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Vermeiden Sie die 4 häufigsten Fehler beim Projektstart
Liebe Leserin, lieber Leser!
Ob Projekte erfolgreich verlaufen oder nicht, entscheidet sich häufig schon in der Anfangsphase. Werden hier Fehler begangen, lassen sich diese oft nur schwer oder gar nicht mehr korrigieren und führen schlimmstenfalls zum Scheitern. Stellen Sie deshalb die Weichen von Anfang an auf Erfolg - vermeiden Sie die 4 häufigsten Fehler beim Start eines Projektes:
Ob Projekte erfolgreich verlaufen oder nicht, entscheidet sich häufig schon in der Anfangsphase. Werden hier Fehler begangen, lassen sich diese oft nur schwer oder gar nicht mehr korrigieren und führen schlimmstenfalls zum Scheitern. Stellen Sie deshalb die Weichen von Anfang an auf Erfolg - vermeiden Sie die 4 häufigsten Fehler beim Start eines Projektes:
- Bereiten Sie sich gut auf das Kickoff-Meeting vor. Ansonsten werden Ihre Mitarbeiter durch eine chaotisch laufende Auftaktsitzung verwirrt. Sie provozieren damit Missverständnisse, die Sie später mühsam wieder korrigieren müssen.
- Wenn Ihren Mitarbeitern notwendige Arbeitsmittel fehlen, führt dies schnell zu Frustration und dazu, dass Termine nicht mehr ernst genommen werden. Fordern Sie deshalb alle Mitarbeiter auf, Ihnen unverzüglich mitzuteilen, wenn ihnen zur Erledigung ihrer Aufgaben die nötigen Ressourcen fehlen.
- Mangelnde Kontrolle hat häufig zur Folge, dass die Führungskräfte nicht bemerken, wenn Mitarbeiter nicht mehr ernsthaft an dem Projekt arbeiten. Damit Sie nicht erst bei Überschreitung der Deadline davon überrascht werden, sollten Sie Ihren Teammitgliedern immer Zwischenziele setzen und gegebenenfalls nachhaken.
- Wenn Führungskräfte konfliktscheu sind, reagieren sie meist zu spät auf Fehlentwicklungen im Projektablauf. Gerade zu Anfang sollten Sie keinen Schlendrian dulden, damit solche Verhaltensweisen nicht "einreißen".
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail
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Nachträgliches Wettbewerbsverbot nur gegen Zahlung
Gesetzlicher Urlaubsanspruch gilt für alle Mitarbeiter
Wie aus Visitenkarten wertvolle Kontakte werden
Betriebliche Gesundheitsvorsorge auf dem Vormarsch
Beugen Sie Konflikten vor – indem Sie eine positive Arbeitsatmosphäre schaffen
Hephata-Akademie: neuer Studiengang zur frühen Kindheit
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Recht |
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Nachträgliches Wettbewerbsverbot nur gegen Zahlung
In Ihrem Führungsalltag werden Sie immer wieder mit arbeitsrechtlichen Problemen konfrontiert, bei denen Sie bisweilen ratlos sind, wie Sie sie lösen können. Fragen Sie unsere Rechtsanwältin und Expertin für Arbeitsrecht Petra Kansy. Für Abonnenten des Praxishandbuch leiten - führen -motivieren liegt in regelmäßigen Abständen ein Gutschein für die kostenlose Nutzung der Rechtsberatungs-Hotline bei.
Hier 2 Anfragen unserer Leser in anonymisierter Form – sowie die Antworten unserer Vertragsanwältin.
Frage: Ein Mitarbeiter, der seit 7 Jahren bei uns beschäftigt ist, hat fristgerecht im September gekündigt und scheidet zum 31.12.2007 aus und macht sich in unserem Bereich selbstständig. Sein letzter Arbeitstag ist der 18.12., da er noch Resturlaub hat. Wir wollen natürlich nicht, dass er in unserem Kundenkreis tätig wird. Welche Möglichkeiten haben wir anhand des im Arbeitsvertrag festgehaltenen nachträglichen Wettbewerbsverbots?
