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So senken Sie die Fehlzeiten Ihrer Mitarbeiter
Liebe Leserin, lieber Leser!
Häufige Fehlzeiten eines Mitarbeiters können sich auf Ihr gesamtes Team negativ auswirken. Denn hierdurch entsehen nicht nur höhere Kosten, sondern auch eine zusätzliche Arbeitsbelastungen für die übrigen Mitarbeiter, die die Arbeit des Kollegen erledigen müssen. Unter Umständen kann so der gesamte Arbeitsablauf Ihres Teams gestört werden und zu einem schlechten Betriebsklima beitragen.
Fehlt ein Mitarbeiter häufiger, sollten Sie als Vorgesetzter handeln und versuchen durch gezielte Maßnahmen die Fehlzeiten zu senken. Eine wichtige Maßnahme ist hier das sogenannte Rückkehrgespräch, das Sie konsequent am Tag der Arbeitsaufnahme mit Ihrem Mitarbeiter führen sollten.
Hier ein paar Tipps:
Häufige Fehlzeiten eines Mitarbeiters können sich auf Ihr gesamtes Team negativ auswirken. Denn hierdurch entsehen nicht nur höhere Kosten, sondern auch eine zusätzliche Arbeitsbelastungen für die übrigen Mitarbeiter, die die Arbeit des Kollegen erledigen müssen. Unter Umständen kann so der gesamte Arbeitsablauf Ihres Teams gestört werden und zu einem schlechten Betriebsklima beitragen.
Fehlt ein Mitarbeiter häufiger, sollten Sie als Vorgesetzter handeln und versuchen durch gezielte Maßnahmen die Fehlzeiten zu senken. Eine wichtige Maßnahme ist hier das sogenannte Rückkehrgespräch, das Sie konsequent am Tag der Arbeitsaufnahme mit Ihrem Mitarbeiter führen sollten.
Hier ein paar Tipps:
- Zu Beginn des Gesprächs sollten Sie Ihren Mitarbeiter freundlich begrüßen und ihn fragen, ob er seine Arbeit wieder aufnehmen kann.
- Versuchen Sie dann die Gründe für seine Abwesenheit zu erfahren. Gab es persönliche oder berufliche Probleme, die ausschlaggebend für die Abwesenheit waren.
- Machen Sie Ihrem Mitarbeiter klar, wie störend seine häufigen Fehlzeiten für den Arbeitsablauf sind und appellieren Sie an seine Verantwortung.
- Besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Mitarbeiter, welche Arbeiten nun vorrangig erledigt werden müssen.
- Wie häufig hat Ihr Mitarbeiter gefehlt?
- Wie lange dauerte jeweils die Abwesenheit?
- Was waren die Gründe?
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail
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Zeugnis muss die für die Berufsgruppe typischen Inhalte enthalten
Firmennachfolge: Keine Haftung fürSozialversicherungsbeiträge des früheren Inhabers
Vertrauen statt Kontrolle
Offene Grenzen für ausländische Akademiker
Sponsoring - Diese 10 Fragen sollten Sie kennen!
Neuer Ratgeber für Ältere – mit dem Wegweiser durch die digitale Welt
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Recht |
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Zeugnis muss die für die Berufsgruppe typischen Inhalte enthalten
In einem Zeugnis müssen alle Inhalte vorhanden sein, die üblicherweise für Arbeitnehmer dieser Berufsgruppe im Arbeitszeugnis genannt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Wenn ein Inhalt nicht genannt wird, könnte dies ein unzulässiges Geheimzeichen darstellen. Nach § 109 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein (Grundsatz der Zeugnisklarheit). Deshalb darf das Zeugnis keine Formulierungen enthalten, die eine andere Aussage über den Arbeitnehmer treffen, als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtlich ist. Weiterhin muss das erteilte Zeugnis Leistung und Sozialverhalten des Arbeitnehmers bei wohlwollender Beurteilung zutreffend wiedergeben (Grundsatz der Zeugniswahrheit).
