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Recht, Führung und Soziales


Was Sie gegen Zu-Spät-Kommer tun können

Liebe Leserin, lieber Leser!

Häufige Zu-Spät-Kommer bei Besprechungen und Meetings sind ein echtes Ärgernis. Informationen müssen unter Umständen wiederholt werden - oder die pünktlichen Teilnehmer werden bestraft, indem sie warten müssen. So bekommen Sie das Problem in den Griff:
  • Nehmen Sie keine Rücksicht: Fangen Sie immer pünktlich an. Unterbrechen Sie keinesfalls, um das bisher Besprochene zusammenzufassen. Reden Sie einfach weiter.
  • Stellen Sie stets die wichtigsten Themen an den Anfang des Meetings.
  • Unterlagen und Präsentationsmittel sollten so vorbereitet sein, dass Sie immer pünktlich beginnen können. Erklären Sie einen lhrer Mitarbeiter als verantwortlich für diese Aufgabe.
  • Bei allzu häufigen Verspätungen setzen Sie das Thema „Was können wir gegen Unpünktlichkeit tun?" einfach einmal auf die Tagesordnung - möglichst nicht zu Beginn des Meetings.
  • Gewinnen Sie erhöhte Aufmerksamkeit durch ungewöhnliche Anfangszeiten. Lassen Sie Meetings etwa um 9:50 Uhr oder 11:24 Uhr beginnen. Oder greifen Sie gleich zu dieser Radikal-Lösung, der so genannten „Opernhaus-Methode": Verschließen Sie die Tür pünktlich zur Anfangszeit, und lassen Sie bis zur Pause niemanden herein - wie im Opernhaus. Allerdings muss diese Maßnahme dauerhaft vereinbart sein und für alle gelten - auch für Vorgesetzte!
Führen Sie Meetings und Mitarbeitergespräche effektiv und souverän. Ausführliche Informationen und Tipps finden Sie in der größten deutschen Online-Datenbank für Führungskräfte. Jetzt 30 Tage kostenlos testen!


Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail


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Kein Anspruch auf Qualmen im Job
Tricksen bei Bewerbungen erlaubt?

Umgehen Sie diese 5 Formulierungsfallen, um Mitarbeiter stets zu motivieren
Wenn Sie sich in lhren eigenen Team-Meetings unwohl fühlen

Kosten senken - Teil 2: So senken Sie die Portokosten
Jahresgespräch: Die 8 wichtigsten Schritte zur erfolgreichen Vorbereitung



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Recht

Kein Anspruch auf Qualmen im Job

Es gehört zu Ihren Pflichten als Arbeitgeber: Sie müssen Nichtraucher vor deren qualmenden Kollegen schützen. So will es die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. Darin heißt es:

„Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten der Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“ (§ 5 Nichtraucherschutz)

Das Gesetz verlangt eine ausdrückliche Regelung zum Schutz der Nichtraucher, ohne jedoch die Raucher zu diskriminieren. Deshalb müssen Sie als Arbeitgeber Maßnahmen treffen, um Ihre Mitarbeiter wirksam vor den Gesundheitsgefahren des Tabakrauchs zu schützen. Immerhin enthält Zigarettenrauch mehr als 40 krebserregende Substanzen und gehört in die oberste Gefährdungsstufe gesundheitlicher Arbeitsstoffe.

So schützen Sie Nichtraucher
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Nichtraucher vor dem blauen Dunst der Kollegen zu schützen:

1. Trennen Sie Raucher und Nichtraucher
Die ist die kostengünstigste Lösung. Schaffen Sie getrennte Räume für Raucher und Nichtraucher. Leider klappt die Zusammenlegung in den seltensten Fällen.

2. Verbieten Sie das Rauchen in bestimmten Räumen
Auf Grund des Eigentums- und Hausherrenrechts können Sie als Arbeitgeber einseitig ein Rauchverbot verhängen. Sie dürfen dabei allerdings nicht die Raucher schikanieren. Wer beispielsweise im Raucherraum ein Rauchverbot durchsetzen will, handelt willkürlich und diskriminiert Raucher. Verbieten Sie das Rauchen nur da, wo es die Nichtraucher stört.

3. Allgemeines Rauchverbot
In den Büros von Daimler und IBM wird generell nicht geraucht. Sie können diesen Beispielen folgen und ein allgemeines Rauchverbot auf dem Betriebsgelände oder in den Büros erlassen. Sie müssen dann jedoch den Rauchern ein Refugium einrichten, z.B. mit Raucherzimmern.