Antwort: Sie sind berechtigt, Ihrem Mitarbeiter im Falle einer Kündigung ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit einer Dauer von höchstens 6 Monaten aufzuerlegen. Sie sollten Ihrem Mitarbeiter schriftlich mitteilen, dass Sie sich auf die entsprechende Ziffer des Arbeitsvertrags berufen. Aus Beweisgründen sollten Sie dies schriftlich machen und sich den Erhalt des Schreibens quittieren lassen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, so verpflichtet sich der Angestellte, für einen Zeitraum von 6 Monaten keinen direkten Wettbewerb aufzunehmen, insbesondere kein Wettbewerbsunternehmen zu gründen oder sich an solchem zu beteiligen, für dieses tätig zu werden oder es zu unterstützen. Der Angestellte wird auf dem Arbeitsgebiet innerhalb dieses 1/2 Jahres nicht auf eigene Rechnung tätig.
Allerdings muss sich Ihr Unternehmen im Gegenzug verpflichten, dem Mitarbeiter nach Ablauf seines Vertrags 6 Monate lang 60 % des letzten Bruttogehalts zu zahlen, mindestens jedoch 50 % des letzten Fix-Gehalts. Er darf daher Kunden, zu denen er bis zum Zeitpunkt der Kündigung Geschäftsbeziehungen unterhielt, nicht kontaktieren. Hält Ihr Mitarbeiter sich nicht an das Verbot, können Sie die vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro je Zuwiderhandlung geltend machen. Hierzu müssen Sie jedoch im Zweifel klagen.
In Ihrem Führungsalltag werden Sie immer wieder mit arbeitsrechtlichen Problemen konfrontiert, bei denen Sie bisweilen ratlos sind, wie Sie sie lösen können. Fragen Sie unsere Rechtsanwältin und Expertin für Arbeitsrecht Petra Kansy. Für Abonnenten des Praxishandbuch leiten - führen -motivieren liegt in regelmäßigen Abständen ein Gutschein für die kostenlose Nutzung der Rechtsberatungs-Hotline bei.
Hier 2 Anfragen unserer Leser in anonymisierter Form – sowie die Antworten unserer Vertragsanwältin.
Frage: Ein Mitarbeiter, der seit 7 Jahren bei uns beschäftigt ist, hat fristgerecht im September gekündigt und scheidet zum 31.12.2007 aus und macht sich in unserem Bereich selbstständig. Sein letzter Arbeitstag ist der 18.12., da er noch Resturlaub hat. Wir wollen natürlich nicht, dass er in unserem Kundenkreis tätig wird. Welche Möglichkeiten haben wir anhand des im Arbeitsvertrag festgehaltenen nachträglichen Wettbewerbsverbots?
Antwort: Sie sind berechtigt, Ihrem Mitarbeiter im Falle einer Kündigung ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit einer Dauer von höchstens 6 Monaten aufzuerlegen. Sie sollten Ihrem Mitarbeiter schriftlich mitteilen, dass Sie sich auf die entsprechende Ziffer des Arbeitsvertrags berufen. Aus Beweisgründen sollten Sie dies schriftlich machen und sich den Erhalt des Schreibens quittieren lassen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, so verpflichtet sich der Angestellte, für einen Zeitraum von 6 Monaten keinen direkten Wettbewerb aufzunehmen, insbesondere kein Wettbewerbsunternehmen zu gründen oder sich an solchem zu beteiligen, für dieses tätig zu werden oder es zu unterstützen. Der Angestellte wird auf dem Arbeitsgebiet innerhalb dieses 1/2 Jahres nicht auf eigene Rechnung tätig.
Allerdings muss sich Ihr Unternehmen im Gegenzug verpflichten, dem Mitarbeiter nach Ablauf seines Vertrags 6 Monate lang 60 % des letzten Bruttogehalts zu zahlen, mindestens jedoch 50 % des letzten Fix-Gehalts. Er darf daher Kunden, zu denen er bis zum Zeitpunkt der Kündigung Geschäftsbeziehungen unterhielt, nicht kontaktieren. Hält Ihr Mitarbeiter sich nicht an das Verbot, können Sie die vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro je Zuwiderhandlung geltend machen. Hierzu müssen Sie jedoch im Zweifel klagen.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch gilt für alle Mitarbeiter
Frage: Wir haben in unserer KiTa Mitarbeiter, die auf 400-Euro-Basis insgesamt 12,5 Stunden pro Woche arbeiten. Haben diese Minijobber den gleichen Urlaubsanspruch wie unsere Vollzeit-Mitarbeiter?