Der weitere notwendige Zeugnisinhalt bestimmt sich nach dem Zeugnisbrauch. Dieser kann nach Branchen und Berufsgruppen unterschiedlich sein. Lässt ein erteiltes Zeugnis hiernach übliche Formulierungen ohne sachliche Rechtfertigung aus, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ergänzung. Die Auslassung eines bestimmten Inhalts, der von einem einstellenden Arbeitgeber in einem Zeugnis erwartet wird, kann ein unzulässiges Geheimzeichen sein. Im verhandelten Fall war einem Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt worden. Der Kläger machte unter anderem geltend, im erteilten Zeugnis fehle die Hervorhebung seiner Belastbarkeit in Stresssituationen. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts hob das Urteil des Berufungsgerichts deshalb auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht (LAG) zurück.
Tipp: Achten Sie bei der Formulierung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses also darauf, dass Sie die Leistungsbeurteilung Ihres Mitarbeiters vollständig und mit Bezug auf seine branchentypische Tätigkeit formulieren.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.08.2008, Az: 9 AZR 632/07
Vorinstanz: Sächsisches LAG, Urteil vom 30.11.2006, Az: 6 Sa 963/05
In einem Zeugnis müssen alle Inhalte vorhanden sein, die üblicherweise für Arbeitnehmer dieser Berufsgruppe im Arbeitszeugnis genannt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Wenn ein Inhalt nicht genannt wird, könnte dies ein unzulässiges Geheimzeichen darstellen. Nach § 109 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein (Grundsatz der Zeugnisklarheit). Deshalb darf das Zeugnis keine Formulierungen enthalten, die eine andere Aussage über den Arbeitnehmer treffen, als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtlich ist. Weiterhin muss das erteilte Zeugnis Leistung und Sozialverhalten des Arbeitnehmers bei wohlwollender Beurteilung zutreffend wiedergeben (Grundsatz der Zeugniswahrheit).
Der weitere notwendige Zeugnisinhalt bestimmt sich nach dem Zeugnisbrauch. Dieser kann nach Branchen und Berufsgruppen unterschiedlich sein. Lässt ein erteiltes Zeugnis hiernach übliche Formulierungen ohne sachliche Rechtfertigung aus, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ergänzung. Die Auslassung eines bestimmten Inhalts, der von einem einstellenden Arbeitgeber in einem Zeugnis erwartet wird, kann ein unzulässiges Geheimzeichen sein. Im verhandelten Fall war einem Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt worden. Der Kläger machte unter anderem geltend, im erteilten Zeugnis fehle die Hervorhebung seiner Belastbarkeit in Stresssituationen. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts hob das Urteil des Berufungsgerichts deshalb auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht (LAG) zurück.
Tipp: Achten Sie bei der Formulierung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses also darauf, dass Sie die Leistungsbeurteilung Ihres Mitarbeiters vollständig und mit Bezug auf seine branchentypische Tätigkeit formulieren.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.08.2008, Az: 9 AZR 632/07
Vorinstanz: Sächsisches LAG, Urteil vom 30.11.2006, Az: 6 Sa 963/05
Firmennachfolge: Keine Haftung fürSozialversicherungsbeiträge des früheren Inhabers
Ein Firmenübernehmer haftet nicht für Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, die der Rechtsvorgänger der übernommenen Firma nicht gezahlt hat. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz entschieden.
