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Fünf Wege zu mehr Gelassenheit
Liebe Leserin, lieber Leser!
Mehr Gelassenheit im Alltag, wer träumt nicht davon? Und wie schwer fällt es doch immer, diese Gelassenheit auch zu finden. Ganz gleich ob im Privaten oder bei der Arbeit - Stress lauert immer und überall, da bleiben Ruhe und Gelassenheit als erstes auf der Strecke. Fünf einfache Tipps können Ihnen helfen, wenigstens ein bisschen für Ihre Ausgeglichenheit zu tun.
1. Vertrauen
Haben Sie Vertrauen in sich und Ihre Fähigkeiten. Setzen Sie sich nicht durch falsch verstandenen Perfektionismus unter Druck. Nur wenn Sie sich auch Fehler erlauben, können Sie Ihre Aufgaben entspannt angehen. Versuchen Sie auch, mehr Vertrauen in Ihre Mitarbeiter zu entwickeln. Sie müssen nicht aus allem eine Chefsache machen, denn auch Ihre Mitarbeiter können manche Aufgaben sehr gut eigenständig erledigen. Wer meint, alles selbst machen zu müssen, schafft nur die Hälfte.
2. Humor
Wann haben Sie bei der Arbeit zuletzt gelacht? Lachen Ihre Kollegen manchmal lauf auf oder kichern auf den Fluren? Nicht? Dann wird es Zeit! Humor ist Zeichen eines gewissen Wohlfühlens, von Entspannung. Lassen Sie Momente der Entspannung zu und erlauben Sie auch ruhig ein paar Albernheiten. Umso schneller finden Ihre Mitarbeiter zurück zum Ernst der Arbeit. Wer von seinen Mitarbeitern Verbissenheit verlangt, ist meist selbst verbissen und setzt sich und andere damit unter Druck.
3. Ehrlichkeit
Wann haben Sie bei einer Teambesprechung zuletzt offen mit Ihren Kollegen und Mitarbeitern gesprochen und sie über Veränderungen und Entscheidungen informiert? Bedenken Sie, dass Mitarbeiter, die das Gefühl haben, gar nicht informiert zu werden, unsicher werden und mehr Zeit damit verbringen zu rätseln, was die Chefs wieder ausgeheckt haben, als damit, zügig zu arbeiten. Binden Sie Ihre Mitarbeiter in Ihre Entscheidungen mit ein und fordern Sie auch von ihnen Offenheit und Ehrlichkeit. So kann es zu einem regen und fruchtbaren Ideenaustausch kommen, von dem beide Seiten profitieren können.
4. Großzügigkeit
Hat ein Mitarbeiter seine Aufgabe besonders gut und schnell erledigt? Dann sagen Sie ihm dies ruhig einmal. Glaubt man Umfragen unter Beschäftigten, so wird in deutschen Unternehmen viel zu wenig gelobt und jede gute Leistung als selbstverständlich hingenommen. Vergessen Sie nicht, dass Lob motiviert - vielleicht lobt der Kollege, dem Sie einen netten Satz gesagt haben, das nächste Mal Sie. Insgesamt schaffen Sie so eine angenehmere Arbeitsatmosphäre, in der Stress abgebaut wird.
5. Work-Life-Balance
Wann waren Sie zum letzten Mal mit Ihrer Familie unterwegs ohne den Laptop mitzunehmen und ohne noch schnell den Kollegen X anzurufen, um noch was zu klären? Zwingen Sie sich dazu, einfach mal abzuschalten, nicht an die Arbeit zu denken und sich nur Ihrem Privaten zu widmen. Wer ständig berufliche Probleme wälzt, kann durch den dauernden Stress krank werden.
Noch mehr Tipps, wie Sie Stress ab sofort vermeiden können, finden Sie im Praxishandbuch leiten – führen - motivieren! Jetzt testen!
