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Liebe Leserin, lieber Leser! Feedback, das Sie von Ihren Mitarbeitern erhalten, ist wichtig - wie auch umgekehrt. Denn es kann vorkommen, dass Dinge, die Sie sagen oder tun, bei Ihren Mitarbeitern ganz anders ankommen, als Sie sie meinen. Um Missverständnissen entgegenzuwirken, haben sich in der Praxis gelegentliche Meckerrunden (1- bis 2-mal im Jahr) als hilfreich erwiesen. Damit geben Sie Ihren Mitarbeitern Gelegenheit, das loszuwerden, was sonst im Tagesgeschäft untergegangen wäre. Die Meckerrunde wird sich aber nur dann für Sie lohnen, wenn
Mehr zum Thema Feedback finden Sie in der Online-Bibliothek für Führungswissen. Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Test-Passwort an! Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de Ihre Andrea Heckmann Redaktion RuFuS-Infomail PS: Möchten Sie weitere Themenkanäle bestellen oder andere abbestellen? Dann klicken Sie einfach auf diesen Link: Abo erweitern Nur mit Anzug und Krawatte zum Kunden Verlängerung der Probezeit rechtmäßig Small-Talk leicht gemacht 340.000 Menschen bildeten sich weiter Sozialmarketing VI: Präsentieren Sie sich per Kundenzeitung Selbstsicherheit lässt sich lernen |
![]() In Ihrem Führungsalltag werden Sie immer wieder mit arbeitsrechtlichen Problemen konfrontiert, bei denen Sie bisweilen ratlos sind, wie Sie sie lösen können. Fragen Sie unsere Rechtsanwältin und Expertin für Arbeitsrecht. Für Abonnenten des „Praxishandbuch leiten - führen – motivieren liegt in regelmäßigen Abständen ein Gutschein für die kostenlose Nutzung der Rechtsberatungs-Hotline bei. Hier 2 Anfragen unserer Leser in anonymisierter Form – sowie die Antworten unserer Vertragsanwältin. Frage: Wir sind Teil einer großen deutschen Bank und betreuen ausschließlich Kunden mit einem Mindestanlagevermögen von 500.000 Euro. Wir haben uns und unseren Mitarbeitern eine Selbstverpflichtung in Bezug auf Zuständigkeiten sowie auf eine Kleiderordnung gegeben. Einer meiner Mitarbeiter lehnt es ab, sich an die Kleiderordnung zu halten. Er kommt gerne in Poloshirts und Freizeithose. Dieser Mitarbeiter hat zwar nicht ständig Kundenkontakt, es ist aber nicht ausgeschlossen, dass er in unserem Haus Kunden begegnet und zu Kundengesprächen hinzugezogen wird. Ich halte es nicht für angemessen, wenn der Mitarbeiter bei solchen Anlässen in Freizeitkleidung auftritt. Deshalb habe ich ihm vorgegeben, in Anzug, Hemd und Krawatte zu erscheinen. Dies lehnt er ab. Wir sind bereits bei einem Schlichter in dieser Frage. Wer hat Recht? Antwort: Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm dürfen Unternehmen mit Kundenkontakten wie Banken und Versicherungen ihren Mitarbeitern vorschreiben, wie sie sich im Betrieb zu kleiden haben. Wenn es im betrieblichen Interesse liegt, darf der Arbeitgeber auch Ohrringe, lange Haare bei Männern oder Miniröcke bei Frauen verbieten. Eine Kleiderordnung darf seitens des Arbeitgebers immer verbindlich vorgegeben werden, wenn Mitarbeiter repräsentative Aufgaben haben. Nach meiner Meinung sind Sie deshalb auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihrem Mitarbeiter, der insbesondere mit einer entsprechend sensiblen Klientel umgeht, vorschreiben, wie er sich in seinem Job zu kleiden hat. Eine Bestätigung dieser Ansicht finden Sie unter anderem in der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm (LAG Hamm, Aktenzeichen 13 TaBv 36/31). Frage: Wir haben einen neuen Mitarbeiter befristet auf 2 Jahre eingestellt. Die Leitung der Niederlassung obliegt mir, somit bin ich der disziplinarische Vorgesetzte. Die fachliche Leitung und Durchführung der Einarbeitung wie auch die spätere Tätigkeit liegen in der Verantwortung des zuständigen Fachbereichs unserer Zentrale. Die Probezeit belief sich auf 6 Monate. In diesem Zeitraum konnte die Einarbeitung jedoch wegen des Umzugs der Hauptverwaltung nicht durchgeführt werden. Daher beschlossen wir, die Probezeit zu verlängern. Dies hatte nichts mit der Qualität der Arbeit zu tun. Da der Mitarbeiter sich jedoch unkooperativ verhielt, schlecht kommunizierte und sich nicht genügend abstimmte, wurde ihm innerhalb der Probezeit gekündigt. Haben wir in Bezug auf die Probezeitverlängerung einen Fehler gemacht? Wie läuft ein Gütetermin ab? Antwort: Im Gütetermin versucht das Gericht, das Verfahren unstreitig zu beenden und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie werden vom Arbeitsgericht geladen, um den Antrag des Mitarbeiters, den er bei Gericht gestellt hat, zu erörtern. Grundsätzlich versendet das Gericht dazu vorab Anträge oder Klagen an den Arbeitgeber. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, erscheint jedoch häufig als sinnvoll. Zur Probezeitverlängerung: Grundsätzlich ist es möglich, die Probezeit einvernehmlich innerhalb der ersten 6 Monate zu verlängern. Da in Ihrem Fall eine einverständliche Probezeitverlängerung vorgenommen wurde, ist die Verlängerung rechtmäßig. Eine Verlängerung der Probezeit ändert jedoch nichts an der Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzes. Dieser wirkt immer nach Ablauf von 6 Monaten, innerhalb oder außerhalb der Probezeit. Im Gütetermin wird es deshalb darum gehen, ob die ausgesprochene Kündigung rechtmäßig war. Es ist deshalb zu prüfen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt war (Kriterien des § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)). Handelt es sich wie in Ihrem Fall um eine verhaltensbedingte Kündigung, hätten Sie Ihren Mitarbeiter zunächst abmahnen und ihm die Gelegenheit geben müssen, sich zu bessern. Es ist auch möglich, dass sich Ihr Mitarbeiter darauf bezieht, dass Sie die vereinbarte Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende nicht eingehalten haben. Auch dies könnte im Rahmen des Gütetermins erörtert werden.