Das Landessozialgericht hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Einzelhandelsgeschäft im Jahre 2002 übernommen worden war. Mit der Gewerbeneuanmeldung wurden eine neue Betriebsnummer und durch die zuständige AOK eine neue Arbeitgeberkontonummer vergeben. Bei einer Betriebsprüfung Ende 2003 ergab sich, dass noch Sozialversicherungsbeiträge für die Jahre 1999 und 2000 offen waren. Diese Nachforderung wurde gegenüber dem Firmenübernehmer geltend gemacht. Die dagegen vor dem Sozialgericht Koblenz erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Das Landessozialgericht hat die Entscheidung des Sozialgerichts und die angefochtenen Bescheide aufgehoben. Es gibt keine gesetzliche Grundlage gegenüber dem Firmennachfolger, wonach dieser für zu niedrig oder nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge des früheren Firmeninhabers haftet. Rechtsgrundlage ist nicht § 25 Handelsgesetzbuch (HGB), der nur für Geschäftsverbindlichkeiten gilt, also für Verbindlichkeiten, die mit dem Betrieb des Geschäfts in innerem Zusammenhang stehen. Anders als für Steuern und Abgaben, die nach einer ausdrücklichen Regelung in der Abgabenordnung zu den Geschäftsverbindlichkeiten nach § 25 HGB zählen, gibt es keine entsprechende Regelung, wonach auch Forderungen für öffentlich-rechtliche Beiträge zur Sozialversicherung auf den Nachfolger übergehen. Der Versicherungsträger kann seine Ansprüche daher nur gegenüber dem früheren Firmeninhaber geltend machen.
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.08.2008, Az: L 4 R 366/ 07
Ein Firmenübernehmer haftet nicht für Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, die der Rechtsvorgänger der übernommenen Firma nicht gezahlt hat. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz entschieden.
Das Landessozialgericht hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Einzelhandelsgeschäft im Jahre 2002 übernommen worden war. Mit der Gewerbeneuanmeldung wurden eine neue Betriebsnummer und durch die zuständige AOK eine neue Arbeitgeberkontonummer vergeben. Bei einer Betriebsprüfung Ende 2003 ergab sich, dass noch Sozialversicherungsbeiträge für die Jahre 1999 und 2000 offen waren. Diese Nachforderung wurde gegenüber dem Firmenübernehmer geltend gemacht. Die dagegen vor dem Sozialgericht Koblenz erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Das Landessozialgericht hat die Entscheidung des Sozialgerichts und die angefochtenen Bescheide aufgehoben. Es gibt keine gesetzliche Grundlage gegenüber dem Firmennachfolger, wonach dieser für zu niedrig oder nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge des früheren Firmeninhabers haftet. Rechtsgrundlage ist nicht § 25 Handelsgesetzbuch (HGB), der nur für Geschäftsverbindlichkeiten gilt, also für Verbindlichkeiten, die mit dem Betrieb des Geschäfts in innerem Zusammenhang stehen. Anders als für Steuern und Abgaben, die nach einer ausdrücklichen Regelung in der Abgabenordnung zu den Geschäftsverbindlichkeiten nach § 25 HGB zählen, gibt es keine entsprechende Regelung, wonach auch Forderungen für öffentlich-rechtliche Beiträge zur Sozialversicherung auf den Nachfolger übergehen. Der Versicherungsträger kann seine Ansprüche daher nur gegenüber dem früheren Firmeninhaber geltend machen.
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.08.2008, Az: L 4 R 366/ 07
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Vertrauen statt Kontrolle
Gehen Ihre Mitarbeiter zu häufig auf die Toilette? Verschwinden Sie minutenlang zur Raucherpause auf den Balkon oder sitzen sie endlos beim Mittagessen? Und: Darf Herr Mettig jetzt schon nach Hause gehen, es ist doch gerade mal 16.30 Uhr? „Na und?“, könnten Sie einräumen, „solange die Arbeit erledigt wird, ist mir das egal.“
Kontrollinstrument Stechuhr
Es gibt sie immer noch, die Stechuhren und Zeiterfassungsgeräte, die PC-Systeme zur Arbeitszeiterfassung und die projektbezogenen Zeiterfassungsbogen im PC. Sie stehen für nichts anderes als einen Mangel an Vertrauen in Mitarbeiter. Warum sonst sollte ein Mitarbeiter bei Eintritt ins Unternehmen eine Uhrzeit auf einen Chip speichern? Unterstellt wird, dass Sie ihm als Vorgesetzter zutrauen, Sie zu belügen und unter dem Strich nicht lange genug zu arbeiten. Das wiederum führe dann dazu, dass er seine Arbeit nicht in ausreichendem Maße erledigt. Aber Uhren messen eben nur die Zeit, die ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz verbringt, nicht die Qualität, mit der er die Arbeit verrichtet.
