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Checkliste: Anzeichen für eine gereizte Stimmung im Team
Liebe Leserin, lieber Leser!
Ein gutes Klima ist der Erfolgsfaktor für ein Team. Vereinzelte Spannungen und das Aufeinandertreffen verschiedener Meinungen sind normal und können durchaus produktiv sein. Meinungsverschiedenheiten müssen aber sachlich ausgetragen werden. Ihre Mitarbeiter verbringen täglich und über Monate und Jahre hinweg viel Zeit miteinander. Sie müssen Krisen, Stress und Konflikte gemeinsam durchstehen. Ist die Stimmung gereizt, leidet die Zusammenarbeit und letztlich die Arbeitsleistung insgesamt.
Aber woran erkennen Sie, dass mit der Stimmung im Team etwas nicht stimmt? Gereiztheit und Querelen spielen sich meist unterhalb der Oberfläche der täglichen Arbeit ab. Deshalb müssen Sie sich Ihr eigenes Warnsystem aufbauen. Wie das funktioniert, erklärt Ihnen unsere Checkliste.
Ein gutes Klima ist der Erfolgsfaktor für ein Team. Vereinzelte Spannungen und das Aufeinandertreffen verschiedener Meinungen sind normal und können durchaus produktiv sein. Meinungsverschiedenheiten müssen aber sachlich ausgetragen werden. Ihre Mitarbeiter verbringen täglich und über Monate und Jahre hinweg viel Zeit miteinander. Sie müssen Krisen, Stress und Konflikte gemeinsam durchstehen. Ist die Stimmung gereizt, leidet die Zusammenarbeit und letztlich die Arbeitsleistung insgesamt.
Aber woran erkennen Sie, dass mit der Stimmung im Team etwas nicht stimmt? Gereiztheit und Querelen spielen sich meist unterhalb der Oberfläche der täglichen Arbeit ab. Deshalb müssen Sie sich Ihr eigenes Warnsystem aufbauen. Wie das funktioniert, erklärt Ihnen unsere Checkliste.
- Meinungsverschiedenheiten werden nicht sachlich ausgetragen.
- Kritik wird unsachlich und verletzend geäußert.
- Es gibt keine konstruktiven Diskussionen. Gespräche und Meetings enden häufig im Streit.
- Es findet kein oder nur unzureichender Informationsaustausch zwischen den Mitarbeitern statt.
- Es gibt Hemmungen unter den Mitarbeitern, die eigene Meinung zu äußern.
- Neue Ideen werden überkritisch betrachtet und schlecht gemacht.
- Man redet mehr über - als miteinander. Es gibt Gerüchte und böses Gerede.
- Konflikte werden unterschwellig ausgetragen.
Tipps und Informationen von Führungskräften für Führungskräfte finden Sie in der größten deutschen Online-Bibliothek für Führungswissen. Jetzt kostenloser Testzugang anfordern.
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail
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So beugen Sie teuren Strafen wegen Ordnungswidrigkeiten vor
Überwachung am Arbeitsplatz: Diese Möglichkeiten haben Sie und hier liegen die Grenzen
Körpersprache: Keine falsche Bewegung!
Dem Chaos an den Kragen: Wie Sie Besprechungen steuern und eine effektive Diskussion ermöglichen
Karriere: Kleine Kurskorrektur oder neue Weichenstellung?
So stellen Sie in Gesprächen die Weichen auf Erfolg
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Recht |
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So beugen Sie teuren Strafen wegen Ordnungswidrigkeiten vor
Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist heute bei einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Aufgabe dieser Berufsgenossenschaften ist es, für die Kosten einer medizinischen Heilbehandlung und für die Rehabilitation nach Betriebsunfällen aufzukommen. Daher sind die Berufsgenossenschaften durch das Sozialgesetzbuch (SGB) dazu ermächtigt, Bußgelder zu verhängen, wenn die Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten werden. Ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften kann für Sie teuer werden. Auf Ihr Unternehmen können schnell bis zu 1.000.000 Euro zukommen. Das heißt, Sie können zur Kasse gebeten werden, obwohl kein Unfall passiert ist.
Berufsgenossenschaften als Ansprechpartner für Arbeitssicherheit
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind auf 35 Branchen aufgeteilt. Schon gleich nach der Anmeldung Ihres Unternehmens beim zuständigen Gewerbeamt befragt die zuständige Berufsgenossenschaft das Unternehmen nach der Zahl der zu versichernden Arbeitnehmer. Treten Unsicherheiten bei Sicherheitsfragen auf, kontaktieren Sie unverzüglich Ihre zuständige Berufsgenossenschaft. Oft stehen Ihnen neben qualifizierten Ansprechpartnern auch zusätzlich kostenlose Merkblätter und Broschüren zur Verfügung, ein Service, für den Sie schließlich regelmäßig Ihre Beiträge abführen. Nutzen Sie ihn auch.
