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Recht, Führung und Soziales


Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Überbelastung am Arbeitsplatz

Liebe Leserin, lieber Leser!


Arbeit kann krank machen. Denn Ihre Mitarbeiter sind Burnout-gefährdet, wenn die belastenden Arbeitsfaktoren die motivierenden Arbeitsinhalte überholen. Als Führungskraft können Sie viel dazu beitragen, dass die Arbeit motivierend und nicht als überlastend empfunden wird.

Hier ein paar Tipps:

Begegnen Sie Ihren Mitarbeitern immer mit Respekt und bleiben Sie auch in Krisenzeiten sachlich und freundlich, sonst werden Ihre Mitarbeiter schnell verunsichert. Achten Sie täglich auf Ihre Mitarbeiter und beachten Sie folgende Regeln für eine motivierende Arbeitsatmosphäre:
  1. Setzen Sie Ihre Mitarbeiter nicht unter Zeitdruck, lassen Sie die Betreffenden wichtige Zeitschienen selbst festlegen.
  2. Bleiben Sie stets Vorbild, bedenken Sie, dass Sie für Ihre Mitarbeiter die Person sind, die für ein negatives oder positives Arbeitsklima sorgt.
  3. Geben Sie Informationen stets zeitnah an die entsprechenden Personen weiter, sonst entsteht ein sogenanntes „Hoheitswissen“.
  4. Unterlassen Sie die Anordnung von Überstunden.
  5. Nehmen Sie sich Zeit, um mit Ihren Mitarbeitern auch über persönliche Dinge zu sprechen, das schafft Vertrauen.
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail


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Gefährdungsbeurteilung Teil 2 - Das gilt in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern  
Gezieltes heimliches Mithören von Telefongesprächen verletzt Persönlichkeitsrechte

Projektrisiken analysieren in 3 Schritten
Das Fehlzeitengespräch

Sparen Sie Arbeitszeit durch effektives Lesen, Teil 1
5 Fallen, die Sie bei der Konzepterstellung vermeiden sollten!



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Recht

Gefährdungsbeurteilung Teil 2 - Das gilt in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern
 

Die Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen ist in § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgelegt. Dort heißt es für Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern: „Der Arbeitgeber muss über die, je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten, erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten“ (§ 6 Abs. 1 ArbSchG). Die Dokumentation ist grundsätzlich eine schriftliche Unterlage.

Für Betriebe über 10 Beschäftigte müssen Sie folgende Punkte schriftlich festhalten:
  • das Ergebnis der Prozessschritte (siehe Checkliste),
  • das Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen sowie
  • das Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen.

Hinweis: Es gibt spezielle Arbeitsschutzvorschriften, die eine schriftliche Dokumentation unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten verlangen. Zu ihnen gehören:
  • die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung,
  • die Gefahrstoffverordnung (außer bei geringen Gefährdungen),
  • die Biostoffverordnung (wobei die Arbeitsschutzbehörde auf Antrag eine Abweichung von der Schriftform erlauben kann) und
  • die Betriebssicherheitsverordnung, wenn die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert werden kann (das so genannte Explosionsschutzdokument).

Hinweis: 
Wenn die Arbeitsschutzbehörde sie auffordert, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen oder eine bereits erstellte Gefährdungsbeurteilung nachzubessern, sollten Sie das unbedingt tun. Reagieren Sie nämlich nicht (fristgerecht), kann ein Bußgeld bis 25.000 Euro drohen.

Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern haben es leichter
Gemäß der Leitlinie ist für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern eine vereinfachte Dokumentation ausreichend. Die Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gelten dann als erfüllt, wenn Sie
  • eine Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung nutzen, die Ihr Unfallversicherungsträger oder die zuständige staatliche Arbeitsschutzbehörde zur Verfügung gestellt hat, oder
  • an einer so genannten „Regelbetreuung“ teilnehmen bzw. an einem alternativen Betreuungsmodell Ihrer Berufsgenossenschaft (Beispiel „Unternehmermodell“).
Bei der Regelbetreuung gewährleisten Sie eine Grundbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt in festgelegten Zeitabständen (für die meisten Branchen alle 2 Jahre), darüber hinaus außerdem eine Betreuung bei besonderen Anlässen. Über die Betreuung müssen Sie Ihre Beschäftigten unterrichten.

