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Die besten Tipps für Vorgesetzte per E-Mail

Führungswissen für Vorgesetzte

Hier finden Sie wertvolle Tipps zum Thema

  • Mitarbeiterführung,
  • Mitarbeitermotivation,
  • Konfliktmanagement,
  • Kommunikation,
  • Karriere und Personalarbeit
speziell für Abteilungsleiter, Bereichsleiter oder Teamleiter.


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So fördern Sie qualifizierte Mitarbeiter


Liebe Leserin, lieber Leser,

bevor Sie einem Ihrer Mitarbeiter eine Führungsposition übertragen, sollten Sie vorab prüfen, ob diese Person geeignet ist qualifizierte Aufgaben zu erfüllen.

Folgende Fragen sollten Sie dabei überdenken oder in einem Gespräch mit Ihrem Mitarbeiter abklären:
  • In welchen Aufgabenbereichen leistet der Mitarbeiter gute Arbeit?
  • Welche der vereinbarten Ziele hat er erreicht oder sogar übererfüllt?
  • Welche vereinbarten Ziele wurden nicht erreicht? Was sind die Ursachen dafür?
  • Welche neuen Aufgabenbereiche kann der Mitarbeiter aufgrund seiner Qualifikation übernehmen?
  • Hat der Mitarbeiter das Potenzial, komplexere Aufgaben zu meistern?
  • Ist der Mitarbeiter auch gewillt, sich in neue Aufgabenbereiche einzuarbeiten?
  • Wie kann das Unternehmen den Mitarbeiter unterstützen, um seine Neigungen und Fähigkeiten weiterzuentwickeln?
Mehr zum Thema Mitarbeiterförderung und Weiterbildung finden Sie im „Praxishandbuch leiten – führen – motivieren“.


Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de

Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail


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Auch eine kurzfristige Erprobung macht eine Kündigungwährend der Probezeit nicht unwirksam
Unfälle mit Hammer, Hobel oder Feile lassen sich einfach vermeiden

Als Führungskraft gefordert: Managen Sie Konflikte erfolgreich
Karriere im Ausland gefragt

So halbieren Sie die Störfallfrequenz durch interne und externe Wartung
Externe Buchhaltung: So rechnet sich die Auslagerung Ihrer Buchführung!

Gründung einer Stiftung bietet auch kleinen Organisationen Vorteile
Selbsttest: Wie effektiv sind die Besprechungen in Ihrer Kindertageseinrichtung?

Recht

Auch eine kurzfristige Erprobung macht eine Kündigungwährend der Probezeit nicht unwirksam

Eine Krankenschwester war als Teilzeitkraft mit 2 Arbeitstagen in der Woche eingestellt worden. Im Arbeitsvertrag war eine 6-monatige Probezeit vereinbart, in der das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer 2-Wochen-Frist gekündigt werden konnte. Bereits nach 3,5 Monaten kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmerin hielt die Kündigung für sittenwidrig, weil sie aufgrund ihrer 2-Tage-Woche zum Zeitpunkt der Kündigung lediglich 26 Arbeitstage erprobt worden sei.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein wies die Kündigungsschutzklage ab. Während der Probezeit benötige der Arbeitgeber keine Kündigungsgründe. Auch eine nur kurzfristige Erprobung mache deshalb die Kündigung nicht unwirksam.

LAG Schleswig-Holstein, Az. 1 Sa 46/06

Tipp: Vereinbaren Sie immer eine Probezeit
In den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses genießt Ihr neu eingestellter Mitarbeiter keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Daher können Sie als Arbeitgeber in dieser Zeit grundsätzlich frei und ohne besonderen Grund ordentlich kündigen. Allerdings dürfen Sie keine Kündigung aus sachlichen Gründen aussprechen, z. B. wegen seiner religiösen Ansichten oder der Gewerkschaftszugehörigkeit. Hier würde dann ein Rechtsmissbrauch vorliegen. Wenn Ihr gekündigter Mitarbeiter der Ansicht ist, dass Sie ihm rechtsmissbräuchlich gekündigt haben, muss er die Tatsachen aber vollständig darlegen und beweisen können. Allein der Hinweis auf eine kurze Einarbeitungs- oder Erprobungszeit genügt hierfür nicht.