So legen Sie Widerspruch ein
Gegen Bußgeldbescheide können Sie sich wehren, wenn Sie diese als unbegründet erachten. Dazu legen Sie Widerspruch gegen den Bescheid ein. Diesen müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Berufsgenossenschaft einreichen. Dort wird in 2 Ausschüssen geprüft, ob der Bescheid sowohl formell als auch inhaltlich richtig war. In diesen Ausschüssen sitzen je ein Vertreter der Verwaltung der gewählten Arbeitnehmervertreter und der gewählte Arbeitgebervertreter. Wird Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben, müssen Sie über Ihr zuständiges Amtsgericht den Rechtsweg gehen, wenn Sie den Bescheid nicht hinnehmen möchten.
Das kostet ein Verstoß
Bußgelder von der Berufsgenossenschaft beginnen bei 5 Euro Verwarngeld und enden bei 1.000.000 Euro Bußgeld, je nach Schwere und Art des Verstoßes. Beim Verstoß handelt es sich immer um ein fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entweder durch aktives Eingreifen oder durch Unterlassen von notwendigen Eingriffen, beispielsweise von Schutz- und Warnmaßnahmen. Die nachfolgende Tabelle über mögliche Rechtsfolgen verschafft Ihnen einen Überblick:
Aus: Der Qualitätsmanagementbeauftragte Produktion
Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist heute bei einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Aufgabe dieser Berufsgenossenschaften ist es, für die Kosten einer medizinischen Heilbehandlung und für die Rehabilitation nach Betriebsunfällen aufzukommen. Daher sind die Berufsgenossenschaften durch das Sozialgesetzbuch (SGB) dazu ermächtigt, Bußgelder zu verhängen, wenn die Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten werden. Ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften kann für Sie teuer werden. Auf Ihr Unternehmen können schnell bis zu 1.000.000 Euro zukommen. Das heißt, Sie können zur Kasse gebeten werden, obwohl kein Unfall passiert ist.
Berufsgenossenschaften als Ansprechpartner für Arbeitssicherheit
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind auf 35 Branchen aufgeteilt. Schon gleich nach der Anmeldung Ihres Unternehmens beim zuständigen Gewerbeamt befragt die zuständige Berufsgenossenschaft das Unternehmen nach der Zahl der zu versichernden Arbeitnehmer. Treten Unsicherheiten bei Sicherheitsfragen auf, kontaktieren Sie unverzüglich Ihre zuständige Berufsgenossenschaft. Oft stehen Ihnen neben qualifizierten Ansprechpartnern auch zusätzlich kostenlose Merkblätter und Broschüren zur Verfügung, ein Service, für den Sie schließlich regelmäßig Ihre Beiträge abführen. Nutzen Sie ihn auch.
So legen Sie Widerspruch ein
Gegen Bußgeldbescheide können Sie sich wehren, wenn Sie diese als unbegründet erachten. Dazu legen Sie Widerspruch gegen den Bescheid ein. Diesen müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Berufsgenossenschaft einreichen. Dort wird in 2 Ausschüssen geprüft, ob der Bescheid sowohl formell als auch inhaltlich richtig war. In diesen Ausschüssen sitzen je ein Vertreter der Verwaltung der gewählten Arbeitnehmervertreter und der gewählte Arbeitgebervertreter. Wird Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben, müssen Sie über Ihr zuständiges Amtsgericht den Rechtsweg gehen, wenn Sie den Bescheid nicht hinnehmen möchten.