Beim Unternehmermodell nehmen Sie einmalig an bestimmten Seminaren oder Fernlehrgängen teil und verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen. Außerdem sorgen Sie für eine bedarfsgerechte Betreuung des Betriebs durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei bestimmten Anlässen. Entscheidende Voraussetzung für das Unternehmermodell ist, dass der Unternehmer persönlich an den von der Berufsgenossenschaft festgelegten Seminaren bzw. Fernlehrgängen zum Arbeitsschutz teilnimmt.

Hinweis: Der Aufwand, um den Arbeitsschutz im Betrieb umzusetzen, ist im Rahmen der Regelbetreuung größer als im Unternehmermodell. Daher ist die Teilnahme am Unternehmermodell zu empfehlen.


Gezieltes heimliches Mithören von Telefongesprächen verletzt Persönlichkeitsrechte

Bei wichtigen Gesprächen ist es immer besser, wenn Sie für das, was gesagt wurde, auch einen Zeugen haben. Dank moderner Technik ist es heute kein Problem mehr, einen Dritte bei einem Telefonat zuhören zu lassen oder Telefonate sogar mitzuschneiden.

Doch Vorsicht:
Sie können so die Persönlichkeitsrechte des Gesprächspartners im mitgehörten oder mitgeschnittenen Gespräch verletzen. Ist das der Fall, hat das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Folge, dass der heimlich Mithörende nicht als Zeuge zum Gesprächsinhalt des Telefonats vernommen werden darf. Mitschnitte können nicht als Beweismittel in einen Prozess eingebracht werden. Anders verhält es sich dagegen, wenn ein Dritter zufällig Zeuge des Gesprächsinhalts wird, weil er sich zum Beispiel im selben Büro aufhält. Dann unterliegt das Telefonat keinem Beweisverwertungsverbot.

Im verhandelten Fall hatte ein Zeitarbeitsunternehmen der Klägerin gekündigt. Zum Zeitpunkt der Kündigung war die Klägerin arbeitsunfähig. Die Klägerin hielt die Kündigung für sittenwidrig und machte geltend, sie sei unmittelbar vor der Kündigung von der Personaldisponentin des beklagten Zeitarbeitsunternehmens angerufen worden. Diese habe ihr gesagt, sie solle trotz der Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit kommen, andernfalls müsse sie mit einer Kündigung rechnen. Das Zeitarbeitsunternehmen bestritt die behauptete Äußerung der Personaldisponentin. Für die Richtigkeit ihrer Behauptung hat sich die Klägerin auf das Zeugnis einer bei dem Telefonat anwesenden Freundin berufen, welche das Gespräch zufällig ohne ihr Wissen mitgehört habe.

Das Arbeitsgericht hatte die Personaldisponentin als Zeugin vernommen und die Klage abgewiesen. Eine Vernehmung der Freundin der Klägerin hatte es abgelehnt, da laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Beweisverwertungsverbot bestehe.

Die Revision der Klägerin hatte vor dem 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die Sache wurde an das Landesarbeitsgericht zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zurückverwiesen.

Begründung:
Das Landesarbeitsgericht hätte von der Vernehmung der Freundin der Klägerin als Zeugin nur absehen dürfen, wenn die Klägerin dieser zielgerichtet ermöglicht hätte, das Telefongespräch heimlich mitzuhören. Ob das hier der Fall war, muss das Landesarbeitsgericht nun feststellen.

Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 23.04.2009, Aktenzeichen: 6 AZR 189/08
 


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Mitarbeiterführung und -motivation

Projektrisiken analysieren in 3 Schritten

Vor dem Start eines Projekts sollten Sie mögliche Risiken analysieren, um vor allem Gefahren, die das Projekt zum scheitern bringen könnten, zu entlarven.