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail
PS: Möchten Sie weitere Themenkanäle bestellen oder andere abbestellen? Dann klicken Sie einfach auf diesen Link: Abo erweitern
Mehr Gelassenheit im Alltag, wer träumt nicht davon? Und wie schwer fällt es doch immer, diese Gelassenheit auch zu finden. Ganz gleich ob im Privaten oder bei der Arbeit - Stress lauert immer und überall, da bleiben Ruhe und Gelassenheit als erstes auf der Strecke. Fünf einfache Tipps können Ihnen helfen, wenigstens ein bisschen für Ihre Ausgeglichenheit zu tun.
1. Vertrauen
Haben Sie Vertrauen in sich und Ihre Fähigkeiten. Setzen Sie sich nicht durch falsch verstandenen Perfektionismus unter Druck. Nur wenn Sie sich auch Fehler erlauben, können Sie Ihre Aufgaben entspannt angehen. Versuchen Sie auch, mehr Vertrauen in Ihre Mitarbeiter zu entwickeln. Sie müssen nicht aus allem eine Chefsache machen, denn auch Ihre Mitarbeiter können manche Aufgaben sehr gut eigenständig erledigen. Wer meint, alles selbst machen zu müssen, schafft nur die Hälfte.
2. Humor
Wann haben Sie bei der Arbeit zuletzt gelacht? Lachen Ihre Kollegen manchmal lauf auf oder kichern auf den Fluren? Nicht? Dann wird es Zeit! Humor ist Zeichen eines gewissen Wohlfühlens, von Entspannung. Lassen Sie Momente der Entspannung zu und erlauben Sie auch ruhig ein paar Albernheiten. Umso schneller finden Ihre Mitarbeiter zurück zum Ernst der Arbeit. Wer von seinen Mitarbeitern Verbissenheit verlangt, ist meist selbst verbissen und setzt sich und andere damit unter Druck.
3. Ehrlichkeit
Wann haben Sie bei einer Teambesprechung zuletzt offen mit Ihren Kollegen und Mitarbeitern gesprochen und sie über Veränderungen und Entscheidungen informiert? Bedenken Sie, dass Mitarbeiter, die das Gefühl haben, gar nicht informiert zu werden, unsicher werden und mehr Zeit damit verbringen zu rätseln, was die Chefs wieder ausgeheckt haben, als damit, zügig zu arbeiten. Binden Sie Ihre Mitarbeiter in Ihre Entscheidungen mit ein und fordern Sie auch von ihnen Offenheit und Ehrlichkeit. So kann es zu einem regen und fruchtbaren Ideenaustausch kommen, von dem beide Seiten profitieren können.
4. Großzügigkeit
Hat ein Mitarbeiter seine Aufgabe besonders gut und schnell erledigt? Dann sagen Sie ihm dies ruhig einmal. Glaubt man Umfragen unter Beschäftigten, so wird in deutschen Unternehmen viel zu wenig gelobt und jede gute Leistung als selbstverständlich hingenommen. Vergessen Sie nicht, dass Lob motiviert - vielleicht lobt der Kollege, dem Sie einen netten Satz gesagt haben, das nächste Mal Sie. Insgesamt schaffen Sie so eine angenehmere Arbeitsatmosphäre, in der Stress abgebaut wird.
5. Work-Life-Balance
Wann waren Sie zum letzten Mal mit Ihrer Familie unterwegs ohne den Laptop mitzunehmen und ohne noch schnell den Kollegen X anzurufen, um noch was zu klären? Zwingen Sie sich dazu, einfach mal abzuschalten, nicht an die Arbeit zu denken und sich nur Ihrem Privaten zu widmen. Wer ständig berufliche Probleme wälzt, kann durch den dauernden Stress krank werden.
Noch mehr Tipps, wie Sie Stress ab sofort vermeiden können, finden Sie im Praxishandbuch leiten – führen - motivieren! Jetzt testen!