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![]() "Haben Sie gut hierhin gefunden?" Diese Frage ist beinahe eine Standardfrage, mit der fast jeder beim ersten Kundenbesuch empfangen wird. Und kaum eine Frage eignet sich besser für den Einstieg in den Small-Talk. Wer darauf allerdings mit einer ausführlichen Beschreibung der Tücken einer Bahnfahrt antwortet oder sich über die zu wenig detaillierte Anfahrtsskizze beschwert, hat nicht nur eine Grundregel des Small-Talk verletzt. Das Beherrschen von Small-Talk ist nicht nur für die Karriere von großer Bedeutung. Gekonnt eingesetzt ist er auch für die Beziehungspflege von unschätzbarem Wert. Doch Small-Talk läuft nach bestimmten Regeln ab. Wir nennen Ihnen die wichtigsten:
Mehr als 341.000 Menschen haben sich im vergangenen Jahr zu einem staatlich anerkannten Fernlehrgang angemeldet. Das geht aus der Fernunterrichtsstatistik hervor. Damit nutzten 4,6 % mehr Menschen einen Fernlehrgang oder ein Fernstudium, um sich neben Beruf oder Familie weiterzubilden. Seit 2003 seien die Teilnehmerzahlen, so der Fachverband DistancE Learning, um 35 % gestiegen. Weitere Trends im 5-Jahresvergleich:
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![]() In der 6. Folge unserer Sozialmarketing-Reihe stellen wir Ihnen ein umfangreicheres Projekt der Öffentlichkeitsarbeit vor: die Kundenzeitung. Auch wenn die Erstellung relativ zeitintensiv ist, lohnt sich der Aufwand für Sie, denn die Kundenzeitung hat sich als Marketing-Instrument gerade für den Bereich Sozialmarketing sehr bewährt. 3- bis 4-mal im Jahr präsentieren Sie mit einer eigenen kleinen Zeitung exemplarisch Ihre Arbeit. So können Sie nicht nur die Medienberichterstattung über sich aus eigener Hand ergänzen, sondern verfügen zugleich über die Möglichkeit, mit neuen potenziellen Kunden in Dialog zu treten (Gastbeiträge, Fragebogen mit Prominenten usw.) Auch besteht die Alternative, sich Kundenkreise neu zu erschließen, indem Sie Werbeplätze in der Kundenzeitung anbieten. Allerdings ist das Thema Kundenzeitung zu umfangreich, um es hier verkürzt im Newsletter zu behandeln. Interessenten finden hierzu einen ausführlichen Beitrag im Praxishandbuch Sozial Management. Praxis-Tipp: Bringen Sie Ihre Produkte unter die Leute Legen Sie Ihre Kundenzeitung in den Banken, Geschäften und Arztpraxen Ihrer Umgebung aus. Nutzen Sie Bürger- oder Stadtfeste zur Werbung. Bedenken Sie auch die öffentlichen Auslagestellen in Rathäusern oder vergleichbaren sozialen Einrichtungen. Achten Sie auf eine gezielte Streuung Ihres Materials, indem Sie bedenken: Wo erreichen wir unsere Klientel, unsere Zielgruppen? Verpulvern Sie mit einer breiten Streuung nach dem Prinzip „Gießkanne“ nicht Ihr teures Werbematerial. Fehlendes Selbstvertrauen sind negative Lernerlebnisse, die an schlechte Gefühle gekoppelt sind. So entstehen emotionale Muster. Doch was man gelernt hat, kann man auch wieder verlernen. Neue Erfahrungen und Erfolgserlebnisse brechen das Muster auf und können es löschen. Beherzigen Sie dazu die folgenden Tipps: So stärken Sie Ihr Selbstvertrauen
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