Antwort: Soweit für Ihre KiTa kein Tarifvertrag gilt, der etwas anderes vorsieht, gilt auch für Minijobs der gesetzliche Mindesturlaub. Dies ergibt sich aus § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dort ist geregelt, dass Arbeitnehmer einen Mindestanspruch von 24 Werktagen bezahlten Urlaub pro Jahr haben. Als Werktage gelten alle Tage außer den gesetzlichen Feiertagen und Sonntagen. Auch Samstage gelten als Werktage.
Da Sie aber in der Regel nur 5 Tage pro Woche arbeiten, müssen Sie die 24 Urlaubstage auf Ihre 5-Tage-Woche umrechnen.
Hierzu können Sie, unabhängig davon, ob Sie den Urlaub für geringfügig Beschäftigte oder Vollzeitbeschäftigte berechnen wollen, folgende Formel anwenden:
=> 20 Arbeitstage Urlaub
Arbeiten Ihre Minijobber 5 Tage in der Woche, steht ihnen der gleiche Urlaubsanspruch zu wie Vollzeitbeschäftigten. Arbeiten sie z. B. immer nur am Montag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, berechnet sich der Jahresurlaub wie folgt:
24 Werkstage x 3 Arbeitstage pro Woche
6
=> 12 Arbeitstage Urlaub
Frage: Wir haben in unserer KiTa Mitarbeiter, die auf 400-Euro-Basis insgesamt 12,5 Stunden pro Woche arbeiten. Haben diese Minijobber den gleichen Urlaubsanspruch wie unsere Vollzeit-Mitarbeiter?
Antwort: Soweit für Ihre KiTa kein Tarifvertrag gilt, der etwas anderes vorsieht, gilt auch für Minijobs der gesetzliche Mindesturlaub. Dies ergibt sich aus § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dort ist geregelt, dass Arbeitnehmer einen Mindestanspruch von 24 Werktagen bezahlten Urlaub pro Jahr haben. Als Werktage gelten alle Tage außer den gesetzlichen Feiertagen und Sonntagen. Auch Samstage gelten als Werktage.
Da Sie aber in der Regel nur 5 Tage pro Woche arbeiten, müssen Sie die 24 Urlaubstage auf Ihre 5-Tage-Woche umrechnen.
Hierzu können Sie, unabhängig davon, ob Sie den Urlaub für geringfügig Beschäftigte oder Vollzeitbeschäftigte berechnen wollen, folgende Formel anwenden:
24 Werkstage x 5 Arbeitstage pro Woche
6
6
=> 20 Arbeitstage Urlaub
Arbeiten Ihre Minijobber 5 Tage in der Woche, steht ihnen der gleiche Urlaubsanspruch zu wie Vollzeitbeschäftigten. Arbeiten sie z. B. immer nur am Montag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, berechnet sich der Jahresurlaub wie folgt:
24 Werkstage x 3 Arbeitstage pro Woche
6
=> 12 Arbeitstage Urlaub
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Wie aus Visitenkarten wertvolle Kontakte werden
Sie haben an einem Gesamtmeeting für Führungskräfte Ihres Konzerns teilgenommen, oder auf einer Weiterbildungsveranstaltung viele interessante Kontakte geknüpft, sitzen jetzt im Flugzeug oder in der Bahn und sortieren Ihre „Beute“: Zahlreiche Visitenkarten, die Sie im Austausch mit Ihrer eigenen zugesteckt bekommen haben.
Stabiles Netz?
Ob diese neuen Kontakte Ihnen in Zukunft nützlich sein werden, wissen Sie heute noch nicht. Denn wie tragfähig ein Netzwerk tatsächlich ist, erweist sich immer erst in Situationen, wo Sie es dringend benötigen. Sie suchen zum Beispiel Informationen zu einem Unternehmen, mit dem Sie Geschäftsbeziehungen aufbauen sollen. Wer kennt die Firma? Wen können Sie – informell – fragen, wie das Unternehmen „tickt“, welche Ziele und Werte es verfolgt? Vielleicht verbirgt sich Ihr potenzieller Ansprechpartner in dem Stapel von Visitenkarten, der jetzt vor Ihnen liegt? Netze knüpfen – Networking – ist mehr, als Visitenkarten zu sammeln. Entscheidend ist für Sie, dass Sie die Spreu vom Weizen trennen und sich auf die Top-200-Kontakte konzentrieren. Denn sonst verlieren Sie den Überblick. Eine Gruppe von 200 Personen können Sie noch überschauen, vorausgesetzt, Sie pflegen Ihre Kontakte.