Das kostet ein Verstoß
Bußgelder von der Berufsgenossenschaft beginnen bei 5 Euro Verwarngeld und enden bei 1.000.000 Euro Bußgeld, je nach Schwere und Art des Verstoßes. Beim Verstoß handelt es sich immer um ein fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entweder durch aktives Eingreifen oder durch Unterlassen von notwendigen Eingriffen, beispielsweise von Schutz- und Warnmaßnahmen. Die nachfolgende Tabelle über mögliche Rechtsfolgen verschafft Ihnen einen Überblick:
| Anlass | Vorschrift | Rechtsfolgen |
| Geringfügige Ordnungswidrigkeit, z. B.geringfügige Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften oder Anordnung des TAB | § 56 OWiG | Verwarngeld 5-35 Euro |
| Nichterstattung bzw. nicht rechtzeitige Erstattungvon Unfallanzeigen | § 209 Abs. 1 Nr. 9und Abs. 3 SGB VII | Bußgeld bis 2.500 Euro |
| Verletzung von Auskunfts- und Vorlagepflichtendes Unternehmers | § 209 Abs. 1 Nr. 5–8 und Abs. 3 SGB VIIsowie § 98 SGB X | Bußgeld bis 2.500 Euro |
| Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften | § 209 Abs. 1 Nr. 1und Abs. 3 SGB VII | Bußgeld bis 10.000 Euro |
| Verstöße gegen Einzelanordnungen, Besichtigungsrecht und Probenentnahmenrecht des TAB | § 209 Abs 1 Nr. 2, 3 und Abs. 3 SGB VII | Bußgeld bis 10.000 Euro |
| Verletzung der Pflicht zur sorgfältigenAuswahl, Bestellung und Überwachung der Aufsichtspersonen | § 130 OWiG | Bußgeld bis 1.000.000 Euro |
Aus: Der Qualitätsmanagementbeauftragte Produktion
Überwachung am Arbeitsplatz: Diese Möglichkeiten haben Sie und hier liegen die Grenzen
Generell gilt: In Deutschland sind Videosysteme am Arbeitsplatz nur dann zulässig, wenn Sie einen Mitarbeiter vor Gefahren schützen wollen, die z.B. von den Maschinen in Ihren Produktionsstätten ausgehen. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Überwachung der Arbeit des Maschinenführers dadurch nicht möglich ist. Bei Überwachungen, bei denen einzelne Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit beobachtet werden können, müssen Sie den Betroffenen informieren und unter Umständen seine Genehmigung einholen.
Praxis-Tipp: Die Videoüberwachung unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (siehe auch § 87 BetrVG). Informieren Sie Ihren Betriebsrat also rechtzeitig, bevor Sie die Aufstellung von Videokameras planen, und holen Sie seine Zustimmung ein.
Es muss ein begründeter Anfangsverdacht bestehen
Auch wenn der Betriebsrat zustimmt, darf die Videoüberwachung die zulässigen Grenzen des Persönlichkeitsrechts Ihrer Mitarbeiter nicht überschreiten. Entscheidend sind hier die Art und die eingesetzte Technik sowie die Dauer der Überwachung. Darüber hinaus müssen Sie einen „begründeten Anfangsverdacht“ haben, der die Aufstellung einer Videokamera rechtfertigt. Die Überwachung muss für Sie das einzige Mittel sein, um eine Straftat nachweisen zu können. Eine nur vage Vermutung reicht nicht aus, um Ihre Mitarbeiter zu überwachen. Ob die Überwachung offen oder verdeckt erfolgt, spielt dabei zunächst nur eine untergeordnete Rolle.
Beispiel: Die Deutsche Post AG wollte in einem ihrer Berliner Briefzentren eine Videoanlage installieren. Es war dort immer wieder zu Verlusten bei den laufenden Sendungen gekommen. Die Videoanlage sollte verdachtsunabhängig wöchentlich bis zu 50 Stunden eingesetzt werden. Für die Arbeitnehmer war nicht erkennbar, wann die Anlage in Betrieb sein sollte. Der Betriebsrat verweigerte daraufhin seine Zustimmung – und erhielt vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) Recht. Danach bestand kein ausreichender Anfangsverdacht. Die dauerhafte, verdachtsunabhängige Videoüberwachung der Belegschaft des Berliner Briefzentrums wäre unter diesen Umständen unverhältnismäßig gewesen (BAG, Urteil vom 29.06.2004, Az.: 1 ABR 21/03).
Unerlaubte Aufnahmen sind wertlos
Noch schwieriger ist die verdeckte Überwachung eines Mitarbeiters. Wird diese zudem ohne Zustimmung des Betriebsrates durchgeführt, laufen Sie Gefahr, dass Ihre Aufnahmen wertlos sind. In einem eventuellen Prozess unterliegen sie dem so genannten „Beweisverwertungsverbot“. Das bedeutet, dass sie nicht als Beweise genutzt werden dürfen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, und zwar dann, wenn sich der Arbeitgeber in einer „notwehrähnlichen Lage“ befindet.
Beispiel: Das Bundesarbeitsgericht entschied im Fall eines Getränkemarktes, dessen Leitung 2 versteckte Videokameras im Kassen- und Leergutbereich ohne Zustimmung des Betriebsrates aufgestellt hatte, dass die Aufnahmen als Beweismittel zulässig seien. Das Gericht sah den Eingriff durch die „notwehrähnliche Lage“ des Arbeitgebers gerechtfertigt. Denn durch den Eingriff sollten vermutete, strafbare Handlungen bewiesen werden, die nicht oder nur schwer mit anderen Mitteln hätten aufgedeckt werden können. Unter diesen Umständen konnten auch die auf diesem Wege gewonnenen Beweismittel berücksichtigt werden (BAG, Urteil vom 27.03.2003, Az.: 2 AZR 51/02).
