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Erfolgreich "Nein" sagen in 4 Schritten
Liebe Leserin, lieber Leser!
„Nein“ zu sagen fällt vielen Menschen schwer. Sie haben Angst, einen Kollegen oder gar Vorgesetzten mit einer ablehnenden Antwort „vor den Kopf zu stoßen“. Zugegeben: Dem Vorgesetzten gegenüber „Nein“ zu sagen ist schwierig. Doch fragen Sie sich selbst: Ist es nicht besser, klar und verbindlich „Nein“ zu sagen, als die Aufgabe nur widerwillig zu übernehmen und innerlich auf Ihren Chef wütend zu sein? Also: Lernen Sie, höflich, aber bestimmt Ihr „Nein“ zu vertreten. Unser 4-Schritte-Programm zeigt Ihnen, wie:
„Nein“ zu sagen fällt vielen Menschen schwer. Sie haben Angst, einen Kollegen oder gar Vorgesetzten mit einer ablehnenden Antwort „vor den Kopf zu stoßen“. Zugegeben: Dem Vorgesetzten gegenüber „Nein“ zu sagen ist schwierig. Doch fragen Sie sich selbst: Ist es nicht besser, klar und verbindlich „Nein“ zu sagen, als die Aufgabe nur widerwillig zu übernehmen und innerlich auf Ihren Chef wütend zu sein? Also: Lernen Sie, höflich, aber bestimmt Ihr „Nein“ zu vertreten. Unser 4-Schritte-Programm zeigt Ihnen, wie:
1. Zeigen Sie Interesse an der Bitte Ihres Gesprächspartners – auch wenn Sie diese ablehnen werden. Sie erhalten so wichtige Informationen darüber, wie wichtig Ihrem Gesprächspartner die Bitte ist und welche Alternativen es möglicherweise gibt („Warum genau muss die Ziehanlage überwacht werden?“).
2. Sagen Sie klar und unmissverständlich „Nein“. Vermeiden Sie dabei Begriffe wie „vielleicht“, „eigentlich“ etc. („Es tut mir leid, aber ich bin dieses Wochenende nicht hier.“)
3. Begründen Sie Ihr „Nein“. Rechtfertigen Sie sich aber nicht. Diesen Eindruck können Sie verhindern, indem Sie sich an die richtige Reihenfolge halten. Eine Begründung vor einem „Nein“ wirkt schnell so, als ob Sie sich herausreden wollten („Ich habe am Samstagabend mein 20-jähriges Klassentreffen.“).
4. Zeigen Sie mögliche Alternativen auf. So können Sie beispielsweise anbieten, die Aufgabe später zu erledigen, oder einen anderen Ansprechpartner vorschlagen.
Aus dem Magazin des Praxishandbuch für technische Führungskräfte. Jetzt zum kostenlosen Test anfordern!
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail
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Krank im Urlaub: Tage müssen nicht sofort nachgeholt werden
Frist für Sonderurlaub verlängern
Wie gut integriert mein Team Einzelkämpfer?
So vermitteln Sie Ihr Feedback motivierend
Mitarbeiter fördern und fordern - So funktioniert es!
Steigern Sie die Qualität Ihrer Einrichtung
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Recht |
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Krank im Urlaub: Tage müssen nicht sofort nachgeholt werden
Hier wieder zwei Leserfragen aus unserer aktuellen Redaktionssprechstunde.
Frage: Eine unserer Mitarbeiterinnen wurde in ihrem Urlaub krank. Kann ich verlangen, dass sie die Urlaubstage unmittelbar nach der Gesundschreibung nachholt?
Antwort unserer Rechtsexpertin: Ist ein Mitarbeiter während des bereits beantragten und angetretenen Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet (§ 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)). Der Mitarbeiter muss die Urlaubstage erneut beantragen.
Der Arbeitgeber kann den Urlaub nicht einseitig im Anschluss an die Genesung des Mitarbeiters festlegen. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie vor der Erkrankung des Mitarbeiters. Das bedeutet, dass der Urlaub in Abstimmung mit dem Mitarbeiter unter Berücksichtigung seiner Wünsche gewährt werden muss. Nur wenn dringende betriebliche Gründe dem gewünschten Urlaubszeitraum entgegenstehen, müssen Sie den Urlaub nicht gewähren.
Grundsätzlich ist aber der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, unmittelbar im Anschluss an seine Gesundschreibung seinen Urlaub erneut anzutreten.
Hier wieder zwei Leserfragen aus unserer aktuellen Redaktionssprechstunde.