Über Fragen und Anregungen freuen wir uns sehr, schreiben Sie einfach an: rufus@vnr.de
Ihre
Andrea Heckmann
Redaktion RuFuS-Infomail
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Achtung – Haftung droht! Bei welchen Fällen Sie auf der Hut sein sollten
Kündigung in der Probezeit kann ohne Begründung erfolgen
Checkliste: So gehen Sie mit anstrengenden Kollegen um
Erfolgreich verhandeln
Mitarbeiter brauchen Lob
World-Vision-Kinderstudie: Soziale Herkunft prägt den Alltag
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Recht |
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Achtung – Haftung droht! Bei welchen Fällen Sie auf der Hut sein sollten
Nehmen Sie den folgenden Fall: Sie haben ein externes Unternehmen mit der Wartung einer Anlage beauftragt. Zwar haben Sie schon einmal das Gerücht gehört, dass dieser Betrieb Ausländer ohne die erforderliche Genehmigung beschäftigt. Falls das stimmen sollte, können Sie dann haftbar gemacht werden, falls das Unternehmen auffliegt?
Um es kurz zu machen: Möglicherweise müssen Sie damit rechnen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Denn das Arbeitsrecht unterscheidet, abhängig vom jeweiligen Verstoß, zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat.
Eine Ordnungswidrigkeit kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. Eine Straftat wird mit hohen Geldstrafen, Haft und ab einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen immer auch mit der Eintragung in das Bundeszentralregister geahndet (Vorbestrafung).
Illegale Ausländerbeschäftigung
Im Falle der illegalen Ausländerbeschäftigung hätten Sie nur dann eine Straftat begangen, wenn Sie vorsätzlich einen Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung eingestellt hätten. Neben einer Geldbuße könnte man Sie dann unter Umständen sogar für die Kosten einer möglichen Abschiebung heranziehen, wie der folgende Fall zeigt, der vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz verhandelt wurde:
Ein Arbeitgeber, der einen Ausländer ohne Arbeitserlaubnis, also illegal beschäftigt hatte, musste die Kosten der Abschiebung eines Kosovo-Albaners tragen. Er konnte sich nicht darauf berufen, dass die Abschiebung auch ohne die illegale Beschäftigung notwendig geworden wäre (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2005, 7 A 10817/05).
Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung
Persönlich haftbar gemacht werden können Sie auch, wenn Sie die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht fristgerecht an die zuständige Einzugsstelle entrichten. In einem vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelten Fall hatte ein Unternehmer das vorhandene Geld genutzt, um mit den Beiträgen zur Sozialversicherung den vollen Nettolohn für den betreffenden Monat zu zahlen.
Die Richter urteilten: Kann die Gesellschaft keine Rücklagen bilden, darf der Geschäftsführer den vollen Nettolohn nicht auszahlen. Er muss notfalls durch Kürzung der Nettolöhne sicherstellen, dass am Fälligkeitstag die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung fristgerecht an die zuständige Einzugsstelle entrichtet werden könnten. Verstößt er gegen diese Pflicht, haftet er persönlich (BGH, Urteil vom 25.9.2006, Az.: II ZR 108/05). Praktisch bedeutet dies, dass die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge Vorrang vor der Auszahlung des Nettolohns hat. Der Geschäftsführer haftet dagegen nicht persönlich, wenn er keine Beiträge zur Urlaubskasse der Bauwirtschaft abführt. Zu diesem Schluss kam das Bundesarbeitsgericht (BAG). Die Richter waren der Meinung, dass er dadurch nicht Teile des Arbeitsentgeltes einbehält, sondern eigene Beitragspflichten nicht erfüllt (BAG, Urteil vom 18.8.2005, 8 AZR 542/04).
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in Betriebsleitung konkret. KLICKEN Sie hier und fordern Sie die aktuelle Ausgabe zum kostenlosen Test an!
Nehmen Sie den folgenden Fall: Sie haben ein externes Unternehmen mit der Wartung einer Anlage beauftragt. Zwar haben Sie schon einmal das Gerücht gehört, dass dieser Betrieb Ausländer ohne die erforderliche Genehmigung beschäftigt. Falls das stimmen sollte, können Sie dann haftbar gemacht werden, falls das Unternehmen auffliegt?
Um es kurz zu machen: Möglicherweise müssen Sie damit rechnen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Denn das Arbeitsrecht unterscheidet, abhängig vom jeweiligen Verstoß, zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat.
Eine Ordnungswidrigkeit kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. Eine Straftat wird mit hohen Geldstrafen, Haft und ab einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen immer auch mit der Eintragung in das Bundeszentralregister geahndet (Vorbestrafung).