Kontakte pflegen
Um aus einem Stapel Visitenkarten die Basis für ein erfolgreiches Netzwerken zu schaffen, sollten Sie als Führungskraft folgende 7 Regeln beachten:
1. Bewerten Sie Ihre Kontakte
Sehen Sie Ihre neuen Kontakte möglichst zeitnah, nachdem Sie sie bekommen haben, durch. Machen Sie sich eventuell eine kurze Notiz auf die Visitenkarte, zum Beispiel wenn Sie über ein spezielles Thema gesprochen haben, private Interessen teilen, oder wo Sie sich kennen gelernt haben. Das liefert Anknüpfungspunkte, wenn Sie später wieder Kontakt aufnehmen wollen. Sie können Kontakte auch in einer Datenbank verwalten. Aber Vorsicht! Konzentrieren Sie sich auf wirklich interessante Kontakte, damit Sie nicht in einer anonymen Masse von Kontakten „schwimmen“, ohne je irgendwo anzukommen.
2. Treten Sie in Vorleistung
Das heißt: Warten Sie nicht, bis Sie etwas dringend benötigen, sondern helfen Sie zuerst. Finden Sie heraus, wer einen Nutzen davon hätte, sich mit Ihnen zu treffen. Bei gutem Ergebnis profitieren auch Sie von dem Kontakt.
3. Greifen Sie zum Telefon
Das Einstecken der Visitenkarte ist der 1. Schritt. Tun Sie jetzt den 2. Rufen Sie interessante Menschen an, oder schicken Sie ihnen eine E-Mail, eventuell mit einem Buchtipp. Verweisen Sie darauf, wo Sie sich getroffen haben.
4. Haben Sie Geduld
Networking braucht Zeit. Sie sollten daher Ihre interessanten Kontakte pflegen, auch wenn Sie noch nicht wissen, wo Sie sie konkret nutzen können. Erst wenn die Knotenpunkte Ihres Netzwerks sorgfältig geknüpft sind, können Sie es „belasten“.
5. Erweitern Sie Ihr Netz
Im Internet gibt es inzwischen einige Netzwerk-Plattformen wie Xing, in denen Sie nach neuen Kontakten suchen können und anderen Nutzern die Möglichkeit einräumen können, Sie als Kontakt auf deren persönlicher Seite zu führen. Wie im Schneeballsystem erweitern Sie so Ihre Kontakte.
6. Beachten Sie „Türöffner“
Eine Sekretärin, ein Assistent oder auch Freunde und die Familie haben Einfluss auf die Menschen, mit denen Sie in Kontakt treten möchten. Vernachlässigen Sie daher nicht die Kontakte zu diesen Menschen und zeigen Sie am Telefon, in E-Mails oder bei persönlichen Treffen auf einem Termin Ihre Wertschätzung.
7. Bleiben Sie authentisch
Ob aus einem Visitenkarten-Tausch mehr wird als ein Kontakt, vergessen in einem Karteikästchen oder einer Datenbank, entscheiden Sie: Bleiben Sie authentisch und zurückhaltend. Wer einen frischen Kontakt offensichtlich zur eigenen Akquisition nutzt, ist schnell „unten durch“.
Wo liegt der Nutzen für Sie?
Auch wenn Sie zuerst nach dem Nutzen fragen sollten, den Sie selbst stiften können, sollten Ihre eigenen Interessen nicht auf der Strecke bleiben. Selbstverständlich stellen Sie sich bei der Durchsicht Ihrer Visitenkarten die Frage: Wie könnte mir Herr Peters oder Frau Tauber nützen? Welche Personen kennen die beiden, die ich gerne kennen lernen würde? Wo werde ich ihnen wieder begegnen? Behalten Sie daher Ihre Top-200-Kontakte im Auge: Registrieren Sie, wann wer seinen Arbeitgeber oder die Position wechselt, ob jemand einen großen Erfolg feiert, oder eine Niederlage einstecken muss, oder ob jemand in den Fachmedien zitiert wird. Alles Job-Klatsch könnte man sagen. Nein. Networking lebt von der intensiven Pflege der Kontakte, dazu gehört auch, dass man sich für den anderen interessiert.