Checkliste: Das sollten Sie vor der Installation einer offenen Videoanlage beachten
Checkliste: Das sollten Sie vor der Installation einer verdeckten Videoanlage beachten
Generell gilt: In Deutschland sind Videosysteme am Arbeitsplatz nur dann zulässig, wenn Sie einen Mitarbeiter vor Gefahren schützen wollen, die z.B. von den Maschinen in Ihren Produktionsstätten ausgehen. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Überwachung der Arbeit des Maschinenführers dadurch nicht möglich ist. Bei Überwachungen, bei denen einzelne Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit beobachtet werden können, müssen Sie den Betroffenen informieren und unter Umständen seine Genehmigung einholen.
Praxis-Tipp: Die Videoüberwachung unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (siehe auch § 87 BetrVG). Informieren Sie Ihren Betriebsrat also rechtzeitig, bevor Sie die Aufstellung von Videokameras planen, und holen Sie seine Zustimmung ein.
Es muss ein begründeter Anfangsverdacht bestehen
Auch wenn der Betriebsrat zustimmt, darf die Videoüberwachung die zulässigen Grenzen des Persönlichkeitsrechts Ihrer Mitarbeiter nicht überschreiten. Entscheidend sind hier die Art und die eingesetzte Technik sowie die Dauer der Überwachung. Darüber hinaus müssen Sie einen „begründeten Anfangsverdacht“ haben, der die Aufstellung einer Videokamera rechtfertigt. Die Überwachung muss für Sie das einzige Mittel sein, um eine Straftat nachweisen zu können. Eine nur vage Vermutung reicht nicht aus, um Ihre Mitarbeiter zu überwachen. Ob die Überwachung offen oder verdeckt erfolgt, spielt dabei zunächst nur eine untergeordnete Rolle.
Beispiel: Die Deutsche Post AG wollte in einem ihrer Berliner Briefzentren eine Videoanlage installieren. Es war dort immer wieder zu Verlusten bei den laufenden Sendungen gekommen. Die Videoanlage sollte verdachtsunabhängig wöchentlich bis zu 50 Stunden eingesetzt werden. Für die Arbeitnehmer war nicht erkennbar, wann die Anlage in Betrieb sein sollte. Der Betriebsrat verweigerte daraufhin seine Zustimmung – und erhielt vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) Recht. Danach bestand kein ausreichender Anfangsverdacht. Die dauerhafte, verdachtsunabhängige Videoüberwachung der Belegschaft des Berliner Briefzentrums wäre unter diesen Umständen unverhältnismäßig gewesen (BAG, Urteil vom 29.06.2004, Az.: 1 ABR 21/03).
Unerlaubte Aufnahmen sind wertlos
Noch schwieriger ist die verdeckte Überwachung eines Mitarbeiters. Wird diese zudem ohne Zustimmung des Betriebsrates durchgeführt, laufen Sie Gefahr, dass Ihre Aufnahmen wertlos sind. In einem eventuellen Prozess unterliegen sie dem so genannten „Beweisverwertungsverbot“. Das bedeutet, dass sie nicht als Beweise genutzt werden dürfen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, und zwar dann, wenn sich der Arbeitgeber in einer „notwehrähnlichen Lage“ befindet.
Beispiel: Das Bundesarbeitsgericht entschied im Fall eines Getränkemarktes, dessen Leitung 2 versteckte Videokameras im Kassen- und Leergutbereich ohne Zustimmung des Betriebsrates aufgestellt hatte, dass die Aufnahmen als Beweismittel zulässig seien. Das Gericht sah den Eingriff durch die „notwehrähnliche Lage“ des Arbeitgebers gerechtfertigt. Denn durch den Eingriff sollten vermutete, strafbare Handlungen bewiesen werden, die nicht oder nur schwer mit anderen Mitteln hätten aufgedeckt werden können. Unter diesen Umständen konnten auch die auf diesem Wege gewonnenen Beweismittel berücksichtigt werden (BAG, Urteil vom 27.03.2003, Az.: 2 AZR 51/02).
Checkliste: Das sollten Sie vor der Installation einer offenen Videoanlage beachten
- Überprüfen Sie, ob die Überwachung erforderlich sein muss.
- Stellen Sie sicher, dass die Überwachung einer juristischen Prüfung standhält.
- Überprüfen Sie zulässige Alternativen. Informieren Sie den Betriebsrat und holen Sie seine Zustimmung ein.
- Informieren Sie die Belegschaft.
- Stellen Sie im Sichtbereich der Kamera Schilder mit der Aufschrift „Achtung, Videoaufnahmen“ auf.
- Testen Sie, ob mittels der Videokamera auch die Überwachung der Leistung Ihrer Mitarbeiter möglich ist. Falls ja: Suchen Sie nach einem anderen Standort oder schränken Sie den Radius ein.