Frage: Eine unserer Mitarbeiterinnen wurde in ihrem Urlaub krank. Kann ich verlangen, dass sie die Urlaubstage unmittelbar nach der Gesundschreibung nachholt?
Antwort unserer Rechtsexpertin: Ist ein Mitarbeiter während des bereits beantragten und angetretenen Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet (§ 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)). Der Mitarbeiter muss die Urlaubstage erneut beantragen.
Der Arbeitgeber kann den Urlaub nicht einseitig im Anschluss an die Genesung des Mitarbeiters festlegen. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie vor der Erkrankung des Mitarbeiters. Das bedeutet, dass der Urlaub in Abstimmung mit dem Mitarbeiter unter Berücksichtigung seiner Wünsche gewährt werden muss. Nur wenn dringende betriebliche Gründe dem gewünschten Urlaubszeitraum entgegenstehen, müssen Sie den Urlaub nicht gewähren.
Grundsätzlich ist aber der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, unmittelbar im Anschluss an seine Gesundschreibung seinen Urlaub erneut anzutreten.
Frist für Sonderurlaub verlängern
Frage: Ich bin ein außertariflich angestellter Mitarbeiter. Überstunden werden bei mir nicht gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen. Dies ist mit meinem Gehalt abgegolten. Für den Fall, dass ich an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen arbeite, wird ein so genannter Sonderurlaub gewährt. Dieser soll wie der reguläre Erholungsurlaub genommen werden. Ich habe durch hohe Arbeitsbelastungen in diesem Jahr 26 Tage Sonderurlaub und 20 Tage regulären Erholungsurlaub zu bekommen. Wann verfällt dieser Urlaub? Kann ich mit meinem Arbeitgeber vereinbaren, dass der Urlaub in das Folgejahr übertragen wird?
Antwort unserer Rechtsexpertin: Der Sonderurlaub ist nichts anderes als ein Freizeitausgleich für Mehrarbeit an Wochenenden und an Feiertagen. Diesen Ausgleich regelt § 11 Arbeitszeitgesetz (ArbSchG). Es besagt: Ein Ersatzruhetag ist in einem Zeitraum von 2 Wochen zu gewähren. Wenn es also allein nach der gesetzlichen Regelung geht, dürften diese Tage bereits verfallen sein. Erkennt jedoch Ihr Arbeitgeber an, dass Ihnen diese Sonderurlaubstage zustehen, können Sie jederzeit mit ihm eine Vereinbarung treffen, bis zu welchem Zeitpunkt Sie die Urlaubstage nehmen können. Für den regulären Jahresurlaub gilt, dass dieser am Jahresende verfällt, es sei denn, der Urlaub konnte aufgrund dringender betrieblicher Belange nicht genehmigt oder gewährt werden. Diese betrieblichen Belange haben Sie durch Ihre Mehrarbeit bereits geltend gemacht. Aus diesem Grund verfallen auch nach dem Gesetz Ihre restlichen 20 Tage Erholungsurlaub erst spätestens zum März des folgenden Jahres.
Übrigens: Für Abonnenten des „Praxishandbuch leiten - führen - motivieren – Das Handbuch für den Vorgesetzten“ liegt in regelmäßigen Abständen ein Gutschein für die kostenlose Nutzung der Rechtsberatungs-Hotline bei.
Frage: Ich bin ein außertariflich angestellter Mitarbeiter. Überstunden werden bei mir nicht gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen. Dies ist mit meinem Gehalt abgegolten. Für den Fall, dass ich an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen arbeite, wird ein so genannter Sonderurlaub gewährt. Dieser soll wie der reguläre Erholungsurlaub genommen werden. Ich habe durch hohe Arbeitsbelastungen in diesem Jahr 26 Tage Sonderurlaub und 20 Tage regulären Erholungsurlaub zu bekommen. Wann verfällt dieser Urlaub? Kann ich mit meinem Arbeitgeber vereinbaren, dass der Urlaub in das Folgejahr übertragen wird?