Illegale Ausländerbeschäftigung
Im Falle der illegalen Ausländerbeschäftigung hätten Sie nur dann eine Straftat begangen, wenn Sie vorsätzlich einen Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung eingestellt hätten. Neben einer Geldbuße könnte man Sie dann unter Umständen sogar für die Kosten einer möglichen Abschiebung heranziehen, wie der folgende Fall zeigt, der vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz verhandelt wurde:
Ein Arbeitgeber, der einen Ausländer ohne Arbeitserlaubnis, also illegal beschäftigt hatte, musste die Kosten der Abschiebung eines Kosovo-Albaners tragen. Er konnte sich nicht darauf berufen, dass die Abschiebung auch ohne die illegale Beschäftigung notwendig geworden wäre (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2005, 7 A 10817/05).
Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung
Persönlich haftbar gemacht werden können Sie auch, wenn Sie die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht fristgerecht an die zuständige Einzugsstelle entrichten. In einem vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelten Fall hatte ein Unternehmer das vorhandene Geld genutzt, um mit den Beiträgen zur Sozialversicherung den vollen Nettolohn für den betreffenden Monat zu zahlen.
Die Richter urteilten: Kann die Gesellschaft keine Rücklagen bilden, darf der Geschäftsführer den vollen Nettolohn nicht auszahlen. Er muss notfalls durch Kürzung der Nettolöhne sicherstellen, dass am Fälligkeitstag die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung fristgerecht an die zuständige Einzugsstelle entrichtet werden könnten. Verstößt er gegen diese Pflicht, haftet er persönlich (BGH, Urteil vom 25.9.2006, Az.: II ZR 108/05). Praktisch bedeutet dies, dass die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge Vorrang vor der Auszahlung des Nettolohns hat. Der Geschäftsführer haftet dagegen nicht persönlich, wenn er keine Beiträge zur Urlaubskasse der Bauwirtschaft abführt. Zu diesem Schluss kam das Bundesarbeitsgericht (BAG). Die Richter waren der Meinung, dass er dadurch nicht Teile des Arbeitsentgeltes einbehält, sondern eigene Beitragspflichten nicht erfüllt (BAG, Urteil vom 18.8.2005, 8 AZR 542/04).
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in Betriebsleitung konkret. KLICKEN Sie hier und fordern Sie die aktuelle Ausgabe zum kostenlosen Test an!
Kündigung in der Probezeit kann ohne Begründung erfolgen
Hier wieder eine Frage aus unserer aktuellen Redaktionssprechstunde: Ich habe am 1. Oktober eine befristete Stelle in einer sozialen Einrichtung angefangen. Nun habe ich bereits zum 1. Januar eine unbefristete Stelle bei einem anderen Arbeitgeber angeboten bekommen. Ich bin noch in der Probezeit und habe eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Wann müsste meine Kündigung spätestens bei meinem jetzigen Arbeitgeber sein, wenn ich zum 31. Dezember kündige? Kann ich meinen in den 3 Monaten erworbenen Urlaub einfordern oder muss ich auf die personelle Lage Rücksicht nehmen? Wie wirkt sich eine eventuelle Krankschreibung aus, wenn ich bereits gekündigt habe? Was ist mit meinen Minusstunden? Da die Dienstpläne bereits geschrieben sind, würde ich nach jetzigem Stand mit 11 Minusstunden das alte Jahr abschließen.
Hier die Antwort unseres Rechtsexperten: Wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 2 Wochen innerhalb der Probezeit vorsieht, muss Ihre Kündigung spätestens bis zum 17. Dezember bei Ihrem Arbeitgeber eingegangen sein. Sie können Ihre Kündigung an die Personalabteilung schicken oder persönlich dort abgegeben. Es reicht auch aus, wenn Sie Ihre Kündigung bei der für Sie zuständigen dienstvorgesetzten Stelle einreichen. Die Kündigung kann ohne Begründung erfolgen. Es ist ausreichend, wenn Sie schriftlich mitteilen, dass Sie das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31. Dezember im Rahmen der Probezeit kündigen. Sie können Ihren Arbeitgeber um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs der Kündigung bitten.