Unabhängig davon, ob die Einstellung befristet oder unbefristet erfolgt, sollten Sie mit neuen Mitarbeitern immer eine Probezeit bis zu 6 Monaten im Arbeitsvertrag vereinbaren. Denn laut § 622 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist während dieser Zeit die Kündigungsfrist auf 2 Wochen verkürzt und Sie können nicht nur zum 15. oder zum Ende des Monats, sondern auch zu jedem anderen Termin kündigen.

Aus dem Magazin von „Recht in der ambulanten Pflege von A – Z“. Jetzt das umfassende Grundwerk für die ambulante Pflege zum GRATIS-Test anfordern!
Unfälle mit Hammer, Hobel oder Feile lassen sich einfach vermeiden

Um Unfallgefahren in Ihrem Betrieb zu verringern, sollten Sie das Thema Umgang mit Handwerkszeug keinesfalls vernachlässigen! Bei Wartung und Reparaturen kommen mechanische Geräte zum Einsatz, die Verletzungen erzeugen können.

Die Unfallursachen beim Umgang mit Handwerkzeug sind dabei sehr vielschichtig:
  • Einsatz nicht geeigneter Werkzeuge
  • Mängel am Werkzeug
  • Falsche Handhabung
  • Mängel am zu bearbeitenden Werkstück
Die Lösung: Qualitätswerkzeug und umfassende Schulungen. Hier ein paar Tipps

1. Achten Sie auf Qualität
Die Kostendifferenz zwischen einem Billig- und einem Qualitätsprodukt ist eher gering, wenn Sie mögliche Folgekosten mit einkalkulieren. Ein Prüfzeichen (z. B. GS-Zeichen) hilft zwar ein wenig weiter, aber über die tatsächliche Qualität sagt es nur wenig aus. Suchen Sie sich einen zuverlässigen Lieferanten, einen etablierten Werkzeughersteller.

2. Prüfen Sie regelmäßig den Zustand
Auch an guten Werkzeugen geht der Einsatz nicht spurlos vorüber. Deshalb müssen sie regelmäßig überprüft werden. Am besten sind regelmäßige Kontrollen im Werkzeuglager bzw. die Überprüfung der persönlichen Werkzeugkoffer durch einen geschulten Mitarbeiter.

3. Halten Sie genug Werkzeug in Reserve
Häufig wird mit schadhaftem Werkzeug gearbeitet, weil einfach kein Ersatz vorhanden ist. Halten Sie aus diesem Grund immer Reservewerkzeuge für die häuf igsten Werkzeugarten bereit. Durch regelmäßige Kontrollen im Werkzeuglager sind Sie auch in der Lage, schadhaftes Werkzeug frühzeitig auszutauschen, und kennen nach einiger Zeit die typischen Standzeiten der einzelnen Werkzeuge.

4. Schulen Sie Ihr Personal im Umgang mit Handwerkzeug
Halten Sie sich nicht mit Selbstverständlichkeiten auf, und gehen Sie besonders auf die Fälle ein, an die Ihre Mitarbeiter nicht sofort denken.

5. Stellen Sie Werkzeugsätze zusammen
Ist gerade das passende Werkzeug nicht zur Hand, wird schon einmal ein Schraubendreher als Brechstange oder eine Zange als Schraubenschlüssel benutzt. Dieses Vorgehen ist gefährlich. Eine Lösung sieht hier folgendermaßen aus:
  1. Stellen Sie so genannte „Service Packs“ zur Verfügung. Das sind Listen, nach denen der Mitarbeiter in der Werkzeugausgabe je nach Auftrag individuelle Werkzeugsätze zusammenstellt.
  2. Deponieren Sie Spezialwerkzeuge an den Maschinen selbst.
Betriebsabläufe optimieren, Störungen reduzieren, vorausschauend planen. Mehr zu diesen Themen finden Sie in „Instandhaltung in der Praxis“.
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Wichtig für Sie als Vertriebsingenieur:

Die besten Strategien für erfolgreiche Preisverhandlungen

Wenn Sie anfangen, über Preise zu verhandeln, ist das ein gutes Zeichen. Es besagt, dass Ihr Kunde von Ihrem Produkt überzeugt ist. Sonst würde er sich nicht die Mühe machen, in eine Preisverhandlung einzusteigen.