Checkliste: Das sollten Sie vor der Installation einer verdeckten Videoanlage beachten
- Überprüfen Sie, ob die Aufstellung einer Videoanlage durch hinreichende und konkrete Verdachtsmomente gerechtfertigt ist. Eine vage Vermutung oder ein pauschaler Verdacht reichen nicht aus.
- Prüfen Sie, ob die Videoüberwachung das einzige Mittel ist, um eine mögliche Straftat nachzuweisen. Sie müssen sämtliche anderen zumutbaren Möglichkeiten ausschließen können.
- Informieren Sie den Betriebsrat und holen Sie seine Zustimmung ein.
- Ohne Zustimmung des Betriebsrates ist eine verdeckte Videoüberwachung nur dann eingeschränkt zulässig, wenn Sie sich „in einer notwehrähnlichen Lage“ befinden. Dann unterliegen die Aufnahmen unter bestimmten Umständen nicht dem Beweisverwertungsverbot.
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Körpersprache: Keine falsche Bewegung!
Vielleicht haben Sie in Ihrem Arbeitsalltag schon einmal eine ähnliche Erfahrung gemacht:
Eine wichtige Verhandlung steht an: Es geht um 500.000 €, genauer gesagt um alles oder nichts. Der frisch gebackene Vertriebsingenieur Peter Kunz ist wild entschlossen, den Auftrag an Land zu ziehen. Doch bereits nach 20 Minuten ist das Gespräch mit den maßgeblichen Herrschaften wieder vorbei. Die anwesende Entscheiderriege hat jegliches Interesse an Peter Kunzes Angebot verloren. Was war nur schief gelaufen? So ziemlich alles. Seine brillanten und maßgeschneiderten Ausführungen hatte Peter Kunz mit einer falschen Körpersprache begleitet. Seinen Füllfederhalter zweckentfremdete der Vertriebsleiter als Taktstock (heißt: Ich bin derjenige, der hier den Ton angibt). Mal wippte er vom Fußballen auf die Ferse und retour und interessierte sich augenscheinlich mehr für das Teppichmuster als für seine Zuhörer (heißt: Ich weiß auf eure Fragen keine Antwort).
Körpersprache ist verräterisch, sei es bei der Begegnung mit Geschäftspartnern oder im Gespräch mit Mitarbeitern. Wir zeigen Ihnen 5 handfeste Tipps zum Ausprobieren:
So haben Sie Ihre Körpersprache im Griff
1. Versuchen Sie so genannte Putz-, Zurechtrück- und Korrigiergesten zu vermeiden: Häufiges Zurückstreichen oder -werfen der Haare, das Kratzen am Kopf, das Zurechtrücken der Brille, das Straffziehen des Krawattenknotens - alles Putzgesten, die Momente der Unsicherheit erbarmungslos entblößen.
2. Der freundlich feste Händedruck bei der Begrüßung weckt Vertrauen. Die tote Hasenpfote mit "Herrgotthilf- mir-Blick" (der Offenbarungseid der Verzagten) oder der Schraubstock- Händedruck mit durchdringendem Adlerblick (Zeichen für Verbissenheit) sind vermeidbare Fehler.
3. Richten Sie sich zur vollen Größe auf, gehen Sie aufrecht, das vermittelt einen selbstbewussten Eindruck. Mit hängenden Schultern und gesenktem Blick wirken Sie niedergeschlagen.
4. Lassen Sie Ihre Hände sprechen. Beachten Sie dabei: Offene, nach vorne gerichtete Handflächen unterstreichen das Gesagte positiv, geschlossene oder abwärts weisende Hände wirken negativ. Alle Handbewegungen oberhalb der Taille wirken sympathisch und ehrlich, unterhalb der Taille unsympathisch und unglaubwürdig.
5. Lächeln Sie Ihr Gegenüber an. Das wird als positives Signal gewertet und schafft Sympathien. Achten Sie aber darauf, dass nicht nur Ihr Mund, sondern auch Ihre Augen lächeln, Ihr Lächeln wirkt dann echt und ehrlich.
Vielleicht haben Sie in Ihrem Arbeitsalltag schon einmal eine ähnliche Erfahrung gemacht:
Eine wichtige Verhandlung steht an: Es geht um 500.000 €, genauer gesagt um alles oder nichts. Der frisch gebackene Vertriebsingenieur Peter Kunz ist wild entschlossen, den Auftrag an Land zu ziehen. Doch bereits nach 20 Minuten ist das Gespräch mit den maßgeblichen Herrschaften wieder vorbei. Die anwesende Entscheiderriege hat jegliches Interesse an Peter Kunzes Angebot verloren. Was war nur schief gelaufen? So ziemlich alles. Seine brillanten und maßgeschneiderten Ausführungen hatte Peter Kunz mit einer falschen Körpersprache begleitet. Seinen Füllfederhalter zweckentfremdete der Vertriebsleiter als Taktstock (heißt: Ich bin derjenige, der hier den Ton angibt). Mal wippte er vom Fußballen auf die Ferse und retour und interessierte sich augenscheinlich mehr für das Teppichmuster als für seine Zuhörer (heißt: Ich weiß auf eure Fragen keine Antwort).