Nur das Ergebnis zählt
Das Ergebnis steht im Mittelpunkt beim Modell der Vertrauensarbeitszeit. Es fehlen Zeiterfassungsinstrumente. Der Mitarbeiter selbst entscheidet, wie lange er an seinem Arbeitsplatz bleibt, und wird dabei geleitet von Zielen und Zielvereinbarungen, die es zu erfüllen gilt. Er regelt seine Anwesenheit im Unternehmen flexibel, je nach Arbeitsanfall. Stehen wichtige und dringende Projekte an, ist er bereit, Überstunden zu machen, ist ein Sommerloch mit wenig Kundenanfragen der Projekte, kann er auch mal um 15 Uhr nach Hause gehen. Sicherlich kommt das Modell der Vertrauensarbeitszeit da an seine Grenzen, wo Arbeitsschichten den nahtlosen Übergang und die permanente Anwesenheit bestimmter Mitarbeiter erfordern. Aber fragen Sie sich selbst: „Wer aus meinem Team könnte mit Vertrauensarbeitszeit gut arbeiten?“ Wenn Sie Ihren Mitarbeitern vertrauen, können Sie folgende Vorzüge für sich nutzen:
1. Vertrauen spart Zeit
Kontrolle und akribisches Nachfassen kosten Zeit. Die globalisierten schnellen Märkte, vernetzte Arbeitsstrukturen und neue Organisationsformen in Unternehmen haben den Zeitdruck der meisten Manager erhöht. Sie haben gar nicht die Zeit, im Detail alle Projekte im Team zu kontrollieren. Das heißt: Loslassen ist ein Muss geworden. Bewerten Sie die Entwicklung positiv: Schenken Sie Ihren Mitarbeitern Vertrauen. Diese belohnen Sie dann durch gute Ergebnisse.
2. Vertrauen schafft Erfolg
Mitarbeiter, die das Gefühl haben, sie können die Geschicke des Unternehmens beeinflussen, arbeiten motivierter. Diese so genannte intrinsische Motivation kommt aus ihnen selbst heraus und bewirkt mehr als jede Bonuszahlung oder Gehaltserhöhung.
3. Vertrauen ermöglicht Flexibilität
Was nützt es Ihnen, wenn Ihr bester IT-Mitarbeiter einen Überstundenausgleich in einer Boomphase eines Projekts nimmt. Sicher, das ist überspitzt formuliert: Sie würden ihm den Freizeitausgleich in dieser Zeit sicher nicht genehmigen. Fest steht jedoch: Wenn Mitarbeiter lernen, selbst unternehmerisch zu denken, und versuchen, die vereinbarten Ziele zu erreichen oder zu übertreffen, können Sie in Ihrer Abteilung die Flexibilität zu Ihren Gunsten verbuchen: Ihre Mitarbeiter sind dann bereit zu arbeiten, wenn viel zu tun ist oder die Zeit drängt. Ist wieder ruhigeres Fahrwasser, nützt Ihnen als Vorgesetzter die Anwesenheit wenig – und der Mitarbeiter freut sich über freie Tage mit der Familie oder vorzeitigen Feierabend für den Grillabend mit Freunden.
4. Vertrauen macht schneller
Sie können und wollen nicht alles kontrollieren. Daher übernehmen Ihre Mitarbeiter einen Teil Ihrer Entscheidungskompetenzen. Verstehen Sie das nicht als Verlust Ihrer Autorität. In Zeiten wechselnder Projektteams, komplexerer Aufgaben und flacherer Hierarchien brauchen Sie Mitarbeiter, die eigenverantwortlich handeln können. Ihre Aufgabe als Chef ist es nicht, jede Veränderung oder Verbesserung selbst anzuregen oder zu steuern. Sie sollen Veränderer finden, denen Sie diese Aufgaben zutrauen, und deren Potenziale fördern.