Praxis-Tipp: Betriebsrat nicht vergessen
Besteht im Betrieb nicht per Gesetz Rauchverbot, beispielsweise in chemischen Fabriken, dann ist bei Maßnahmen des Nichtraucherschutzes der Betriebsrat zwingend zu beteiligen (§ 87 Absatz 1 Nr. 1 BetrVG).

Eine besonders wirksame Möglichkeit, Ihre Pflicht zum Nichtraucherschutz zu erfüllen, ist die Verpflichtung des Arbeitnehmers auf das Rauchverbot im Arbeitsvertrag. Und bedenken Sie: Nicht nur Verbote führen zum Ziel. Geben Sie Ihren rauchenden Mitarbeitern Anreize und Tipps zum Aufhören. Raucherentwöhnungskurse werden fast von allen Krankenkassen angeboten.
 


Tricksen bei Bewerbungen erlaubt?

Als Führungskraft sitzen Sie selbstverständlich mit am Tisch, wenn ein neuer Mitarbeiter für Ihre Abteilung gesucht wird. Haben Sie sich während eines solchen Gesprächs schon hin und wieder gefragt, ob der Kandidat, dem Sie gegenübersitzen, auch die Wahrheit sagt – die reine Wahrheit?

Ehrlich währt am längsten?
Was würden Sie tun, wenn in Ihrem Lebenslauf eine unangenehme Lücke von 6 Monaten klaffen würde, in denen Sie keinen Job hatten oder längere Zeit krank gewesen sind? Farbe bekennen, oder geschickt übertünchen sind die beiden Alternativen. Geht es im Bewerbungsschreiben und dem darauf folgenden Gespräch darum, sich gegen viele andere – ähnlich qualifizierte Kandidaten – durchzusetzen, kann das geschickte „Überschminken“ der Lebenslauf-Unreinheit die bessere Alternative sein – weil Sie sonst vielleicht schon im Vorfeld „ausgesiebt“ würden.

Aber, was ist in einem solchen Fall erlaubt, und wo liegen die Grenzen? Verena Rottmann, Autorin des Buchs „Legale Bewerbungstricks“ rät, Jobpausen von mehr als 6 Monaten geschickt zu kaschieren: Lehrgänge, Umschulungen oder ein Fernstudium können geschickt über die Beschäftigungslosigkeit hinwegtäuschen. Fällt diese Möglichkeit allerdings flach, weil Sie diese Kurse nie besucht haben, sollte sich der Bewerber etwas anderes einfallen lassen wie selbstständige Tätigkeit, Aushilfsjobs, Kinderbetreuung oder die Pflege eines Angehörigen.

Nicht übertreiben
Nicht tricksen sollten Bewerber dagegen in Bezug auf ihre Aufgabenschwerpunkte oder beispielsweise Fremdsprachenkenntnissen. Sie als Vorgesetzter werden schnell herausfinden, ob Ihr neuer Mitarbeiter bereits einmal Projektverantwortung übernommen hat, ebenso offensichtlich ist nach wenigen Arbeitstagen die Diskrepanz zwischen verhandlungssicherem Englisch und eingerostetem Schulenglisch. Wollen Sie sich schon während des Vorstellungsgesprächs über die tatsächlichen Fähigkeiten des Aspiranten klar werden, fordern Sie den Kandidaten auf, die jüngste Projektarbeit zu beschreiben, oder setzen Sie das Gespräch in Englisch fort.

Legale Lügen
Erlaubt sind Lügen, wenn der potenzielle Arbeitgeber intime Fragen stellt, zum Beispiel nach der Partnerschaft, einer bestehenden Schwangerschaft oder ob der Kandidat raucht. Hier gilt: Diese Fragen muss der Bewerber nicht beantworten und die Frage nach der Schwangerschaft darf eine Bewerberin sogar wissentlich falsch beantworten, weil sie unzulässig ist. Stellen Sie innerhalb der Probezeit fest, dass ein Kandidat bei seiner Bewerbung im Hinblick auf seine Qualifikationen gelogen hat, ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung.
 


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Der Motivations-Check ist da!

Motivations-Check
Grundlegendes zum Thema Motivation, Selbstmotivation für Führungskräfte und vor allem: Mitarbeitermotivation im Führungsalltag werden in Ihrem Motivations-Check behandelt.