Körpersprache ist verräterisch, sei es bei der Begegnung mit Geschäftspartnern oder im Gespräch mit Mitarbeitern. Wir zeigen Ihnen 5 handfeste Tipps zum Ausprobieren:
So haben Sie Ihre Körpersprache im Griff
1. Versuchen Sie so genannte Putz-, Zurechtrück- und Korrigiergesten zu vermeiden: Häufiges Zurückstreichen oder -werfen der Haare, das Kratzen am Kopf, das Zurechtrücken der Brille, das Straffziehen des Krawattenknotens - alles Putzgesten, die Momente der Unsicherheit erbarmungslos entblößen.
2. Der freundlich feste Händedruck bei der Begrüßung weckt Vertrauen. Die tote Hasenpfote mit "Herrgotthilf- mir-Blick" (der Offenbarungseid der Verzagten) oder der Schraubstock- Händedruck mit durchdringendem Adlerblick (Zeichen für Verbissenheit) sind vermeidbare Fehler.
3. Richten Sie sich zur vollen Größe auf, gehen Sie aufrecht, das vermittelt einen selbstbewussten Eindruck. Mit hängenden Schultern und gesenktem Blick wirken Sie niedergeschlagen.
4. Lassen Sie Ihre Hände sprechen. Beachten Sie dabei: Offene, nach vorne gerichtete Handflächen unterstreichen das Gesagte positiv, geschlossene oder abwärts weisende Hände wirken negativ. Alle Handbewegungen oberhalb der Taille wirken sympathisch und ehrlich, unterhalb der Taille unsympathisch und unglaubwürdig.
5. Lächeln Sie Ihr Gegenüber an. Das wird als positives Signal gewertet und schafft Sympathien. Achten Sie aber darauf, dass nicht nur Ihr Mund, sondern auch Ihre Augen lächeln, Ihr Lächeln wirkt dann echt und ehrlich.
Dem Chaos an den Kragen: Wie Sie Besprechungen steuern und eine effektive Diskussion ermöglichen
Je größer der Rahmen einer Besprechung, das heißt, je mehr Mitarbeiter teilnehmen, umso schwieriger wird es, die Diskussion in geordnete Bahnen zu lenken. Ab einer Teilnehmerzahl von fünf Personen empfiehlt es sich daher, einen so genannten Moderator zu bestimmen, der den Gang der Besprechung führt und auch das Recht hat, Störenfriede zur Ruhe zu ermahnen.
So wie es verschiedene Mitarbeiter-Typen gibt, so gibt es natürlich auch bei geschäftlichen Besprechungen unterschiedliche Kommunikations-Typen - und mit jedem Typ muss man als Moderator umzugehen wissen, damit am Ende tatsächlich etwas Produktives herauskommt.
Der Typ des Alleswissers, den man in jeder Runde finden kann, meint, die Weisheit für sich gepachtet zu haben und lässt daher nur sich und seine eigene Meinung gelten. Oftmals reagieren sie aggressiv auf die Beiträge anderer und benehmen sich unangenehm rechthaberisch. Um den Alleswisser in seine Schranken zu weisen, sollten Sie ihm von Anfang an keine allzu lange Redezeit gewähren. Schneiden Sie Rechthabern ruhig bestimmt das Wort ab und bemühen Sie sich, Rechthabereien gelassen und sachlich zu widerlegen.
Ebenso sollten Sie mit dem Streitsüchtigen verfahren, der die Runde durch aggressive Zwischenkommentare stört und durch Pauschalurteile ins Unsachliche abdriftet. Bewahren Sie im Gegensatz zu ihm die Ruhe und zeigen sie ihm wie lächerlich seine Anschuldigungen sind.
Auch besonders redselige Kollegen, die zum Thema eigentlich nicht viel zu sagen haben, sich aber dennoch ständig zu Wort melden, sollten Sie vorsichtig ausbremsen. Führen Sie die Diskussion durch Sachfragen wieder zu ihrem eigentlichen Kern zurück.
Aber auch die schweigsame Fraktion ist in jeder Runde vertreten, allen voreinander schüchterne Teilnehmer, der leicht gehemmt und noch leichter zu irritieren ist. Ihn sollten Sie nicht zusätzlich mit schwierigen Fragen verunsichern. Drängen Sie niemanden zur Kommunikation. Besser Sie fragen ihn nur nach Vorankündigung.