Übrigens: Sie können auch längst abgerissene Fäden wieder aufnehmen: Ein charmanter Bezug auf gemeinsame Geschichte lässt „alte“ Beziehungen schnell wieder aufleben.
Aus dem Praxishandbuch leiten – führen – motivieren. KLICKEN Sie hier und fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Probeexemplar zur Ansicht an!
Sie haben an einem Gesamtmeeting für Führungskräfte Ihres Konzerns teilgenommen, oder auf einer Weiterbildungsveranstaltung viele interessante Kontakte geknüpft, sitzen jetzt im Flugzeug oder in der Bahn und sortieren Ihre „Beute“: Zahlreiche Visitenkarten, die Sie im Austausch mit Ihrer eigenen zugesteckt bekommen haben.
Stabiles Netz?
Ob diese neuen Kontakte Ihnen in Zukunft nützlich sein werden, wissen Sie heute noch nicht. Denn wie tragfähig ein Netzwerk tatsächlich ist, erweist sich immer erst in Situationen, wo Sie es dringend benötigen. Sie suchen zum Beispiel Informationen zu einem Unternehmen, mit dem Sie Geschäftsbeziehungen aufbauen sollen. Wer kennt die Firma? Wen können Sie – informell – fragen, wie das Unternehmen „tickt“, welche Ziele und Werte es verfolgt? Vielleicht verbirgt sich Ihr potenzieller Ansprechpartner in dem Stapel von Visitenkarten, der jetzt vor Ihnen liegt? Netze knüpfen – Networking – ist mehr, als Visitenkarten zu sammeln. Entscheidend ist für Sie, dass Sie die Spreu vom Weizen trennen und sich auf die Top-200-Kontakte konzentrieren. Denn sonst verlieren Sie den Überblick. Eine Gruppe von 200 Personen können Sie noch überschauen, vorausgesetzt, Sie pflegen Ihre Kontakte.
Kontakte pflegen
Um aus einem Stapel Visitenkarten die Basis für ein erfolgreiches Netzwerken zu schaffen, sollten Sie als Führungskraft folgende 7 Regeln beachten:
1. Bewerten Sie Ihre Kontakte
Sehen Sie Ihre neuen Kontakte möglichst zeitnah, nachdem Sie sie bekommen haben, durch. Machen Sie sich eventuell eine kurze Notiz auf die Visitenkarte, zum Beispiel wenn Sie über ein spezielles Thema gesprochen haben, private Interessen teilen, oder wo Sie sich kennen gelernt haben. Das liefert Anknüpfungspunkte, wenn Sie später wieder Kontakt aufnehmen wollen. Sie können Kontakte auch in einer Datenbank verwalten. Aber Vorsicht! Konzentrieren Sie sich auf wirklich interessante Kontakte, damit Sie nicht in einer anonymen Masse von Kontakten „schwimmen“, ohne je irgendwo anzukommen.
2. Treten Sie in Vorleistung
Das heißt: Warten Sie nicht, bis Sie etwas dringend benötigen, sondern helfen Sie zuerst. Finden Sie heraus, wer einen Nutzen davon hätte, sich mit Ihnen zu treffen. Bei gutem Ergebnis profitieren auch Sie von dem Kontakt.
3. Greifen Sie zum Telefon
Das Einstecken der Visitenkarte ist der 1. Schritt. Tun Sie jetzt den 2. Rufen Sie interessante Menschen an, oder schicken Sie ihnen eine E-Mail, eventuell mit einem Buchtipp. Verweisen Sie darauf, wo Sie sich getroffen haben.
4. Haben Sie Geduld
Networking braucht Zeit. Sie sollten daher Ihre interessanten Kontakte pflegen, auch wenn Sie noch nicht wissen, wo Sie sie konkret nutzen können. Erst wenn die Knotenpunkte Ihres Netzwerks sorgfältig geknüpft sind, können Sie es „belasten“.
5. Erweitern Sie Ihr Netz
Im Internet gibt es inzwischen einige Netzwerk-Plattformen wie Xing, in denen Sie nach neuen Kontakten suchen können und anderen Nutzern die Möglichkeit einräumen können, Sie als Kontakt auf deren persönlicher Seite zu führen. Wie im Schneeballsystem erweitern Sie so Ihre Kontakte.