Sie erfahren, wie Sie die Motivationslage einzelner Mitarbeiter prüfen, wie Sie sich aber auch durch eine gezielt durchgeführte Mitarbeiterbefragung ein Gesamtbild Ihrer Belegschaft oder Ihrer Abteilung verschaffen.
Außerdem finden Sie hier Motivationsfelder von A-Z von Anerkennung über Herausforderungen, Karrieremöglichkeiten und Teamklima bis zu Zeit für Privatleben und Zielvereinbarung.

Extras in diesem Kapitel:

  • Motivation von Top-Leistungsträgern, die Extraanforderungen stellen.
  • Motivation durch Persönlichkeit, Anforderungen an Sie als Führungskraft sowie
  • Demotivation vorbeugen/verhindern mit vielen Extra-Tipps.

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Mitarbeiterführung und -motivation

Umgehen Sie diese 5 Formulierungsfallen, um Mitarbeiter stets zu motivieren

Ihre Ausdrucksweise entscheidet mit darüber, ob Mitarbeiter Sie als entschlossen oder zögerlich, als motivierend oder demotivierend, als vertrauenswürdig oder nicht empfinden. Achten Sie deshalb auf positive, motivierende Formulierungen. Folgende Tipps helfen Ihnen:

1. Keine ,,Wenn, dann" – Sätze.
Statt der Wörter ,,falls" oder ,,wenn" verwenden Sie besser das Wörtchen ,,sobald". Damit verleihen Sie Ihrer Zuversicht Ausdruck, dass alles nur eine Frage der Zeit und jedes Problem lösbar ist.

2. Verantwortung übernehmen
Sagen Sie nicht „Ich werde veranlassen...". Besser Sie bekräftigen Ihre Entschlossenheit. Dazu eignen sich Formulierungen wie ,,Ich werde mich darum kümmern ...", „Ich werde dafür sorgen...".

3. Win-win-Situationen schaffen
Stempeln Sie anders Denkende nicht sprachlich zu Verlierern (,,Sie haben Unrecht, wenn Sie behaupten ..."). Nutzen Sie stattdessen Formulierungen, die für beide Seiten einen Gewinn versprechen: „Lassen Sie uns das Ganze noch einmal in Ruhe durchgehen und sehen, was sich dabei ergibt."

4. Stellen Sie lhre Integrität nicht in Frage
Formulierungen wie „Um ehrlich zu sein ..." oder „Ich will ganz offen mit Ihnen sprechen...“ sollten für Sie gegenüber Ihren Mitarbeitern tabu sein.

5. Zweifeln Sie lhre Aussagen niemals selbst an!
Bitten Sie zum Abschluss Ihrer Ausführungen nicht um die Zustimmung Ihrer Gesprächspartner, etwa durch ein,,... finden Sie nicht auch?" oder ,,... nicht wahr?". Mit solchen Formulierungen entziehen Sie Ihre eigenen Aussagen nur selbst in Zweifel.

Ähnliches gilt für Einschränkungen nach der Devise: ,,Ich bin zwar kein Experte auf diesem Gebiet, aber ich glaube dennoch ..." Wenn Sie von etwas überzeugt sind, stehen Sie dazu!

Angst vor der Krise, Routine, Misserfolge, große Anstrengungen, Reibereien – da kann die Motivation auf der Strecke bleiben. Doch aufgeben geht nicht! Greifen Sie mit professionellem Know-how genau die Probleme auf, die Mitarbeitern die Motivation nehmen. Praktizieren Sie passgenaue Motivationsgespräche, in denen Sie sich selbst, Ihre Mitarbeiter und Ihre Abteilung weiterbringen. In nur 1,5 Tagen werden Sie zum Motivationsprofi für Ihre Mitarbeiter. 


Wenn Sie sich in lhren eigenen Team-Meetings unwohl fühlen

Auch wenn darüber kaum gesprochen wird: Nicht wenige Führungskräfte (keineswegs nur frisch gebackene) fühlen sich unwohl, wenn sie an das nächste Meeting mit ihren Mitarbeitern denken. Woher kommt das? Und was können Sie dagegen tun?

Bitte machen Sie sich klar: Wenn Sie vor und in Meetings unter Strom stehen, ist das einfach menschlich. Nur die wenigsten Menschen sind geborene Redner und bei Auftritten vor anderen stets souverän.

Und wenn Sie den Mut aufbringen, mit Kollegen offen darüber zu sprechen, werden Sie merken, dass das ungute „Meeting-Gefühl“ weit verbreitet ist.