Auch dickfällige, bequeme Kollegen fallen bei Besprechungen eher durch Schweigen auf. Fordern Sie sie am Besten zu konkreten Stellungnahmen zu ihrem Arbeitsgebiet auf, um sie so aus dem Halbschlaf zu reißen.
Der Intrigant wird versuchen, Sie aus der Fassung zu bringen. Eventuell hat er schon vor der Besprechung mit anderen Absprachen getroffen und versucht nun, zu provozieren. Besser, Sie antworten ihm nicht direkt sondern stellen seine Einwürfe allgemein zur Diskussion. So ermöglichen Sie es ihm gar nicht erst, Sie direkt anzugreifen.
Tipps und Informationen für Ihren Führungsalltag finden Sie im Praxishandbuch leiten – führen – motivieren.
Je größer der Rahmen einer Besprechung, das heißt, je mehr Mitarbeiter teilnehmen, umso schwieriger wird es, die Diskussion in geordnete Bahnen zu lenken. Ab einer Teilnehmerzahl von fünf Personen empfiehlt es sich daher, einen so genannten Moderator zu bestimmen, der den Gang der Besprechung führt und auch das Recht hat, Störenfriede zur Ruhe zu ermahnen.
So wie es verschiedene Mitarbeiter-Typen gibt, so gibt es natürlich auch bei geschäftlichen Besprechungen unterschiedliche Kommunikations-Typen - und mit jedem Typ muss man als Moderator umzugehen wissen, damit am Ende tatsächlich etwas Produktives herauskommt.
Der Typ des Alleswissers, den man in jeder Runde finden kann, meint, die Weisheit für sich gepachtet zu haben und lässt daher nur sich und seine eigene Meinung gelten. Oftmals reagieren sie aggressiv auf die Beiträge anderer und benehmen sich unangenehm rechthaberisch. Um den Alleswisser in seine Schranken zu weisen, sollten Sie ihm von Anfang an keine allzu lange Redezeit gewähren. Schneiden Sie Rechthabern ruhig bestimmt das Wort ab und bemühen Sie sich, Rechthabereien gelassen und sachlich zu widerlegen.
Ebenso sollten Sie mit dem Streitsüchtigen verfahren, der die Runde durch aggressive Zwischenkommentare stört und durch Pauschalurteile ins Unsachliche abdriftet. Bewahren Sie im Gegensatz zu ihm die Ruhe und zeigen sie ihm wie lächerlich seine Anschuldigungen sind.
Auch besonders redselige Kollegen, die zum Thema eigentlich nicht viel zu sagen haben, sich aber dennoch ständig zu Wort melden, sollten Sie vorsichtig ausbremsen. Führen Sie die Diskussion durch Sachfragen wieder zu ihrem eigentlichen Kern zurück.
Aber auch die schweigsame Fraktion ist in jeder Runde vertreten, allen voreinander schüchterne Teilnehmer, der leicht gehemmt und noch leichter zu irritieren ist. Ihn sollten Sie nicht zusätzlich mit schwierigen Fragen verunsichern. Drängen Sie niemanden zur Kommunikation. Besser Sie fragen ihn nur nach Vorankündigung.
Auch dickfällige, bequeme Kollegen fallen bei Besprechungen eher durch Schweigen auf. Fordern Sie sie am Besten zu konkreten Stellungnahmen zu ihrem Arbeitsgebiet auf, um sie so aus dem Halbschlaf zu reißen.
Der Intrigant wird versuchen, Sie aus der Fassung zu bringen. Eventuell hat er schon vor der Besprechung mit anderen Absprachen getroffen und versucht nun, zu provozieren. Besser, Sie antworten ihm nicht direkt sondern stellen seine Einwürfe allgemein zur Diskussion. So ermöglichen Sie es ihm gar nicht erst, Sie direkt anzugreifen.
Tipps und Informationen für Ihren Führungsalltag finden Sie im Praxishandbuch leiten – führen – motivieren.
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Karriere: Kleine Kurskorrektur oder neue Weichenstellung?
Waren Sie auch schon einmal an dem Punkt, wo Sie das Gefühl hatten, nicht mehr im richtigen Job zu sein? Die wirtschaftliche Lage in Deutschland und die Unsicherheit von Arbeitsplätzen machen es auch in Nonprofit-Organisationen und sozialen Einrichtungen nicht gerade leicht, in einer solchen Situation nach neuen Wegen Ausschau zu halten.