6. Beachten Sie „Türöffner“
Eine Sekretärin, ein Assistent oder auch Freunde und die Familie haben Einfluss auf die Menschen, mit denen Sie in Kontakt treten möchten. Vernachlässigen Sie daher nicht die Kontakte zu diesen Menschen und zeigen Sie am Telefon, in E-Mails oder bei persönlichen Treffen auf einem Termin Ihre Wertschätzung.
7. Bleiben Sie authentisch
Ob aus einem Visitenkarten-Tausch mehr wird als ein Kontakt, vergessen in einem Karteikästchen oder einer Datenbank, entscheiden Sie: Bleiben Sie authentisch und zurückhaltend. Wer einen frischen Kontakt offensichtlich zur eigenen Akquisition nutzt, ist schnell „unten durch“.
Wo liegt der Nutzen für Sie?
Auch wenn Sie zuerst nach dem Nutzen fragen sollten, den Sie selbst stiften können, sollten Ihre eigenen Interessen nicht auf der Strecke bleiben. Selbstverständlich stellen Sie sich bei der Durchsicht Ihrer Visitenkarten die Frage: Wie könnte mir Herr Peters oder Frau Tauber nützen? Welche Personen kennen die beiden, die ich gerne kennen lernen würde? Wo werde ich ihnen wieder begegnen? Behalten Sie daher Ihre Top-200-Kontakte im Auge: Registrieren Sie, wann wer seinen Arbeitgeber oder die Position wechselt, ob jemand einen großen Erfolg feiert, oder eine Niederlage einstecken muss, oder ob jemand in den Fachmedien zitiert wird. Alles Job-Klatsch könnte man sagen. Nein. Networking lebt von der intensiven Pflege der Kontakte, dazu gehört auch, dass man sich für den anderen interessiert.
Übrigens: Sie können auch längst abgerissene Fäden wieder aufnehmen: Ein charmanter Bezug auf gemeinsame Geschichte lässt „alte“ Beziehungen schnell wieder aufleben.
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Betriebliche Gesundheitsvorsorge auf dem Vormarsch
Fast 1 Million Menschen nahmen 2006 an Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung teil. Dies geht aus einem Bericht der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Medizinischen Dienst hervor.
Lauf Präventionsbericht 2007 waren die Top-Themen die Vermeidung körperlicher Belastungen, gesunde Ernährung, gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung und Stressmanagement.
Am häufigsten findet betriebliche Gesundheitsförderung in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes statt (38 % der Maßnahmen). Am meisten gefragt war ein Klassiker der Gesundheitsförderung, die Reduktion körperlicher Belastungen am Arbeitsplatz. Das Thema Genuss- und Suchtmittel spielte bei 16 % der Veranstaltungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung eine Rolle.
Fast 1 Million Menschen nahmen 2006 an Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung teil. Dies geht aus einem Bericht der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Medizinischen Dienst hervor.
Lauf Präventionsbericht 2007 waren die Top-Themen die Vermeidung körperlicher Belastungen, gesunde Ernährung, gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung und Stressmanagement.
Am häufigsten findet betriebliche Gesundheitsförderung in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes statt (38 % der Maßnahmen). Am meisten gefragt war ein Klassiker der Gesundheitsförderung, die Reduktion körperlicher Belastungen am Arbeitsplatz. Das Thema Genuss- und Suchtmittel spielte bei 16 % der Veranstaltungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung eine Rolle.
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Beugen Sie Konflikten vor – indem Sie eine positive Arbeitsatmosphäre schaffen
Nicht nur die Einführung in den neuen Job, auch das Betriebsklima spielt für die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter eine wesentliche Rolle. Eine Atmosphäre der Kollegialität und des persönlichen Umgangs miteinander lässt Ihre Mitarbeiter nicht nur engagierter und motivierter bei der Arbeit sein. Sie hilft auch, Konflikten und Mobbing vorzubeugen.
Mit den folgenden Tipps schaffen Sie eine gute Stimmung innerhalb Ihres Teams:
Nicht nur die Einführung in den neuen Job, auch das Betriebsklima spielt für die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter eine wesentliche Rolle. Eine Atmosphäre der Kollegialität und des persönlichen Umgangs miteinander lässt Ihre Mitarbeiter nicht nur engagierter und motivierter bei der Arbeit sein. Sie hilft auch, Konflikten und Mobbing vorzubeugen.