Antwort unserer Rechtsexpertin: Der Sonderurlaub ist nichts anderes als ein Freizeitausgleich für Mehrarbeit an Wochenenden und an Feiertagen. Diesen Ausgleich regelt § 11 Arbeitszeitgesetz (ArbSchG). Es besagt: Ein Ersatzruhetag ist in einem Zeitraum von 2 Wochen zu gewähren. Wenn es also allein nach der gesetzlichen Regelung geht, dürften diese Tage bereits verfallen sein. Erkennt jedoch Ihr Arbeitgeber an, dass Ihnen diese Sonderurlaubstage zustehen, können Sie jederzeit mit ihm eine Vereinbarung treffen, bis zu welchem Zeitpunkt Sie die Urlaubstage nehmen können. Für den regulären Jahresurlaub gilt, dass dieser am Jahresende verfällt, es sei denn, der Urlaub konnte aufgrund dringender betrieblicher Belange nicht genehmigt oder gewährt werden. Diese betrieblichen Belange haben Sie durch Ihre Mehrarbeit bereits geltend gemacht. Aus diesem Grund verfallen auch nach dem Gesetz Ihre restlichen 20 Tage Erholungsurlaub erst spätestens zum März des folgenden Jahres.
Übrigens: Für Abonnenten des „Praxishandbuch leiten - führen - motivieren – Das Handbuch für den Vorgesetzten“ liegt in regelmäßigen Abständen ein Gutschein für die kostenlose Nutzung der Rechtsberatungs-Hotline bei.
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Wie gut integriert mein Team Einzelkämpfer?
Teamspieler oder Einzelkämpfer – in Ihrem Führungsalltag begegnen Sie beiden. Was aber können Sie tun, wenn Sie einen bisher erfolgreichen Einzelkämpfer zurück ins Team holen müssen?
Überprüfen Sie, wie gut Ihr Team mit dieser Situation umgehen kann:
Teamspieler oder Einzelkämpfer – in Ihrem Führungsalltag begegnen Sie beiden. Was aber können Sie tun, wenn Sie einen bisher erfolgreichen Einzelkämpfer zurück ins Team holen müssen?
Überprüfen Sie, wie gut Ihr Team mit dieser Situation umgehen kann:
- Die Teamziele sind anspruchsvoll und klar definiert.
- Die Aufgabenverteilung im Team ist eindeutig und klar.
- Die Teammitglieder kommunizieren offen und ehrlich.
- Die Teamplayer hören einander zu, akzeptieren sich untereinander und sind verständnisvoll.
- Unterschiede in Meinungen und Sichtweisen werden begrüßt und konstruktiv diskutiert.
- Die Erfolge des Teams werden innerhalb des Unternehmens geschätzt und anerkannt.
- Die Teilnehmer begegnen sich mit Respekt und Hilfsbereitschaft.
- Die Teamworker sind flexibel und springen im Bedarfsfall füreinander ein.
- Die Leistung und Zielerreichung des Teams sind hoch.
- Die Qualität der Ergebnisse ist hervorragend.
- Probleme werden schnell gelöst, Entscheidungen sicher getroffen.
- Die Erfolge einzelner Teammitglieder werden vom Teamleiter und den anderen Teamkollegen anerkannt und gewürdigt.
- Das Team hat spürbar Teamgeist entwickelt – die Teamworker motivieren sich gegenseitig.
So vermitteln Sie Ihr Feedback motivierend
Feedbackgespräche tragen zur Entwicklung einer offenen Gesprächskultur bei und verbessern das Arbeitsklima. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihre Rückmeldung an den jeweiligen Mitarbeiter positiv ist und ihn nicht demotiviert. Folgende Regeln helfen Ihnen dabei, zukünftig ein motivierendes Feedback zu vermitteln:
Feedbackgespräche tragen zur Entwicklung einer offenen Gesprächskultur bei und verbessern das Arbeitsklima. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihre Rückmeldung an den jeweiligen Mitarbeiter positiv ist und ihn nicht demotiviert. Folgende Regeln helfen Ihnen dabei, zukünftig ein motivierendes Feedback zu vermitteln:
- Stellen Sie für das Gespräch eine ruhige und angenehme Atmosphäre her. Ihr Mitarbeiter sollte immer den Eindruck haben, dass das Feedback der Förderung seiner Persönlichkeit dient. Setzen Sie sich deshalb auch vor dem Gespräch mit den Stärken und Schwächen Ihres Mitarbeiters auseinander. Bleiben Sie freundlich - auch bei Kritik - und schließen Sie das Gespräch mit positiven Worten ab.
- Beziehen Sie sich bei Lob und Kritik gleichermaßen auf einen konkreten Sachverhalt. Beschreiben Sie ihn detailliert ("Sie haben während der letzten halben Stunde der Präsentation alle paar Minuten nervös gehüstelt"). Ihr Mitarbeiter weiß dann, dass nicht seine Persönlichkeit und nur ein kleiner Teil seiner Leistung Gegenstand der Kritik ist. Er ist so sehr viel motivierter, in diesem Bereich eine Verbesserung zu erzielen.