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen ein einfaches Zeugnis auszustellen. Auf Ihr ausdrückliches Verlangen ist er darüber hinaus verpflichtet, Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer Leistungsbeurteilung auszustellen.
Ihren Urlaub können Sie in Anspruch nehmen, da Sie aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Ihr Arbeitgeber kann ihre Minusstunden aber mit den Urlaubstagen verrechnen oder vom Gehalt abziehen. Theoretisch kann Ihr Arbeitgeber aber auch verlangen, dass Sie die Minusstunden abarbeiten.
Eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit darf sich auch bei einer Kündigung nicht negativ auswirken. Allerdings muss die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich auf einer Krankheit basieren und darf nicht vorgeschoben sein, um nicht mehr zur Arbeit erscheinen zu müssen. Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Sie über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MEK) untersuchen zu lassen, wenn er Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit hat.
Aus dem Magazin des Praxishandbuch Sozial Management.
Hier wieder eine Frage aus unserer aktuellen Redaktionssprechstunde: Ich habe am 1. Oktober eine befristete Stelle in einer sozialen Einrichtung angefangen. Nun habe ich bereits zum 1. Januar eine unbefristete Stelle bei einem anderen Arbeitgeber angeboten bekommen. Ich bin noch in der Probezeit und habe eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Wann müsste meine Kündigung spätestens bei meinem jetzigen Arbeitgeber sein, wenn ich zum 31. Dezember kündige? Kann ich meinen in den 3 Monaten erworbenen Urlaub einfordern oder muss ich auf die personelle Lage Rücksicht nehmen? Wie wirkt sich eine eventuelle Krankschreibung aus, wenn ich bereits gekündigt habe? Was ist mit meinen Minusstunden? Da die Dienstpläne bereits geschrieben sind, würde ich nach jetzigem Stand mit 11 Minusstunden das alte Jahr abschließen.
Hier die Antwort unseres Rechtsexperten: Wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 2 Wochen innerhalb der Probezeit vorsieht, muss Ihre Kündigung spätestens bis zum 17. Dezember bei Ihrem Arbeitgeber eingegangen sein. Sie können Ihre Kündigung an die Personalabteilung schicken oder persönlich dort abgegeben. Es reicht auch aus, wenn Sie Ihre Kündigung bei der für Sie zuständigen dienstvorgesetzten Stelle einreichen. Die Kündigung kann ohne Begründung erfolgen. Es ist ausreichend, wenn Sie schriftlich mitteilen, dass Sie das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31. Dezember im Rahmen der Probezeit kündigen. Sie können Ihren Arbeitgeber um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs der Kündigung bitten.
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen ein einfaches Zeugnis auszustellen. Auf Ihr ausdrückliches Verlangen ist er darüber hinaus verpflichtet, Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer Leistungsbeurteilung auszustellen.
Ihren Urlaub können Sie in Anspruch nehmen, da Sie aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Ihr Arbeitgeber kann ihre Minusstunden aber mit den Urlaubstagen verrechnen oder vom Gehalt abziehen. Theoretisch kann Ihr Arbeitgeber aber auch verlangen, dass Sie die Minusstunden abarbeiten.
Eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit darf sich auch bei einer Kündigung nicht negativ auswirken. Allerdings muss die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich auf einer Krankheit basieren und darf nicht vorgeschoben sein, um nicht mehr zur Arbeit erscheinen zu müssen. Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Sie über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MEK) untersuchen zu lassen, wenn er Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit hat.
Aus dem Magazin des Praxishandbuch Sozial Management.
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Mitarbeiterführung und -motivation |
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Checkliste: So gehen Sie mit anstrengenden Kollegen um
Jeder kennt das: man kommt mit einem Kollegen nicht klar, obwohl man gar nicht so recht weiß, warum. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, mit dieser schwierigen Situation konstruktiv umzugehen:
Jeder kennt das: man kommt mit einem Kollegen nicht klar, obwohl man gar nicht so recht weiß, warum. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, mit dieser schwierigen Situation konstruktiv umzugehen:
- Lassen Sie sich nicht von der Vorstellung leiten, Kollegen müssten Freunde sein.