Zur Risikoanalyse gehört, dass Sie mögliche Risiken definieren und bewerten sowie letztlich versuchen, diese zu senken. Folgende Fragestellungen sind für Ihre Risikoanalyse hilfreich:

1.  Schritt: Risiken definieren:
  • Kann es auf dem Weg zur Realisierung Ihres Projekts zu einer Veränderung/ Erweiterung des Zieles kommen?
  • Bis wann muss Ihr Projekt abgeschlossen sein? Ist die zeitliche Vorstellung realistisch?
  • Bringen die Mitglieder Ihres Projekts die nötigen Kompetenzen mit, bzw. welche Kompetenzen fehlen?
  • Kann es zu Kommunikationsproblemen mit Ihrem Auftraggeber oder Ihren Mitarbeitern kommen?
  • Können bei der Umsetzung Ihres Projekts Schwierigkeiten auftreten, sodass das Projekt etwa nur zum Teil umgesetzt werden kann?

2.  Schritt: Risiken bewerten:
  • Wie hoch bewerten Sie die erkannten Risikopotenziale?
  • Wie wahrscheinlich ist es, dass eines oder mehrerer der möglichen Risiken auch wirklich eintreten?
  • Wie groß oder klein schätzen Sie die möglichen Auswirkungen ein?
3.  Schritt: Risiken senken:
  • Haben Sie mögliche Projekt-Risiken definiert, können Sie – noch bevor diese eintreten - geeignete Maßnahmen ergreifen, bzw. es im Idealfall gar nicht erst dazu kommen lassen.


Das Fehlzeitengespräch

Wenn der Mitarbeiter länger fehlt oder die Gründe für seine Fehlzeit unklar sind, sprechen Sie mit ihm unmittelbar nach seiner Rückkehr.

Klären Sie dabei vor allem folgende Punkte:
  1. Wie ist das Befinden des Mitarbeiters?
  2. Wo sieht er die Ursachen seines Fehlens?
  3. Falls die Ursachen im Betrieb liegen: Diskutieren Sie, wie Abhilfe geschaffen werden kann.

Bei Mitarbeitern, die länger krank waren, ist es wichtig, ihnen einen behutsamen Einstieg in die Arbeit zu ermöglichen. Sprechen Sie offen mit dem Mitarbeiter darüber, was er sich zutraut, und vereinbaren Sie eine schrittweise Steigerung der Belastung. Gewichten Sie die Angaben des Mitarbeiters und bewerten Sie diese nach Ihrem Gefühl. Besonders bei schweren Erkrankungen fühlt sich der  Mitarbeiter manchmal gekränkt, wenn Sie zu fürsorglich sind und ihm zu wenig zutrauen.

Ziehen Sie in kritischen Fällen den Betriebsarzt zu Rate. Von ihm bekommen Sie in der Regel wertvolle Hinweise zum Maß der Belastung. Haben Sie keinen Betriebsarzt, dann schalten Sie den Medizinischen Dienst der Krankenkasse ein.

Wichtiger Hinweis:
Vermeiden Sie auf jeden Fall versteckte Andeutungen, dass die Krankheit ja gar nicht so schlimm war oder dass Sie selbst bei ähnlichen Erkrankungen gearbeitet haben.

In der Regel hilft allein ein solches Rückkehrgespräch, um die Fehlzeiten zu reduzieren!


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Ein Großteil Ihrer Karriere hängt von diesem Faktor ab:

Obwohl dieser Faktor so wichtig ist, fehlt im Arbeitsalltag oft die Zeit, sich ausreichend auf ihn vorzubereiten. Dennoch entscheidet er darüber wie kein 2., wie gut oder schlecht Ihre Führungsqualitäten bei Mitarbeitern, Vorgesetzten und Geschäftspartnern wahrgenommen werden. Dieser Faktor ist die Fähigkeit, auf den Mitarbeitertyp zugeschnittene Gespräche zu führen. Denn nur dann bewirken sie etwas!