5. Vertrauen setzt Kreativität frei
Mitarbeiter, die spüren, dass ihr Chef ihnen vertraut, genießen ihre Freiräume. Dies ist die beste Voraussetzung für neue Ideen. Sicherlich könnten einige Mitarbeiter die zugestandenen Freiheiten auch ausnutzen. Aber ohne Vertrauensvorschuss werden Sie nie erfahren, ob Sie die Vorzüge des Vertrauensverhältnisses genießen können.
Aus dem Praxishandbuch leiten - führen - motivieren.
Gehen Ihre Mitarbeiter zu häufig auf die Toilette? Verschwinden Sie minutenlang zur Raucherpause auf den Balkon oder sitzen sie endlos beim Mittagessen? Und: Darf Herr Mettig jetzt schon nach Hause gehen, es ist doch gerade mal 16.30 Uhr? „Na und?“, könnten Sie einräumen, „solange die Arbeit erledigt wird, ist mir das egal.“
Kontrollinstrument Stechuhr
Es gibt sie immer noch, die Stechuhren und Zeiterfassungsgeräte, die PC-Systeme zur Arbeitszeiterfassung und die projektbezogenen Zeiterfassungsbogen im PC. Sie stehen für nichts anderes als einen Mangel an Vertrauen in Mitarbeiter. Warum sonst sollte ein Mitarbeiter bei Eintritt ins Unternehmen eine Uhrzeit auf einen Chip speichern? Unterstellt wird, dass Sie ihm als Vorgesetzter zutrauen, Sie zu belügen und unter dem Strich nicht lange genug zu arbeiten. Das wiederum führe dann dazu, dass er seine Arbeit nicht in ausreichendem Maße erledigt. Aber Uhren messen eben nur die Zeit, die ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz verbringt, nicht die Qualität, mit der er die Arbeit verrichtet.
Nur das Ergebnis zählt
Das Ergebnis steht im Mittelpunkt beim Modell der Vertrauensarbeitszeit. Es fehlen Zeiterfassungsinstrumente. Der Mitarbeiter selbst entscheidet, wie lange er an seinem Arbeitsplatz bleibt, und wird dabei geleitet von Zielen und Zielvereinbarungen, die es zu erfüllen gilt. Er regelt seine Anwesenheit im Unternehmen flexibel, je nach Arbeitsanfall. Stehen wichtige und dringende Projekte an, ist er bereit, Überstunden zu machen, ist ein Sommerloch mit wenig Kundenanfragen der Projekte, kann er auch mal um 15 Uhr nach Hause gehen. Sicherlich kommt das Modell der Vertrauensarbeitszeit da an seine Grenzen, wo Arbeitsschichten den nahtlosen Übergang und die permanente Anwesenheit bestimmter Mitarbeiter erfordern. Aber fragen Sie sich selbst: „Wer aus meinem Team könnte mit Vertrauensarbeitszeit gut arbeiten?“ Wenn Sie Ihren Mitarbeitern vertrauen, können Sie folgende Vorzüge für sich nutzen:
1. Vertrauen spart Zeit
Kontrolle und akribisches Nachfassen kosten Zeit. Die globalisierten schnellen Märkte, vernetzte Arbeitsstrukturen und neue Organisationsformen in Unternehmen haben den Zeitdruck der meisten Manager erhöht. Sie haben gar nicht die Zeit, im Detail alle Projekte im Team zu kontrollieren. Das heißt: Loslassen ist ein Muss geworden. Bewerten Sie die Entwicklung positiv: Schenken Sie Ihren Mitarbeitern Vertrauen. Diese belohnen Sie dann durch gute Ergebnisse.
2. Vertrauen schafft Erfolg
Mitarbeiter, die das Gefühl haben, sie können die Geschicke des Unternehmens beeinflussen, arbeiten motivierter. Diese so genannte intrinsische Motivation kommt aus ihnen selbst heraus und bewirkt mehr als jede Bonuszahlung oder Gehaltserhöhung.