Kurskorrekturen
Dennoch lohnt es sich. Wer den Job hat, von dem er immer träumte, ist leistungsfähiger und erfolgreicher. Oft reichen schon kleine Veränderungen, um die eigenen Interessen wieder stärker in den beruflichen Alltag einzubinden:
Oder Sie brauchen ganz einfach nur mal einen Tapetenwechsel. Folgen Sie Ihrer inneren Stimme. Dann reicht es vielleicht schon, wenn Sie innerhalb Ihrer Organisation oder Ihrer Einrichtung die Stelle wechseln.
Weichenstellungen
Wer sich völlig neu orientieren möchte, sollte zunächst prüfen, welche Aspekte den Job zurzeit unerträglich machen – die Kollegen, der Vorgesetzte, die Arbeitszeiten oder die Inhalte?
Klären Sie systematisch, eventuell mit Hilfe eines Coachs, was Sie an Ihrer derzeitigen Arbeit stört. Finden Sie heraus, welche Persönlichkeitsmerkmale zu kurz kommen und wo bisher nicht genutzte Potenziale liegen, z. B. im Projektmanagement, in der Mitarbeiterführung oder in der Beratung.
Waren Sie auch schon einmal an dem Punkt, wo Sie das Gefühl hatten, nicht mehr im richtigen Job zu sein? Die wirtschaftliche Lage in Deutschland und die Unsicherheit von Arbeitsplätzen machen es auch in Nonprofit-Organisationen und sozialen Einrichtungen nicht gerade leicht, in einer solchen Situation nach neuen Wegen Ausschau zu halten.
Kurskorrekturen
Dennoch lohnt es sich. Wer den Job hat, von dem er immer träumte, ist leistungsfähiger und erfolgreicher. Oft reichen schon kleine Veränderungen, um die eigenen Interessen wieder stärker in den beruflichen Alltag einzubinden:
- ungeliebte Bereiche abgeben
- Teilaspekte verändern
- neue Arbeitsfelder erschließen
Oder Sie brauchen ganz einfach nur mal einen Tapetenwechsel. Folgen Sie Ihrer inneren Stimme. Dann reicht es vielleicht schon, wenn Sie innerhalb Ihrer Organisation oder Ihrer Einrichtung die Stelle wechseln.
Weichenstellungen
Wer sich völlig neu orientieren möchte, sollte zunächst prüfen, welche Aspekte den Job zurzeit unerträglich machen – die Kollegen, der Vorgesetzte, die Arbeitszeiten oder die Inhalte?
Klären Sie systematisch, eventuell mit Hilfe eines Coachs, was Sie an Ihrer derzeitigen Arbeit stört. Finden Sie heraus, welche Persönlichkeitsmerkmale zu kurz kommen und wo bisher nicht genutzte Potenziale liegen, z. B. im Projektmanagement, in der Mitarbeiterführung oder in der Beratung.
So stellen Sie in Gesprächen die Weichen auf Erfolg
Zu einer erfolgreichen Gesprächsführung gehört nicht nur, dass Sie die verschiedenen Phasen eines Gesprächs genau kennen, sondern auch, dass Sie die letzten 30 Sekunden optimal nutzen, um abschließend nochmals besonders Einfluss auf Ihren Gesprächspartner nehmen zu können.
Der Grund: Was Ihr Gegenüber am Ende hört, dessen wird er sich am besten auch erinnern können!
Kurz und knapp: Wertvolle Führungstipps So stellen Sie in Gesprächen die Weichen auf Erfolg
Vielen Dank , dass Sie sich heute die Zeit für unser Gespräch genommen haben. Ich freue mich schon darauf, Sie auf der Messe in Frankfurt zu treffen.“
Mehr Tipps und Informationen zum Thema Fundraising finden Sie im Praxishandbuch Sozial Management. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
Zu einer erfolgreichen Gesprächsführung gehört nicht nur, dass Sie die verschiedenen Phasen eines Gesprächs genau kennen, sondern auch, dass Sie die letzten 30 Sekunden optimal nutzen, um abschließend nochmals besonders Einfluss auf Ihren Gesprächspartner nehmen zu können.
Der Grund: Was Ihr Gegenüber am Ende hört, dessen wird er sich am besten auch erinnern können!
Kurz und knapp: Wertvolle Führungstipps So stellen Sie in Gesprächen die Weichen auf Erfolg
- Fassen Sie daher abschließend noch einmal zusammen, was besprochen wurde.
- Ziehen Sie ein positives Fazit aus der Sicht Ihres Gesprächspartners.
- Betonen Sie, wie wichtig eine gute Beziehung für Sie und Ihre Organisation bzw. Einrichtung ist.
- Bedanken Sie sich für das Gespräch und
- Bauen Sie eine Brücke in die Zukunft.
Vielen Dank , dass Sie sich heute die Zeit für unser Gespräch genommen haben. Ich freue mich schon darauf, Sie auf der Messe in Frankfurt zu treffen.“
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