Mit dem Praxis-Leitfaden „Gesprächs-Check“ können Sie sich innerhalb weniger Minuten mit Hilfe Dutzender fertig zu übernehmender Checklisten auf Gespräche vorbereiten. Z. B. hier:
  • Richtig kritisieren
  • Schlagfertig auf Killerphrasen reagieren
  • Wie Sie Einwände entkräften
  • Beurteilungsgespräche
  • Bewerber-Interviews
  • Feedback-Gesprächev
  • Jahresgespräche
  • Mobbing-Gespräche
  • Verhandlungen richtig vorbereiten und führen
  • Zielvereinbarungsgespräche
Klicken Sie hier, um künftig auch auf heikle Gespräche jederzeit vorbereitet zu sein:

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Soziales

Sparen Sie Arbeitszeit durch effektives Lesen, Teil 1

Wenn Sie einen großen Teil Ihrer Arbeitszeit mit dem Lesen von Briefen, Akten oder E-Mails verbringen, müssen Sie sich einen effektiven Lesestil aneignen, um Ihr Arbeitspensum zu schaffen. Sie sollten daher immer zunächst Prüfen, ob Sie einen Text überhaupt lesen müssen.

Prüfen Sie daher zunächst, ob Sie einen Text überhaupt lesen müssen!
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick, indem Sie den Text auf bestimmte Hinweise „durchsuchen“. Schauen Sie hier besonders nach Inhaltsverzeichnissen, Zusammenfassungen, Stickwortverzeichnissen, Übersichten, Überschriften und Hervorhebungen im Text sowie Aufzählungen.
  • Wenn Sie beim Überfliegen keine Überschriften, Hervorhebungen oder ähnliches finden, sollten Sie sich bei Texten zunächst auf den Anfang und das Ende konzentrieren. Kernaussagen werden hier besonders zu Beginn gemacht und am Ende noch einmal zusammengefasst.
  • Bei Briefen oder E-Mails können Sie sich einen schnellen Überblick verschaffen, indem Sie sich zunächst den Absender, den Betreff, die Unterschrift sowie die ersten und letzten Zeilen anschauen. Hieran erkennen Sie schnell, ob es sich um einen wichtiges Dokument handelt oder nicht.

Haben Sie sich einen ersten Überblick verschafft müssen Sie nun entscheiden, wie intensiv  Sie einen Text lesen, das heißt, ob Sie den Text quer lesen oder durcharbeiten müssen. Mehr zu diesem Thema finden Sie in der kommenden Woche.


5 Fallen, die Sie bei der Konzepterstellung vermeiden sollten!

Konzepte erstellen ist besonders am Anfang sehr schwierig. Wir verraten Ihnen, welche 5 Fallen Sie dabei vermeiden sollten.

1. Perfektionismus:
Dieser ist erst am Ende der Konzepterstellung gefragt. Akzeptieren Sie, dass Sie im laufenden Prozess noch nicht alles 100%ig wissen. Arbeiten Sie bei Wissenslücken mit Annahmen und Schätzungen.

2. Scheinprobleme:
Manche Probleme scheinen zunächst groß, entpuppen sich aber im Laufe der Zeit als Scheinprobleme und lösen sich von selbst. Wenn Sie also ein Problem nicht lösen können, gehen Sie erst einmal zum nächsten über.

3. Schlamperei:
Sammeln und archivieren Sie Informationen so, dass Sie sie auch später wieder finden. Schlamperei kostet viel Zeit und unnötig Energie.

4. Detailorientierung:
Insbesondere am Anfang sollten Sie Texte nicht zu genau lesen. Überfliegen genügt meist und spart Zeit.

5. Überlastung:
Bei der Informationsbeschaffung und der Erstellung der Präsentationsunterlagen können Sie Aufgaben delegieren. So schaffen Sie sich Freiräume für die inhaltliche Arbeit.
 


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Endlich wieder Zeit für den Menschen!

Sicher kennen Sie dieses Gefühl: Sie haben Ihren Beruf gewählt, um anderen zu helfen, doch dafür bleibt aufgrund Ihrer vielen Management-Aufgaben immer weniger Zeit. Nutzen Sie deshalb jetzt diesen bewährten Helfer, speziell für Führungskräfte im sozialen Bereich, und gewinnen Sie wieder mehr Zeit für den Menschen.

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Fax: 0228/ 35 63 22
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