Wenn Ihnen dabei ein hartgesottener Einkaufsprofi gegenübersitzt, ist eine Preisverhandlung eine echte Herausforderung. Damit Sie dabei genauso glänzend abschneiden wie bei Ihrer Produkt-Präsentation, bringen wir in „Technischer Vertrieb“ regelmäßig die besten Strategien und Taktiken. Auf diese Weise können Sie erfolgreich allzu forsche Forderungen Ihres Kunden ablehnen, ohne das Kaufinteresse und die gute Stimmung zu gefährden.

Den vermeintlichen Vorteil eines Einkaufsprofis können Sie so geschickt aushebeln. Mehr dazu erfahren Sie in „Technischer Vertrieb“.

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Mitarbeiterführung und -motivation

Als Führungskraft gefordert: Managen Sie Konflikte erfolgreich

Jede Führungskraft kennt sie: Die Uneinsichtigen, die Quertreiber und Dickköpfe, die immer mit dem Kopf durch die Wand wollen. Wo andere im Team sich mühelos von Ihnen führen lassen, stoßen Sie bei diesen Zeitgenossen auf scheinbar unüberwindbare Gegenwehr.

Der eine will nur seine eigene Meinung gelten lassen und zieht Sie in hartnäckige Diskussionen. Ein anderer ignoriert Ihre Anweisungen und macht einfach so weiter, wie es ihm selber passt. Um mit dem Führungsproblem der Uneinsichtigkeit richtig umzugehen, sollten Sie im Einzelfall die Ursachen richtig einschätzen. Dann können Sie die richtigen Maßnahmen ergreifen. Dass Sie das Problem lösen, sind Sie dem Team, Ihrem Arbeitgeber und auch sich selbst schuldig. Die 3 häufigsten Fälle sind:

1. Einsehen und trotzdem ignorieren
Hinter dieser Verweigerungshaltung stecken meist 2 Ursachen: 1. Der Mitarbeiter ist zu bequem, sich zu der ungeliebten Aufgabe aufzuraffen. 2. Der Mitarbeiter hat im Laufe der Zeit die Erfahrung gemacht, dass außer „ausgeschimpft“ zu werden nichts passiert. Führen Sie in diesem Fall ein kurzes, klares Gespräch. Verzichten Sie auf Small Talk. Lassen Sie Fakten sprechen und drohen Sie Sanktionen an.

2. Uneinsichtiges Gegenargumentieren

Der Mitarbeiter zieht Sie in rechthaberische Wortgefechte, weil er davon überzeugt ist, dass er Recht hat, oder er die hierarchische Struktur nicht begreift.
  • Wenn Sie erkennen, dass der Mitarbeiter tatsächlich Recht hat: Stimmen Sie souverän zu: „Sie haben mich überzeugt.“
  • Wenn Sie in der Sache zustimmen, die Unternehmensleitung jedoch anders entschieden hat: Bleiben Sie loyal zur Unternehmensführung. Sagen Sie zum Beispiel: „Ich kann Ihren Standpunkt verstehen, aber das Management hat anders entschieden.“
3. Machtkampf gegen den Chef
Bekämpft der Mitarbeiter Sie als Führungskraft, führen Sie ein klärendes Gespräch. Schildern Sie, wie Sie die Situation empfinden, und fordern Sie, dass er sein Verhalten ändert. Erwarten Sie bei Kritik nicht, dass Mitarbeiter sofort einsichtig sind und das Geforderte umsetzen. Vertrauen Sie auf die Nachwirkungen. Oft hilft bereits, dass Sie dem Mitarbeiter durch das Gespräch Ihre Wertschätzung gezeigt haben, den Konflikt zu entschärfen. Das gilt auch für die Resignierten: Appellieren Sie an den Teamgeist und an die Loyalität zu Ihnen.

Noch mehr Führungswissen für Vorgesetzte finden Sie in der größten deutschen Online-Bibliothek: www.vorgesetzter.net. Jetzt vier Wochen kostenlos testen!
Karriere im Ausland gefragt

71 % der deutschen Fach- und Führungskräfte können sich vorstellen, im Ausland zu arbeiten. Umgekehrt ist nur für 14 % der europäischen Führungskräfte Deutschland ein Arbeitsstandort ihrer Wahl. Dies fand die Online-Stellenbörse „Stepstone“ in einer Umfrage unter 21.000 Fach- und Führungskräften in 9 europäischen Ländern heraus.

