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Liebe Leserin, lieber Leser! Arbeit kann krank machen. Denn Ihre Mitarbeiter sind Burnout-gefährdet, wenn die belastenden Arbeitsfaktoren die motivierenden Arbeitsinhalte überholen. Als Führungskraft können Sie viel dazu beitragen, dass die Arbeit motivierend und nicht als überlastend empfunden wird. Hier ein paar Tipps: Begegnen Sie Ihren Mitarbeitern immer mit Respekt und bleiben Sie auch in Krisenzeiten sachlich und freundlich, sonst werden Ihre Mitarbeiter schnell verunsichert. Achten Sie täglich auf Ihre Mitarbeiter und beachten Sie folgende Regeln für eine motivierende Arbeitsatmosphäre:
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de Ihre Andrea Heckmann Redaktion RuFuS-Infomail PS: Möchten Sie weitere Themenkanäle bestellen oder andere abbestellen? Dann klicken Sie einfach auf diesen Link: Abo erweitern Gefährdungsbeurteilung Teil 2 - Das gilt in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern Gezieltes heimliches Mithören von Telefongesprächen verletzt Persönlichkeitsrechte Projektrisiken analysieren in 3 Schritten Das Fehlzeitengespräch Sparen Sie Arbeitszeit durch effektives Lesen, Teil 1 5 Fallen, die Sie bei der Konzepterstellung vermeiden sollten! |
![]() Die Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen ist in § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgelegt. Dort heißt es für Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern: „Der Arbeitgeber muss über die, je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten, erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten“ (§ 6 Abs. 1 ArbSchG). Die Dokumentation ist grundsätzlich eine schriftliche Unterlage. Für Betriebe über 10 Beschäftigte müssen Sie folgende Punkte schriftlich festhalten:
Hinweis: Es gibt spezielle Arbeitsschutzvorschriften, die eine schriftliche Dokumentation unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten verlangen. Zu ihnen gehören:
Hinweis: Wenn die Arbeitsschutzbehörde sie auffordert, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen oder eine bereits erstellte Gefährdungsbeurteilung nachzubessern, sollten Sie das unbedingt tun. Reagieren Sie nämlich nicht (fristgerecht), kann ein Bußgeld bis 25.000 Euro drohen. Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern haben es leichter Gemäß der Leitlinie ist für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern eine vereinfachte Dokumentation ausreichend. Die Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gelten dann als erfüllt, wenn Sie
Beim Unternehmermodell nehmen Sie einmalig an bestimmten Seminaren oder Fernlehrgängen teil und verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen. Außerdem sorgen Sie für eine bedarfsgerechte Betreuung des Betriebs durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei bestimmten Anlässen. Entscheidende Voraussetzung für das Unternehmermodell ist, dass der Unternehmer persönlich an den von der Berufsgenossenschaft festgelegten Seminaren bzw. Fernlehrgängen zum Arbeitsschutz teilnimmt. Hinweis: Der Aufwand, um den Arbeitsschutz im Betrieb umzusetzen, ist im Rahmen der Regelbetreuung größer als im Unternehmermodell. Daher ist die Teilnahme am Unternehmermodell zu empfehlen. Bei wichtigen Gesprächen ist es immer besser, wenn Sie für das, was gesagt wurde, auch einen Zeugen haben. Dank moderner Technik ist es heute kein Problem mehr, einen Dritte bei einem Telefonat zuhören zu lassen oder Telefonate sogar mitzuschneiden. Doch Vorsicht: Sie können so die Persönlichkeitsrechte des Gesprächspartners im mitgehörten oder mitgeschnittenen Gespräch verletzen. Ist das der Fall, hat das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Folge, dass der heimlich Mithörende nicht als Zeuge zum Gesprächsinhalt des Telefonats vernommen werden darf. Mitschnitte können nicht als Beweismittel in einen Prozess eingebracht werden. Anders verhält es sich dagegen, wenn ein Dritter zufällig Zeuge des Gesprächsinhalts wird, weil er sich zum Beispiel im selben Büro aufhält. Dann unterliegt das Telefonat keinem Beweisverwertungsverbot. Im verhandelten Fall hatte ein Zeitarbeitsunternehmen der Klägerin gekündigt. Zum Zeitpunkt der Kündigung war die Klägerin arbeitsunfähig. Die Klägerin hielt die Kündigung für sittenwidrig und machte geltend, sie sei unmittelbar vor der Kündigung von der Personaldisponentin des beklagten Zeitarbeitsunternehmens angerufen worden. Diese habe ihr gesagt, sie solle trotz der Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit kommen, andernfalls müsse sie mit einer Kündigung rechnen. Das Zeitarbeitsunternehmen bestritt die behauptete Äußerung der Personaldisponentin. Für die Richtigkeit ihrer Behauptung hat sich die Klägerin auf das Zeugnis einer bei dem Telefonat anwesenden Freundin berufen, welche das Gespräch zufällig ohne ihr Wissen mitgehört habe. Das Arbeitsgericht hatte die Personaldisponentin als Zeugin vernommen und die Klage abgewiesen. Eine Vernehmung der Freundin der Klägerin hatte es abgelehnt, da laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Beweisverwertungsverbot bestehe. Die Revision der Klägerin hatte vor dem 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die Sache wurde an das Landesarbeitsgericht zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zurückverwiesen. Begründung: Das Landesarbeitsgericht hätte von der Vernehmung der Freundin der Klägerin als Zeugin nur absehen dürfen, wenn die Klägerin dieser zielgerichtet ermöglicht hätte, das Telefongespräch heimlich mitzuhören. Ob das hier der Fall war, muss das Landesarbeitsgericht nun feststellen. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 23.04.2009, Aktenzeichen: 6 AZR 189/08 Anzeige
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![]() Vor dem Start eines Projekts sollten Sie mögliche Risiken analysieren, um vor allem Gefahren, die das Projekt zum scheitern bringen könnten, zu entlarven. Zur Risikoanalyse gehört, dass Sie mögliche Risiken definieren und bewerten sowie letztlich versuchen, diese zu senken. Folgende Fragestellungen sind für Ihre Risikoanalyse hilfreich: 1. Schritt: Risiken definieren:
2. Schritt: Risiken bewerten:
Wenn der Mitarbeiter länger fehlt oder die Gründe für seine Fehlzeit unklar sind, sprechen Sie mit ihm unmittelbar nach seiner Rückkehr. Klären Sie dabei vor allem folgende Punkte:
Bei Mitarbeitern, die länger krank waren, ist es wichtig, ihnen einen behutsamen Einstieg in die Arbeit zu ermöglichen. Sprechen Sie offen mit dem Mitarbeiter darüber, was er sich zutraut, und vereinbaren Sie eine schrittweise Steigerung der Belastung. Gewichten Sie die Angaben des Mitarbeiters und bewerten Sie diese nach Ihrem Gefühl. Besonders bei schweren Erkrankungen fühlt sich der Mitarbeiter manchmal gekränkt, wenn Sie zu fürsorglich sind und ihm zu wenig zutrauen. Ziehen Sie in kritischen Fällen den Betriebsarzt zu Rate. Von ihm bekommen Sie in der Regel wertvolle Hinweise zum Maß der Belastung. Haben Sie keinen Betriebsarzt, dann schalten Sie den Medizinischen Dienst der Krankenkasse ein. Wichtiger Hinweis: Vermeiden Sie auf jeden Fall versteckte Andeutungen, dass die Krankheit ja gar nicht so schlimm war oder dass Sie selbst bei ähnlichen Erkrankungen gearbeitet haben. In der Regel hilft allein ein solches Rückkehrgespräch, um die Fehlzeiten zu reduzieren! Anzeige
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![]() Wenn Sie einen großen Teil Ihrer Arbeitszeit mit dem Lesen von Briefen, Akten oder E-Mails verbringen, müssen Sie sich einen effektiven Lesestil aneignen, um Ihr Arbeitspensum zu schaffen. Sie sollten daher immer zunächst Prüfen, ob Sie einen Text überhaupt lesen müssen. Prüfen Sie daher zunächst, ob Sie einen Text überhaupt lesen müssen!
Haben Sie sich einen ersten Überblick verschafft müssen Sie nun entscheiden, wie intensiv Sie einen Text lesen, das heißt, ob Sie den Text quer lesen oder durcharbeiten müssen. Mehr zu diesem Thema finden Sie in der kommenden Woche. Konzepte erstellen ist besonders am Anfang sehr schwierig. Wir verraten Ihnen, welche 5 Fallen Sie dabei vermeiden sollten. 1. Perfektionismus: Dieser ist erst am Ende der Konzepterstellung gefragt. Akzeptieren Sie, dass Sie im laufenden Prozess noch nicht alles 100%ig wissen. Arbeiten Sie bei Wissenslücken mit Annahmen und Schätzungen. 2. Scheinprobleme: Manche Probleme scheinen zunächst groß, entpuppen sich aber im Laufe der Zeit als Scheinprobleme und lösen sich von selbst. Wenn Sie also ein Problem nicht lösen können, gehen Sie erst einmal zum nächsten über. 3. Schlamperei: Sammeln und archivieren Sie Informationen so, dass Sie sie auch später wieder finden. Schlamperei kostet viel Zeit und unnötig Energie. 4. Detailorientierung: Insbesondere am Anfang sollten Sie Texte nicht zu genau lesen. Überfliegen genügt meist und spart Zeit. 5. Überlastung: Bei der Informationsbeschaffung und der Erstellung der Präsentationsunterlagen können Sie Aufgaben delegieren. So schaffen Sie sich Freiräume für die inhaltliche Arbeit. Anzeige
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