3. Vertrauen ermöglicht Flexibilität
Was nützt es Ihnen, wenn Ihr bester IT-Mitarbeiter einen Überstundenausgleich in einer Boomphase eines Projekts nimmt. Sicher, das ist überspitzt formuliert: Sie würden ihm den Freizeitausgleich in dieser Zeit sicher nicht genehmigen. Fest steht jedoch: Wenn Mitarbeiter lernen, selbst unternehmerisch zu denken, und versuchen, die vereinbarten Ziele zu erreichen oder zu übertreffen, können Sie in Ihrer Abteilung die Flexibilität zu Ihren Gunsten verbuchen: Ihre Mitarbeiter sind dann bereit zu arbeiten, wenn viel zu tun ist oder die Zeit drängt. Ist wieder ruhigeres Fahrwasser, nützt Ihnen als Vorgesetzter die Anwesenheit wenig – und der Mitarbeiter freut sich über freie Tage mit der Familie oder vorzeitigen Feierabend für den Grillabend mit Freunden.
4. Vertrauen macht schneller
Sie können und wollen nicht alles kontrollieren. Daher übernehmen Ihre Mitarbeiter einen Teil Ihrer Entscheidungskompetenzen. Verstehen Sie das nicht als Verlust Ihrer Autorität. In Zeiten wechselnder Projektteams, komplexerer Aufgaben und flacherer Hierarchien brauchen Sie Mitarbeiter, die eigenverantwortlich handeln können. Ihre Aufgabe als Chef ist es nicht, jede Veränderung oder Verbesserung selbst anzuregen oder zu steuern. Sie sollen Veränderer finden, denen Sie diese Aufgaben zutrauen, und deren Potenziale fördern.
5. Vertrauen setzt Kreativität frei
Mitarbeiter, die spüren, dass ihr Chef ihnen vertraut, genießen ihre Freiräume. Dies ist die beste Voraussetzung für neue Ideen. Sicherlich könnten einige Mitarbeiter die zugestandenen Freiheiten auch ausnutzen. Aber ohne Vertrauensvorschuss werden Sie nie erfahren, ob Sie die Vorzüge des Vertrauensverhältnisses genießen können.
Aus dem Praxishandbuch leiten - führen - motivieren.
Offene Grenzen für ausländische Akademiker
Um dem vorausgesagten Fachkräftemangel zu begegnen, hat die Bundesregierung jetzt ein Aktionsprogramm beschlossen, das Firmen erleichtert, ausländische Akademiker einzustellen. So wird künftig in einigen Fällen auf die so genannte Vorrangprüfung verzichtet. Nach wie vor soll zwar geprüft werden, ob für die konkrete Beschäftigung keine inländischen Beschäftigten zur Verfügung stehen, bei Familienangehörigen ausländischer Akademiker und Absolventen deutscher Schulen im Ausland soll auf diese Prüfung jedoch verzichtet werden.
Deutschland will mit dem Aktionsprogramm vor allem die Ausländer in den Arbeitsmarkt einbinden, die in Deutschland ausgebildet wurden und daher mit der deutschen Kultur bereits vertraut sind. Der Kreis der so genannten Bildungsinländer erhält künftig einen leichteren Zugang zur Ausbildung sowie die Möglichkeit, einen sicheren Aufenthaltsstatus zu erhalten, wenn eine verbindliche Einstellungszusage vorliegt. Auch Hochschulabsolventen, deren Abschluss in Deutschland anerkannt wird, können, wenn sie 2 Jahre in ihrem Beruf gearbeitet haben, einen solchen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten.
Um dem vorausgesagten Fachkräftemangel zu begegnen, hat die Bundesregierung jetzt ein Aktionsprogramm beschlossen, das Firmen erleichtert, ausländische Akademiker einzustellen. So wird künftig in einigen Fällen auf die so genannte Vorrangprüfung verzichtet. Nach wie vor soll zwar geprüft werden, ob für die konkrete Beschäftigung keine inländischen Beschäftigten zur Verfügung stehen, bei Familienangehörigen ausländischer Akademiker und Absolventen deutscher Schulen im Ausland soll auf diese Prüfung jedoch verzichtet werden.
