zufriedenstellend aus, deshalb haben wir die Probezeit als bestanden angesehen. Wir gingen davon aus, dass er sich in seine Aufgaben einarbeiten könnte. Jetzt stellte sich eine schwere Lese-Rechtschreib-Schwäche heraus. Außerdem verstößt er gegen die neu aufgestellte Kleiderordnung und verhält sich respektlos gegenüber seinem Vorgesetzten. Reichen die Gründe für eine Kündigung aus? Antwort: Nach Ablauf der Probezeit können Sie einem Mitarbeiter nur noch innerhalb der vereinbarten Kündigungsfristen kündigen. Die vereinfachte Kündigungsmöglichkeit während der Probezeit, also jederzeit mit einer 2-Wochen-Frist, gibt es nach Ablauf der Probezeit nicht mehr. Wenn Ihr Mitarbeiter Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt, müssen Sie vor einer so genannten verhaltensbedingten Kündigung Ihren Mitarbeiter zunächst abmahnen. Mit der Abmahnung haben Sie Ihr Kündigungsrecht zunächst verbraucht. Sie müssen jetzt dem Mitarbeiter Gelegenheit geben, sein Verhalten zu verbessern. Verstößt der Mitarbeiter weiterhin gegen seine Pflichten, ist nicht zwingend eine zweite oder dritte Abmahnung notwendig. Je nach Schwere des Fehlverhaltens kann auch sofort bei wiederholter gleichartiger Pflichtverletzung die verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden. In jedem Fall sollten Sie die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Anzeige
|
![]() Potential-Management ist eine gefragte Führungs-Eigenschaft, um schlummernde Energien, Ressourcen und Kräfte-Reservoirs der Mitarbeiter zu mobilisieren. Um Potentiale zu wecken, müssen Mitarbeiter gefördert werden, indem sie
Als Führungskraft, die nach dem Potential-Management arbeitet, sollten Sie
Viel Zeit verbringen deutsche Manager in Meetings. Doch wie effizient sind diese überhaupt? Ist das Meeting organisiert und strukturiert? Wie sind die Gesprächsthemen vorbereitet und kann der Gesprächsleiter die einzelnen Themen der Reihe nach abhandeln oder springt er zwischen den einzelnen Themen hin und her? Verbessern Sie Ihre Besprechungskultur:
Wenn Sie alle Punkte mit „Ja“ beantwortet haben, sind Sie ein perfekter Meeting-Leiter. Punkte, die mit „Nein“ beantwortet werden, bedürfen einer eingehenden Verbesserung. Anzeige
|
![]() Wenn Sie einen großen Teil Ihrer Arbeitszeit mit dem Lesen von Briefen, Akten oder E-Mails verbringen, müssen Sie sich einen effektiven Lesestil aneignen, um Ihr Arbeitspensum zu schaffen. Haben Sie sich einen ersten Überblick verschafft müssen Sie nun entscheiden, wie intensiv Sie einen Text lesen, das heißt, ob Sie den Text quer lesen oder durcharbeiten müssen. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten. Sie können den Text quer lesen oder in intensiv durcharbeiten. Beim Querlesen geht es vor allem darum, die Kerninformationen eines Textes möglichst schnell zu filtern und aufzunehmen. Herbei helfen Ihnen folgende 5 Regeln:
„Nur wer delegiert, wird auch erfolgreich sein und verdient sich das Prädikat Chef. 8 Vorteile der richtigen Delegation aus der Sicht des Vorgesetzten:
Der Vorgesetze sollte Routinearbeiten seinen Mitarbeitern übertragen. Nur so läßt sich Freiraum schaffen für Aufgaben, für die er bezahlt wird.
Wer nicht alle Arbeit an sich reißt, kann das Spezialwissen seiner Mitarbeiter ausschöpfen.
Durch die Delegation der Verantwortung wird eine zusätzliche Motivation beim Vorgesetzten erreicht. Der Gemeinschaftssinn wird geprägt.
Zusätzliche Ideen und Anregungen der Mitarbeiter können für die tägliche Arbeit genutzt werden.
Ein kooperativer Führungsstil läßt Bedenken und Einwände in Bezug seiner Arbeit und seines Wirken erfahren. Versteckte Kritik wird meist offen und ehrlich vorgebracht.
Mitarbeiter führen lieber selbst gefundene und entschiedene Arbeiten aus, als Anordnungen oder Befehle von oben.
Aktive und engagierte Mitarbeiter lassen sich besser erkennen. Wissenswert für den Vorgesetzten ist auch, wer besonders viele Ideen mit einbringt und seinen Delegationsspielraum wahrnimmt.
Dem Vorgesetzten ist es möglich, sich von einem Teil der Verantwortung zu entlasten.
Anzeige
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||