Anstarren ist nicht feindselig
Was Führungskräfte am meisten zusetzt ist das Reaktionsverhalten (oder besser: die Nichtreaktion) ihrer Mitarbeiter. Statt die Besprechung als Chance zum aktiven Austausch zu nutzen, sind Mitarbeiter oft extrem zurückhaltend mit Wortmeldungen. Das sind die Hintergründe:
  • Die meisten wollen erst einmal nur zuhören und sich nicht sofort oder nur dann aktiv einbringen, wenn sie dazu animiert werden.
  • Viele Mitarbeiter betrachten Meetings als Zeitverschwendung und wollen lieber „richtig“ arbeiten.
  • Nur wenige Zuhörer bauen einen nonverbalen Kontakt zum Redner auf (Kopfnicken usw.). Viele schauen den Redner nur an, was dieser leicht als Anstarren empfindet. Andere gucken weg, etwa aus dem Fenster und scheinen nicht ganz bei der Sache zu sein. Beide Verhaltensweisen sind zumeist weder feindselig noch persönlich gemeint.
Arbeiten Sie aktiv dagegen
Das können Sie tun, um die Meeting-Atmosphäre zu verbessern und Ihre Mitarbeiter zu aktivieren:
  • Sprechen Sie Teilnehmer gezielt an. Einzelne Mitarbeiter mit Namen und direkt anzusprechen ist viel wirkungsvoller, als eine Frage an die ganze Gruppe zu richten („Frau MülIer, was ist Ihre Meinung als betroffene Sachbearbeiterin?"). Sie nehmen Sie Ihre Leute unmittelbar in die Pflicht und bekommen Antworten. Und Sie bauen die Beziehung zu einzelnen Mitarbeitern auf und aus.
  • Geben Sie die Agenda vorab bekannt. Informieren Sie Ihre Leute spätestens drei Tage vor dem Meeting, welche Themen zur Sprache kommen, und bitten Sie um Vorbereitung, Fragen, Stellungnahmen etc.
  • Lassen Sie Mitarbeiter mitgestalten. Wenn es Sinn macht, sollten Sie Besprechungsthemen im Vorfeld an einzelne Mitarbeiter verteilen, damit sie diese für das Meeting aufbereiten und in Form einer Präsentation oder Diskussionsleitung einbringen
  • Machen Sie die Meeting-Kultur zum Thema. Viele Verhaltensweisen sind reine Gewohnheit. Deshalb kann eine Diskussion darüber, was die einzelnen Team-Mitglieder sich von Besprechungen erwarten, welche Veränderungen sie sich wünschen etc., sehr hilfreich sein. Machen Sie deutlich, wie es Ihnen als Besprechungsleiter damit geht. Das wirkt oft Wunder, weil die Mitarbeiter gar nicht wissen, wie sie nach außen wirken, bei lhnen ankommen und wie sich das auswirkt.
Tipp: Beobachten Sie Ihr eigenes Zuhörverhalten. Starren auch Sie den jeweiligen Redner beim Zuhören an? Diese Selbstbeobachtung hilft Ihnen dabei, das Meeting-Verhalten Ihrer Mitarbeiter zu verstehen.


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Herausforderung Kurzarbeit

So führen Sie Kurzarbeit rechtssicher in Ihrem Betrieb ein und müssen keinem Ihrer Mitarbeiter kündigen.

In diesem Intensiv-Seminar zeigt Ihnen Dr. Stephan Osnabrügge (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht), wie Sie Schritt-für-Schritt vorgehen sollten. Alle wichtigen Anleitungen, Richtlinien und Gesetze erhalten Sie zusammengefasst und geprüft als Grundlage und Gedächtnisstütze für die Einführung der Kurzarbeit im Ihrem Betrieb.

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Soziales

Kosten senken - Teil 2: So senken Sie die Portokosten

Natürlich ist die Mitteilung per Fax oder E-Mail schneller und deutlich günstiger beim Empfänger als per Brief, Päckchen oder Paket. Manchmal muss es aber eben der herkömmliche Postweg sein. Hier lohnt sich auf jeden Fall der Blick auf alternative Zustelldienste.

Bei Päckchen und Paketen sparen
Sparen Sie bei Paketen und Päckchen mit anderen Anbietern. Wer wo tätig ist, erfahren Sie im Internet unter www.postsitter.de.

Einiges, das Sie als Päckchen (3,90 Euro) verschicken, würde auch noch als Maxibrief (2,20 Euro) durchgehen. Bedingung dafür: maximal 1.000 g schwer und 5 cm dick.

Örtliche Botendienste transportieren Sperriges günstiger als der Paketdienst der Post. In den Zentren großer Städte haben sich Fahrradkuriere bewährt, da ihnen ein Stau und verstopfte Straßen nichts anhaben können.