Deutschland will mit dem Aktionsprogramm vor allem die Ausländer in den Arbeitsmarkt einbinden, die in Deutschland ausgebildet wurden und daher mit der deutschen Kultur bereits vertraut sind. Der Kreis der so genannten Bildungsinländer erhält künftig einen leichteren Zugang zur Ausbildung sowie die Möglichkeit, einen sicheren Aufenthaltsstatus zu erhalten, wenn eine verbindliche Einstellungszusage vorliegt. Auch Hochschulabsolventen, deren Abschluss in Deutschland anerkannt wird, können, wenn sie 2 Jahre in ihrem Beruf gearbeitet haben, einen solchen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten.
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Sponsoring - Diese 10 Fragen sollten Sie kennen!
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Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihrem Sponsoring Partner ist es daher wichtig, dass auch Sie als soziale Einrichtungen sich mit der Sichtweise des Unternehmens auseinandersetzen. Folgende Fragen sind für Unternehmen wichtig, bevor sie als Sponsor eine Organisation finanziell unterstützen:
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Ausführliche Informationen zum Thema Spenden & Sponsoring finden Sie im Praxishandbuch Sozial Management. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
Unternehmen, die soziale Einrichtungen finanziell unterstützen, erhoffen sich daraus in der Regel Imagevorteile. Ziel der Sponsoring-Aktivitäten ist die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für das Unternehmen.
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihrem Sponsoring Partner ist es daher wichtig, dass auch Sie als soziale Einrichtungen sich mit der Sichtweise des Unternehmens auseinandersetzen. Folgende Fragen sind für Unternehmen wichtig, bevor sie als Sponsor eine Organisation finanziell unterstützen:
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Ausführliche Informationen zum Thema Spenden & Sponsoring finden Sie im Praxishandbuch Sozial Management. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
Neuer Ratgeber für Ältere – mit dem Wegweiser durch die digitale Welt
„Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www…“ – dieser Satz begegnet uns täglich im Fernsehen, Radio oder in der Zeitung. Das Internet ist allgegenwärtig und aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Doch zu wenige ältere Menschen nutzen das Internet bislang. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz jetzt eine Informationsbroschüre aufgelegt, die zeigt, wie das Internet den Lebensalltag älterer Menschen erleichtern kann.
In einer leicht verständlichen Sprache führt der Wegweiser insbesondere Ältere an die Nutzung der modernen Kommunikationstechnologie heran. Der „Wegweiser durch die digitale Welt – für ältere Bürgerinnen und Bürger“ klärt über Rechte im Internet auf und gibt neben nützlichen Tipps und Hinweisen einen Überblick darüber, was die digitale Welt bedeutet und zu bieten hat.
Sie können die 80-seitige Broschüre im Internet kostenfrei als pdf unter www.bagso.de oder telefonisch unter 02 28 / 24 99 93 18 bestellen.
„Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www…“ – dieser Satz begegnet uns täglich im Fernsehen, Radio oder in der Zeitung. Das Internet ist allgegenwärtig und aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Doch zu wenige ältere Menschen nutzen das Internet bislang. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz jetzt eine Informationsbroschüre aufgelegt, die zeigt, wie das Internet den Lebensalltag älterer Menschen erleichtern kann.
In einer leicht verständlichen Sprache führt der Wegweiser insbesondere Ältere an die Nutzung der modernen Kommunikationstechnologie heran. Der „Wegweiser durch die digitale Welt – für ältere Bürgerinnen und Bürger“ klärt über Rechte im Internet auf und gibt neben nützlichen Tipps und Hinweisen einen Überblick darüber, was die digitale Welt bedeutet und zu bieten hat.
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Die besten Tipps für Vorgesetzte per E-Mail
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