Mit den folgenden Tipps schaffen Sie eine gute Stimmung innerhalb Ihres Teams:
- Gehen Sie respektvoll mit allen Personen um, mit denen Sie zu tun haben. Vermeiden Sie es unbedingt, über Mitarbeiter während deren Abwesenheit zu sprechen. Stellen Sie niemanden vor anderen bloß. Mitarbeiter, die unfreiwillig Zeuge einer solchen Situation werden, werden sich zukünftig immer wieder fragen, wann „sie an der Reihe sind“.
- Halten Sie Ihre Mitarbeiter über aktuelle Entwicklungen in Ihrer Einrichtung auf dem Laufenden. Nichts ist schlimmer, als wenn Ihr Team aus der Zeitung erfährt, dass die Fördermittel gekürzt wurden. Indem Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig informieren, schaffen Sie nicht nur Vertrauen, sondern signalisieren auch, dass Sie sie ernst nehmen.
- Ein Arbeitsklima der Angst ist ein guter Nährboden für Konflikte. Beobachten Sie daher den Umgang Ihrer Mitarbeiter untereinander sehr genau. Diskutieren Sie Probleme bereits in der Entstehungsphase. Spätestens, wenn Sie einen Konflikt feststellen, sollten Sie ihn offen ansprechen. Suchen Sie dann mit den Betroffenen nach gemeinsamen Lösungswegen.
- Seien Sie Ihren Mitarbeitern gegenüber immer ein Vorbild. Wenn Sie Überstunden fordern, können Sie selbst nicht pünktlich gehen.
- Wenn Ihre Mitarbeiter gute Leistungen erbringen, sollten Sie das auch anerkennen. Das sollte selbstverständlich durch zeitnahes Lob geschehen. Sie können es aber auch dadurch zeigen, dass Sie beispielsweise den jeweiligen Mitarbeiter für eine Weiterbildungsmaßnahme oder für eine höher qualifizierte Position vorschlagen.
- Nichts demotiviert mehr als ständiges Misstrauen. Schenken Sie Ihren Mitarbeitern daher Ihr volles Vertrauen und übertragen Sie Verantwortung. Und reagieren Sie verständnisvoll, wenn es zu Problemen kommt. Das wird Ihre Mitarbeiter noch mehr anspornen, beim nächsten Mal das in sie gesetzte Vertrauen nicht zu enttäuschen.
Hephata-Akademie: neuer Studiengang zur frühen Kindheit
Eine Ausbildung beginnen und mit 2 Abschlüssen in den Beruf gehen – das können angehende Erzieherinnen und Erzieher ab August 2008 an der Hephata-Akademie für soziale Berufe in Schwalmstadt-Treysa (Hessen).
Der neue Verbundstudiengang „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ integriert den Weg zum Bachelor-Abschluss bereits in die Erzieherausbildung.
Das bedeutet: Von den 15 Studien-Modulen, die zum „Bachelor“ führen, werden 8 bereits während der 2-jährigen Fachschulausbildung durchlaufen. Wer die Fachhochschulreife mitbringt, kann auf diese Weise nach einem Berufspraktikum und 3 weiteren Fachhochschul-Semestern mit gleich 2 vollwertigen Abschlüssen glänzen: dem Bachelor-Titel und der staatlichen Anerkennung als Erzieher.
Näheres zu den Voraussetzungen und zum Verlauf des neuen Ausbildungsangebots erhalten Sie unter der E-Mail-Adresse: fachschulen@hephata.com.
Eine Ausbildung beginnen und mit 2 Abschlüssen in den Beruf gehen – das können angehende Erzieherinnen und Erzieher ab August 2008 an der Hephata-Akademie für soziale Berufe in Schwalmstadt-Treysa (Hessen).
Der neue Verbundstudiengang „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ integriert den Weg zum Bachelor-Abschluss bereits in die Erzieherausbildung.
Das bedeutet: Von den 15 Studien-Modulen, die zum „Bachelor“ führen, werden 8 bereits während der 2-jährigen Fachschulausbildung durchlaufen. Wer die Fachhochschulreife mitbringt, kann auf diese Weise nach einem Berufspraktikum und 3 weiteren Fachhochschul-Semestern mit gleich 2 vollwertigen Abschlüssen glänzen: dem Bachelor-Titel und der staatlichen Anerkennung als Erzieher.
Näheres zu den Voraussetzungen und zum Verlauf des neuen Ausbildungsangebots erhalten Sie unter der E-Mail-Adresse: fachschulen@hephata.com.
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