Bei Briefen sparen
Bei geringem Briefaufkommen lohnen sich folgende Tipps:

Selbstverständlich knicken Sie keine Zeugnisse oder Urkunden. Aber Briefe, die gefaltet werden können, sollten Sie (bis 20 g) als Standardbrief (0,55 Euro) oder (bis 50 g) als Kompaktbrief (0,90 Euro) versenden statt ungefaltet als Großbrief (1,45 Euro) zu frankieren.

Mehrere Postkarten an einen Empfänger packen Sie in einen Umschlag und verschicken alles (bis 20 g) als Standardbrief (0,55 Euro) oder (bis 50 g) als Kompaktbrief (0,90 Euro).

Mehrere Standardbriefe an einen Empfänger packen Sie in einen (größeren) Umschlag und versenden diese (bis 500 g) als Großbrief (1,45 Euro). Bei nur 2 Standardbriefen kommt noch der Versand als Kompaktbrief (maximal 50 g) für 0,90 Euro in Frage.

Von der „Infopost“ profitieren
Bei hohem Briefaufkommen können Sie die „Infobrief“- und „Infopost“-Konditionen der Deutschen Post nutzen.

Infobrief: Schon bei einem Versand ab 50 inhaltsgleichen Briefen, wie Einladungen oder „Mailings“, kann jeder (privat und gewerblich) den günstigen Infobrief-Tarif nutzen.

Praxis-Tipp: Wenn Sie keine 50 inhaltsgleichen Briefe haben, können Sie den Infobrief-Tarif trotzdem nutzen. Sie machen dann von der Möglichkeit der „Aufzahlung“ Gebrauch.

Beispiel: Sie haben nur 40 Standardbriefe. Dann zahlen Sie trotzdem für 50 Infobriefe (17,50 Euro), also 10 zu viel. Trotzdem fahren Sie günstiger als beim Normalporto für 40 Standardbriefe (40 x 0,55 = 22,00 Euro). Das „Aufzahlen“ lohnt sich bei Standardbriefen, wenn Sie mehr als 32 Briefe versenden.

Über Infopost (ab 250 Stück) und andere Entgelte informieren Sie sich im Internet unter www.deutschepost.de.

Alternative Briefdienste nutzen
Sie können auch alternative Briefdienste, die meist regional tätig sind, nutzen. Einige bieten den Service, die Briefe nicht nur zuzustellen, sondern auch abzuholen. Diese dürfen sogar schon jetzt den noch geltenden Monopolbereich der Deutschen Post (Briefe bis 200 g) bedienen. Mindestmenge: 50 Briefe täglich. Das Porto liegt in der Regel unter dem Posttarif.

Weitere Informationen unter http://www.posttip.de/Anbieter.html


Jahresgespräch: Die 8 wichtigsten Schritte zur erfolgreichen Vorbereitung

Letzte Woche hatten wir Ihnen ja bereits berichtet, das das Jahresgespräch ein äußerst nützliches Instrument der Mitarbeiterführung - auch in Non-Profit-Organisationen - ist.

Mit welchen 8 Schritten Sie ein Jahresgespräch erfolgreich vorbereiten, lesen Sie hier:
  1. Legen Sie den Termin für das Jahresgespräch frühzeitig fest. Sowohl Sie als auch Ihr Mitarbeiter müssen sich sorgfältig darauf vorbereiten können.
  2. Informieren Sie Ihren Mitarbeiter über die zu besprechenden Themen. Geben Sie ihm das Jahresgesprächs- Formular Ihrer Organisation zur Vorbereitung mit. Für den Fall, dass Ihre Einrichtung noch kein derartiges Formular im Einsatz hat, können Sie das Musterformular von Seite 018 dieses Beitrags einsetzen.
  3. Reservieren Sie für das Gespräch einen Raum mit angenehmer Atmosphäre.
  4. Sorgen Sie dafür, dass Sie nicht gestört werden.
  5. Halten Sie sich mindestens eine Stunde frei.
  6. Informieren Sie sich über den Inhalt des letzten Jahresgesprächs (Protokoll des letzten Jahresgesprächs, Rückfragen beim vorherigen Vorgesetzten etc.).
  7. Besorgen Sie sich die aktuelle Stellenbeschreibung des Mitarbeiters.
  8. Planen Sie den Ablauf des Jahresgesprächs durch und machen Sie sich zu allen Aspekten Notizen.

Mehr zum Thema Jahresgespräch lesen Sie im Praxishandbuch leiten – führen – motivieren.


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