- Streben Sie ein kollegiales Miteinander an.
- Ergründen Sie die Ursachen Ihrer Abneigung.
- Lassen Sie sich bei der Suche nach der Konfliktursache nicht von Symptomen in die Irre führen.
- Überlegen Sie, ob Sie realistische Maßstäbe an Ihren Kollegen ansetzen.
- Machen Sie sich bewusst, dass Ihre Einschätzung des Kollegen subjektiv ist.
- Überlegen Sie, was Ihren Kollegen an Ihnen nerven könnte.
- Gehen Sie mit überlegten Worten auf den Kollegen zu.
- Versuchen Sie nicht, ihm Vorschriften zu machen.
- Provozieren Sie keine Konfrontation.
- Lassen Sie ihn die Problematik seines Verhaltens selbst erkennen.
- Schildern Sie die Auswirkungen seines Verhaltens.
Erfolgreich verhandeln
Auch wenn Sie nicht zu denen gehören, denen ein hohes Verkaufstalent in die Wiege gelegt wurde, können Sie den Umsatz Ihres Unternehmens steigern, wenn Sie ein paar einfache Regeln zur Verhandlungsführung beherzigen. Solange Sie zudem noch die entsprechende Begeisterung an den Tag legen, ohne die ein Verkaufsgespräch fad bleibt, steht einem Erfolg nichts mehr im Wege.
Jedes Unternehmen träumt davon, genau den richtigen Kundenkreis zu finden und direkt anzusprechen. Doch nicht selten bleiben Akquisegespräche folgenlos, landen mühsam ersonnene Werbebriefe im Papiermüll. Zwar mag auch hier gelten, dass ein bisschen Schwund zum Geschäft gehört, doch um Zeit und Geld zu sparen, muss eine wirksame Strategie her.
Wichtig ist zuerst, dass Sie alles über Ihre potenziellen Kunden wissen, die Zielgruppe genau umreißen und sich so weit wie möglich in ihre Lage versetzen. Begeben Sie sich so oft wie möglich in direkten Kontakt mit dem möglichen Kunden und lernen sie ihn kennen.
Das oft beschworene USP, die Unique Selling Proposition, das heißt das einzige, entscheidende Verkaufsargument müssen Sie ebenfalls ganz genau kennen und immer parat haben; Sie sollten in der Lage sein es in ein oder zwei Sätzen zu umreißen. Gehen Sie auch sicher, dass Ihre Mitarbeiter dieses Argument ebenso im Kopf haben wie Sie selbst und dass vor allem intern Einigkeit besteht!
Machen Sie dem Kunden im Gespräch klar, welchen Gewinn bzw. Vorteil Ihr Unternehmen und Ihr Angebot für ihn bedeuten. Ein großer Fehler im Bezug auf Kundenumgang ist die Tatsache, dass viele zuviel Energie auf die Neukundenakquise verwenden und zu wenig auf die Pflege des bestehenden Kundenstamms. Doch gerade die, die schon einmal Kunden gewesen sind, möchten von Ihrer Seite umsorgt werden. Vergessen Sie nicht, regelmäßig Kontakt zu halten und sichern Sie sich so die Position aus der heraus sie in Verhandlungen durchaus auch mal mit neuen Produkten oder Ideen kommen können.
Bedenken Sie, dass bei der Verhandlungsdauer stets folgendes gilt: 80% der Zugeständnisse werden in den letzten 20% der verfügbaren Zeit gemacht - achten Sie also darauf, die Verhandlung so zu lenken, dass Ihr Kunde kurz vor Schluss bereits den Eindruck hat, mit den erzielten Ergebnissen glücklich sein zu können, dann können Sie sich mit Ihren wichtigen Punkten am Ende leichter durchsetzen.
Mehr zum Thema Verhandlungen finden Sie auch auf unserer Webseite: www.vorgesetzter.de
Auch wenn Sie nicht zu denen gehören, denen ein hohes Verkaufstalent in die Wiege gelegt wurde, können Sie den Umsatz Ihres Unternehmens steigern, wenn Sie ein paar einfache Regeln zur Verhandlungsführung beherzigen. Solange Sie zudem noch die entsprechende Begeisterung an den Tag legen, ohne die ein Verkaufsgespräch fad bleibt, steht einem Erfolg nichts mehr im Wege.