Noch flexibler als die deutschen Führungskräfte zeigen sich die Briten. Von ihnen sind 88 % an einem Job im Ausland interessiert. Es folgen die Schweden (72 %). Mit 46 % streben die Dänen am wenigsten Auslandserfahrung an.

Die meisten europäischen Führungskräfte würden am liebsten einen Job in Großbritannien (35 %) annehmen, 30 % in Frankreich, 29 % in Spanien. Nach Deutschland wollen nur 14 %.

Mehr aktuelle Informationen sowie hilfreiche Tipps speziell für Fach- und Führungskräfte finden Sie regelmäßig im Magazin des „Praxishandbuch leiten – führen – motivieren“.
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Liebe Kollegen,
 
als Vorgesetzter kommen Sie sich sicherlich manchmal vor wie ein Hürdenläufer! Während Sie alles tun, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen, kriegen Sie von Ihrem Team (das Sie sich in der Regel nicht selbst zusammengestellt haben) häufig auch noch Gegenwind!

Verständnis dafür, dass es viel Mühe kostet,
  • Frau XY ein bisschen Engagement über den Dienst nach Vorschrift hinaus abzufordern, oder
  • die „Ja, aber“ - Sager zu ein bisschen mehr Macher-Mentalität und Eigeninitiative zu motivieren,
kriegen Sie von niemandem!

Und auf der anderen Seite: Wie können Sie Ihre Besten wirklich fördern und weiter auf einem hohen Leistungsniveau halten? Hilfe und wirklich praktische Tipps für die Teamführung? Von wem sollen die kommen?
 
Ich möchte Ihnen heute den Vorschlag machen, die größte Deutsche Online Bibliothek für Führungswissen zu testen:

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Hotelleitung

So halbieren Sie die Störfallfrequenz durch interne und externe Wartung

„Den Kältekompressor des Tiefkühlhauses II hätten wir bei rechtzeitiger Nachfüllung retten können“, sagt der Monteur. Das neue Aggregat kostet 1.200 Euro plus Montage.

Wenn Sie eine hauseigene Technikabteilung besitzen, sollte diese die Inspektionen, Wartungen und Reparaturen übernehmen. Liefern Sie hier strikte Vorgaben, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Richten Sie den Fokus besonders auf Neuanschaffungen, die durch fehlerhafte Kommunikation schnell vergessen werden. Die meisten Geräte sind jedoch so hochspeziell konzipiert, dass ein außenstehender Fachtechniker anrücken muss. Es gilt, mögliche Schadensfälle auf ein Minimum zu reduzieren.

Lassen Sie sich von Ihrem Lieferanten mehrere Möglichkeiten eines Wartungsvertrages vorschlagen, z. B.
 
WARTUNG I (einfach): Der Fachmann überprüft viertel- oder halbjährlich das gelieferte Gerät auf Funktionstüchtigkeit und weist auf möglicherweise auftretende Schäden hin. Sie haben so die Möglichkeit der Planung. Die nötige, aber noch nicht dringende Reparatur setzen Sie auf den Folgetermin fest und sparen so zusätzliche Anfahrtskosten. Hier zahlen Sie die Kleinteile wie Öl, Dichtungen oder Schrauben nach Verbrauch.
 
WARTUNG II (mittel): Geräte werden inspiziert und technisch gepflegt. Mit dem Wartungsvertrag sind alle Kosten der Pflege, Anfahrt und Arbeitszeit abgedeckt. Verschleißteile wie Laufräder, Zahnriemen oder Wellen werden extra berechnet.
 
WARTUNG III (spezial): Schließt die Vollwartung nach festgelegten Terminen und Reparatur bei Schadensfällen. Diese Variante ist die sorgenfreieste, aber auch teuerste. Schließen Sie diesen Vertrag immer nur begrenzt und mit kurzfristiger Kündigungsmöglichkeit ab.

Wichtig: Vereinbaren Sie eine akzeptable Reparaturfrist bei Schadensfällen. Sonst stehen Sie immer ganz unten auf der Auftragsliste.