- Arbeiten Sie mit Ich-Botschaften, denn diese sind ehrlich. Sagen Sie also lieber "Ich habe bei der Präsentation gesehen, dass Sie nervös wirkten" als "Sie wirkten sehr nervös bei der Präsentation". Letzteres könnte Ihr Mitarbeiter leicht als Vorwurf verstehen. Vermeiden Sie vor allem stark verallgemeinernde oder polarisierende Aussagen wie "alle anderen" oder "man".
- Machen Sie deutlich, dass Ihr Lob oder Ihre Kritik das Ergebnis Ihrer persönlichen Wahrnehmung ist, und keine unumstößliche Tatsache. Vor allem Kritik lässt sich so leichter ertragen. Rechnen Sie außerdem damit, dass Ihr Mitarbeiter eine Situation anders einschätzt als sie selbst. Wenn Sie Ihre Meinung betonen, geben Sie Ihrem Mitarbeiter die Gelegenheit, seine eigene dagegen zu stellen.
- Gerade bei Lob können Sie die Wirkung zerstören, wenn Sie kritische Fragen anschließen. Ihr Mitarbeiter könnte so schnell den Eindruck gewinnen, dass Sie seine gute Leistung letztendlich gar nicht so hoch bewerten, wie Sie es zum Ausdruck bringen. Achten Sie also darauf, dass Ihre Anerkennung im Gesprächsverlauf nicht verwässert, sondern vertieft wird.
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Mitarbeiter fördern und fordern - So funktioniert es!
Der Erfolg Ihre Einrichtung hängt auch vom Einsatz und den Aktivitäten Ihrer Mitarbeiterinnen an. Daher sollten Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter fördern, sondern auch gute Leistungen von ihnen einfordern.
Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, Ihre Mitarbeiter zu fördern, zu fordern und zu motivieren:
Der Erfolg Ihre Einrichtung hängt auch vom Einsatz und den Aktivitäten Ihrer Mitarbeiterinnen an. Daher sollten Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter fördern, sondern auch gute Leistungen von ihnen einfordern.
Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, Ihre Mitarbeiter zu fördern, zu fordern und zu motivieren:
- Beobachten Sie die Leistung Ihrer Mitarbeiter ganz genau.
- Notieren Sie sich diese Beobachtungen.
- Schreiben Sie viele konkrete Beispiele auf.
- Im Zielvereinbarungsgespräch beschreiben Sie Ihrem Mitarbeiter sein Verhalten sowie die Leistungen.
- Bitten Sie danach gegebenenfalls um eine Steigerung der Leistung.
- Bieten Sie Ihrem Mitarbeiter Hilfe und Unterstützung an.
- Der Mitarbeiter entscheidet selbst über die Fördermaßnahmen.
- Zeigen Sie verstärkt Interesse am Leistungsfortschritt.
- Geben Sie ehrliche Rückmeldung über Fort- oder Rückschritte.
Steigern Sie die Qualität Ihrer Einrichtung
Damit Kinder von Anfang an in der Schule gute Leistungen erbringen, sollten bereits im Kindergarten die ersten Grundlagen gelegt werden. Denn dies ist für Eltern ein entscheidendes Qualitätsmerkmal für eine gute Kindertageseinrichtung.
Um zu überprüfen, ob Kinder in Ihrer Einrichtung gut auf die Schule vorbereitet werden, sollten Sie folgende Maßnahmen umsetzen:
Mehr Fach- und Praxistipps für Leiterinnen von Kindertageseinrichtungen finden Sie in Kindergarten & Hort aktuell. Jetzt zum GRATIS-Test anfordern!
Damit Kinder von Anfang an in der Schule gute Leistungen erbringen, sollten bereits im Kindergarten die ersten Grundlagen gelegt werden. Denn dies ist für Eltern ein entscheidendes Qualitätsmerkmal für eine gute Kindertageseinrichtung.
Um zu überprüfen, ob Kinder in Ihrer Einrichtung gut auf die Schule vorbereitet werden, sollten Sie folgende Maßnahmen umsetzen:
- Prüfen Sie in Elternbefragungen die Zufriedenheit der Eltern mit Ihrem Angebot.
- Sprechen Sie mit Grundschullehrerinnen, ob sie die Kinder Ihrer Einrichtung für gut auf die Schule vorbereitet halten.
- Beziehen Sie alle Bildungsbereiche, wie etwa mathematische, sprachliche, musische und kulturelle Bildung, in Ihr Konzept mit ein.
- Ermitteln Sie anhand von Entwicklungsbogen die Fortschritte der Kinder.
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