Jedes Unternehmen träumt davon, genau den richtigen Kundenkreis zu finden und direkt anzusprechen. Doch nicht selten bleiben Akquisegespräche folgenlos, landen mühsam ersonnene Werbebriefe im Papiermüll. Zwar mag auch hier gelten, dass ein bisschen Schwund zum Geschäft gehört, doch um Zeit und Geld zu sparen, muss eine wirksame Strategie her.
Wichtig ist zuerst, dass Sie alles über Ihre potenziellen Kunden wissen, die Zielgruppe genau umreißen und sich so weit wie möglich in ihre Lage versetzen. Begeben Sie sich so oft wie möglich in direkten Kontakt mit dem möglichen Kunden und lernen sie ihn kennen.
Das oft beschworene USP, die Unique Selling Proposition, das heißt das einzige, entscheidende Verkaufsargument müssen Sie ebenfalls ganz genau kennen und immer parat haben; Sie sollten in der Lage sein es in ein oder zwei Sätzen zu umreißen. Gehen Sie auch sicher, dass Ihre Mitarbeiter dieses Argument ebenso im Kopf haben wie Sie selbst und dass vor allem intern Einigkeit besteht!
Machen Sie dem Kunden im Gespräch klar, welchen Gewinn bzw. Vorteil Ihr Unternehmen und Ihr Angebot für ihn bedeuten. Ein großer Fehler im Bezug auf Kundenumgang ist die Tatsache, dass viele zuviel Energie auf die Neukundenakquise verwenden und zu wenig auf die Pflege des bestehenden Kundenstamms. Doch gerade die, die schon einmal Kunden gewesen sind, möchten von Ihrer Seite umsorgt werden. Vergessen Sie nicht, regelmäßig Kontakt zu halten und sichern Sie sich so die Position aus der heraus sie in Verhandlungen durchaus auch mal mit neuen Produkten oder Ideen kommen können.
Bedenken Sie, dass bei der Verhandlungsdauer stets folgendes gilt: 80% der Zugeständnisse werden in den letzten 20% der verfügbaren Zeit gemacht - achten Sie also darauf, die Verhandlung so zu lenken, dass Ihr Kunde kurz vor Schluss bereits den Eindruck hat, mit den erzielten Ergebnissen glücklich sein zu können, dann können Sie sich mit Ihren wichtigen Punkten am Ende leichter durchsetzen.
Mehr zum Thema Verhandlungen finden Sie auch auf unserer Webseite: www.vorgesetzter.de
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Sozialmanagement / Nonprofit |
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Mitarbeiter brauchen Lob
Loben Sie Ihre Mitarbeiter! Nach Aussagen von Experten könnte die mit einem gelegentlichen Lob verstärkte Motivation der Arbeitnehmer eine Produktivitätssteigerung von weit über 20 Prozent mit sich bringen. Ein Wachstumsschub, der mit bloßen Strukturreformen wohl nicht erreicht werden kann. Vielmehr entwickeln Umstrukturierungen und eine verbesserte Arbeitsorganisation nicht ihr volles Potential, wenn die dahinter stehende Führungskultur des Unternehmens nicht ebenfalls überdacht wird.
Denn leider wissen immer noch nicht alle Führungskräfte, wie sie eigentlich ihre Mitarbeiter anleiten und motivieren können: weil sie hervorragende Fachleute ohne soziale Kompetenz sind. In wirtschaftlich angespannten Zeiten kann es sich aber eigentlich kein Betrieb leisten, auf wichtige Ressourcen zu verzichten, nur weil sie nicht geweckt werden. Daher sollte eine auch auf die Motivation der Mitarbeiter ausgerichtete Unternehmenskultur eingeführt werden.
Natürlich sollte sich das Lob eines Vorgesetzten in angemessenem Rahmen bewegen - wer über den grünen Klee lobt, auch wenn es eigentlich keinen Grund dafür gibt, wird nicht ernst genommen. Aber ganz auf ein freundliches Wort zu verzichten ist eben auch nicht die richtige Strategie.