Quick-Tipp:
Archivieren Sie wichtige Unterlagen: Bedienungsanleitungen, Garantieurkunden inkl. Kopie der Rechnung sowie elektrische Schaltpläne aller Geräte sollten Sie gesammelt und vollständig aufbewahren. Entweder alle in Ihrem Office ODER alle in der technischen Abteilung.

Einen Wartungsplan für Geräte und Maschinen finden Sie auf: www.hotelleitung.org
Externe Buchhaltung: So rechnet sich die Auslagerung Ihrer Buchführung!

Die Möglichkeiten, um durch Outsourcing Zeit und Kosten zu sparen, sind in der Hotellerie sehr begrenzt. Einer der wenigen Bereiche, der dafür prädestiniert ist, ist die Lohn- und Finanzbuchhaltung. Durch die technischen Möglichkeiten, die uns heute insbesondere durch das Internet zur Verfügung stehen, bieten immer mehr Firmen maßgeschneiderte Lösungen in den Bereichen Rechnungswesen, Controlling und Lohnbuchhaltung an, die auch von der Hotellerie genutzt werden können.

Interne Buchhaltung kann 5.000 Euro und mehr kosten
Wenn Sie mit einem eigenen, in Vollzeit angestellten Buchhalter arbeiten, der mit einer gekauften oder geleasten Software Ihre gesamte Buchhaltung erledigt, fallen dafür sehr hohe Kosten an. Nicht selten liegen diese bei monatlich 5.000 bis 6.000 Euro. Weitaus günstiger ist hingegen die Lösung, die Lohnbuchhaltung und das Buchen der Sachkonten sowie der Debitoren und Kreditoren an einen lokalen Steuerberater auszulagern. Lediglich das Prüfen und Kontieren der Rechnungen liegen dann noch in Ihren Händen. Das Steuerbüro erledigt die monatlichen Meldungen an die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt und erstellt Ihnen eine BWA. Die Kosten sind dann von Ihrer Betriebsgröße abhängig.

Durch bedarfsorientierte IT-Lösungen Kosten sparen
Auch wenn sich Ihr Steuerberater einen Teil Ihrer FIBU über eine Schnittstelle direkt aus Ihrer Hotelsoftware ziehen kann, müssen dennoch viele Belege und Rechnungen an ihn geschickt oder von ihm abgeholt werden. Mittlerweile bieten jedoch immer mehr Firmen Lösungen an, bei denen auch die Logistik kein Problem mehr darstellt. Hierbei können Sie entscheiden, in welchem Umfang Sie Ihre Buchhaltung auslagern möchten:
  • Softwarenutzung: Der Anbieter stellt Ihnen einen elektronischen Zugang zu einer Buchungssoftware zur Verfügung, über die Ihr Buchhalter arbeitet. Ihnen entstehen keine Kosten mehr für Hard- und Software.
  • Implant-Lösung: Ein Mitarbeiter des Anbieters erledigt zu einem festgelegten Zeitpunkt die Buchhaltung mit eigener oder vorhandenen Software bei Ihnen im Hotel.
  • Komplettauslagerung: Alle Belege werden regelmäßig von Ihnen gescannt und auf einem gesicherten Server über das Internet an den Anbieter verschickt. Dieser bucht extern und verschickt monatlich die Meldungen an die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt. Sie und Ihr Steuerberater haben fortwährend Zugriff auf all Ihre Dokumente, Konten und Auswertungen.
Komplettauslagerung ist am günstigsten
Auch wenn durch das Scannen immer noch ein gewisser Aufwand bei Ihnen bleibt, ist die Komplettauslagerung sicher die kostengünstigste Lösung. Die monatlichen Gebühren für die komplette Lohnbuchhaltung für 25 Mitarbeiter liegen bei etwa 400 Euro. Die Finanzbuchhaltung kostet bei 600 Buchungssätzen inklusive BWA, Rentabilitätsanalyse und Liquiditätsvorschau circa 600 Euro monatlich. Nach welchem Kontenrahmen gebucht wird, können Sie ebenso mit dem Anbieter abstimmen wie auch die Möglichkeit von so genannten Umlaufordnern, wenn Sie Ihre Buchhaltung nicht komplett elektronisch wünschen.

Checkliste: Diese Anforderungen muss die elektronische Buchführung beinhalten
  • Führen des Hauptbuches (Kasse, Bank, Anlagevermögen, Forderungen)
  • Debitoren- und Kreditorenverwaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Umsatzsteuerabrechnung
  • Abschluss mit Abgrenzung und Abschreibungen
  • Monatsreporting (BWA, Kennzahlenanalysen)
  • Führung der Lohnkonten (Stammdatenverwaltung, Lohnabrechnung, Erstellung von Bescheinigungen)
  • Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherungsträger
  • Enge Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
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Sozialmanagement / Nonprofit

Gründung einer Stiftung bietet auch kleinen Organisationen Vorteile

Um insbesondere Non-Profit-Organisationen langfristig finanziell abzusichern, kommt es immer öfter zur Gründung von Stiftungen.

Auch für kleine und mittlere Einrichtungen bietet die Gründung einer Stiftung einige Vorteil. Denn hierdurch können Sie
  • langfristig finanziell planen
  • neue Zielgruppen erschließen
  • sind unabhängig von Kostenträgern und steuerlich begünstigt.
Folgende Punkte sollten Sie bei der Gründung einer Stiftung berücksichtigen:
  • Formulieren Sie Ziele und den Stiftungszweck sowie eine entsprechende Satzung.
  • Ermitteln Sie den entsprechenden Förderbedarf für Ihre Einrichtung oder ein Projekt auf lange Sicht.
  • Legen Sie die Stiftungsart fest.
  • Klären Sie, mit welchem Gründungskapital die Stiftung ausgestattet werden soll.
  • Informieren Sie sich über die zuständigen landesspezifischen Behörden und klären Sie rechtliche Fragen mit einem Rechtsanwalt ab.
  • Stellen Sie alle Unterlagen zusammen: Stiftungsgeschäft, Satzung, Vermögensnachweis
  • Klären Sie alle steuerrechtlichen Fragen mit der zuständigen Behörde und einem Steuerberater.
Ausführliche Informationen zum Thema "Stiftungen gründen" finden Sie in Kapitel S 81 des “Praxishandbuch Sozial Management“. Fordern Sie noch heute Ihre persönliche Leseprobe an!
Selbsttest: Wie effektiv sind die Besprechungen in Ihrer Kindertageseinrichtung?

Regelmäßige Teambesprechungen sind notwendig, um die gemeinsame Arbeit zu koordinieren und abzustimmen. Doch oft verlaufen solche Sitzungen uneffektiv. Sie dauern zu lange und führen zu keinem Ergebnis. Ist das auch bei Ihren Teambesprechungen so? Machen Sie den Test und beantworten Sie folgende Fragen mit Ja oder Nein:
  • Gibt es für jede Besprechung in Ihrer Einrichtung einen wirklich triftigen Grund?
  • Legen Sie vor jeder Sitzung fest, was genau Sie erreichen wollen?
  • Bereiten Sie jede Konferenz und jede Teambesprechung gründlich vor?
  • Übernehmen Sie die Besprechungsmoderation oder delegieren Sie diese an eine Mitarbeiterin?
  • Legen Sie vor der Sitzung fest, wer Protokoll führt?
  • Können Ihre Mitarbeiterinnen vor der Besprechung die Tagesordnungspunkte einsehen?
  • Überprüfen Sie vor jeder Sitzung den Kreis der Teilnehmerinnen?
  • Ist festgelegt, dass fehlende Mitarbeiterinnen die Protokolle aus der Besprechung durchlesen?
  • Legen Sie die wichtigsten Inhalte an den Anfang der Besprechung
  • Beginnen und enden Sie immer pünktlich?
  • Sorgen Sie dafür, dass die Diskussionspunkte 1/3 der Besprechungszeit nicht überschreiten?
  • Bestimmen Sie in der Sitzung die Verantwortlichkeiten für die Erledigung von Aufgaben?
  • Arbeiten Sie mit To-do-Listen?
  • Setzen Sie unterschiedliche Formen von Besprechungen ein?
  • Gibt es in Ihrer Einrichtung Blitztreffen für Kurzabsprachen?
  • Erarbeiten Sie neue Inhalte in Form von Workshops?
  • Planen, diskutieren und entscheiden Sie im Rahmen von Teambesprechungen?
  • Setzen Sie Informationstreffen ein, um alle Mitarbeiterinnen über Sachverhalte in Kenntnis zu setzen?
  • Stimmen Sie die Besprechungsform und den Anlass gründlich ab?
Auswertung des Selbsttests:

19-mal bis 15-mal „Ja“: Herzlichen Glückwunsch! In Ihrer Einrichtung gibt es hocheffektive Teambesprechungen. Bleiben Sie am Ball und lassen Sie nicht nach, hochwirksame Besprechungen mit Ihrem dynamischen Team durchzuführen.

14-mal bis 10-mal „Ja“: In vielen Teilbereichen verlaufen Ihre Besprechungen bereits sehr effektiv ab. Überprüfen Sie genau, wo Ihre „Nein-Antworten“ liegen und versuchen Sie diese Punkte bei Ihrer nächsten Besprechung zu optimieren.

9-mal bis 5- mal „Ja“: Sie können Ihre Besprechungszeit noch effektiver einteilen. Überlegen Sie sich vorher, was Sie primär in der Sitzung erreichen wollen: Möchten Sie informieren, genügt es, eine kurze Absprache zu treffen, oder liegt Ihnen daran, dass Ihr Team mit neuen Inhalten vertraut wird, deren inhaltliche Schwerpunkte es zudem selbst erarbeiten soll? Wählen Sie in Zukunft für jeden Anlass die geeignete Besprechungsform aus!

4-mal bis 0-mal „Ja“:
In Ihren Teambesprechungen verschwenden Sie viel Zeit. Im Vergleich zur eingesetzten Zeit treffen Sie wenige Entscheidungen und Beschlüsse. Damit Ihre Besprechungen wirksamer werden, sollten Sie Ihre folgende wichtige Punkte beachten
  • Besprechen Sie nie ohne triftigen Grund
  • Bereiten Sie jede Sitzung gründlich vor
  • Je kleiner Sie den Kreis halten, desto mehr Ergebnisse gibt es
  • Behandeln Sie Zeitmanagement als A und O
  • Verpflichten Sie alle zur Verbindlichkeit
  • Wählen Sie für jeden Anlass die richtige Besprechung aus
Mehr Tipps und Informationen, speziell für Leiterinnen und Leiter von Kindertageseinrichtungen, finden Sie in „Kindergarten & Hort aktuell“. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
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Wenn das Geld für Ihre Vorhaben  nicht reicht, hilft nur eines: Zusätzliche Mittel durch Fundraising beschaffen

Manche Leiter einer sozialen Einrichtung haben es bei der Mittel-beschaffung durch Fundraising zu wahrer Meisterschaft gebracht.
 
Die Redakteure vom Praxishandbuch Sozial Management haben einige erfolgreiche Fundraiser interviewt. Hier ein paar Tipps aus erster Hand:

1. Potenzielle Spender persönlich besuchen
Nichts ist wirkungsvoller, als ein Vieraugengespräch

2. Potentielle Spender persönlich anrufen
Die zweitbeste Methode ist der persönliche Kontakt (nicht delegieren)

3. Potentiellen Spendern persönlich schreiben (gute Briefe öffnen nicht nur die Herzen, sondern auch die Geldbeutel)

4. Erbschaften für Ihre Vorhaben akquirieren

Gewinnen Sie die Erbschaft für Ihre soziale Einrichtung, bevor andere es tun

5. Spenden-Ereignisse schaffen
Wenn andere spenden, kann man selber nicht zurückstehen

Jetzt wissen Sie, was Sie tun können, um zusätzliche Mittel zu beschaffen. WIE Sie es am besten anstellen, erfahren Sie im Praxishandbuch Sozial Management. Fordern Sie gleich jetzt GRATIS ein Ansichtsexemplar an! Wir schicken es Ihnen gerne für  30 Tage zu.
 
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Verlag PRO Schule / KiGa und
Verlag PRO Pflegemanagement
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Vorstand: Helmut Graf
Handelsregisternummer: HRB 8165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372

Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Tel.: 0228/9550130
E-Mail: kundendienst@vnr.de

Redaktion

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Fax: 0228/ 35 63 22
E-mail: rufus@vnr.de
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