Manch ein Vorgesetzter sollte sich überlegen, wann aus seinem Mund das letzte Mal anerkennende Worte zu einer wirklich guten Leistung an einen Mitarbeiter gerichtet wurden. Neben der Würdigung des Einsatzes der Mitarbeiter fehlt allerdings meistens noch eine weitere entscheidende Komponente einer guten Unternehmenskultur: Die Einbeziehung der Mitarbeiter.
In den wenigsten Fällen werden betroffene Mitarbeiter so weit in den Entscheidungsprozess mit eingebunden, dass ihnen die Anweisungen und Arbeitsaufträge des Vorgesetzten wirklich sinnvoll erscheinen. Das Problem ist dabei weniger das mangelnde fachliche Verständnis, oder die fehlende Kenntnis, wie Anweisungen umgesetzt werden sollen. Vielmehr erscheinen manchen Mitarbeitern die Anweisungen der Führungskräfte wie vom Himmel gefallen. Die sich dahinter verbergende Strategie, das große Ganze, bleibt den meisten leider verborgen. Warum? Es wäre wichtig, Arbeitnehmer mehr in Prozesse einzubinden, die das Unternehmen als große Einheit betreffen.
Das Wir-Gefühl in einem Betrieb entscheidet ebenfalls ganz wesentlich über den Einsatz, den die Mitarbeiter bringen. Und den braucht schließlich jedes Unternehmen, will es den Anschluss am Markt nicht verpassen.
Wollen Sie mehr zum Thema Wir-Gefühl und besonders zur Gruppendynamik erfahren? Mehr zu diesem Thema lesen Sie im Kapitel G 85 des Praxishandbuch leiten – führen – motivieren.
Loben Sie Ihre Mitarbeiter! Nach Aussagen von Experten könnte die mit einem gelegentlichen Lob verstärkte Motivation der Arbeitnehmer eine Produktivitätssteigerung von weit über 20 Prozent mit sich bringen. Ein Wachstumsschub, der mit bloßen Strukturreformen wohl nicht erreicht werden kann. Vielmehr entwickeln Umstrukturierungen und eine verbesserte Arbeitsorganisation nicht ihr volles Potential, wenn die dahinter stehende Führungskultur des Unternehmens nicht ebenfalls überdacht wird.
Denn leider wissen immer noch nicht alle Führungskräfte, wie sie eigentlich ihre Mitarbeiter anleiten und motivieren können: weil sie hervorragende Fachleute ohne soziale Kompetenz sind. In wirtschaftlich angespannten Zeiten kann es sich aber eigentlich kein Betrieb leisten, auf wichtige Ressourcen zu verzichten, nur weil sie nicht geweckt werden. Daher sollte eine auch auf die Motivation der Mitarbeiter ausgerichtete Unternehmenskultur eingeführt werden.
Natürlich sollte sich das Lob eines Vorgesetzten in angemessenem Rahmen bewegen - wer über den grünen Klee lobt, auch wenn es eigentlich keinen Grund dafür gibt, wird nicht ernst genommen. Aber ganz auf ein freundliches Wort zu verzichten ist eben auch nicht die richtige Strategie.
Manch ein Vorgesetzter sollte sich überlegen, wann aus seinem Mund das letzte Mal anerkennende Worte zu einer wirklich guten Leistung an einen Mitarbeiter gerichtet wurden. Neben der Würdigung des Einsatzes der Mitarbeiter fehlt allerdings meistens noch eine weitere entscheidende Komponente einer guten Unternehmenskultur: Die Einbeziehung der Mitarbeiter.
In den wenigsten Fällen werden betroffene Mitarbeiter so weit in den Entscheidungsprozess mit eingebunden, dass ihnen die Anweisungen und Arbeitsaufträge des Vorgesetzten wirklich sinnvoll erscheinen. Das Problem ist dabei weniger das mangelnde fachliche Verständnis, oder die fehlende Kenntnis, wie Anweisungen umgesetzt werden sollen. Vielmehr erscheinen manchen Mitarbeitern die Anweisungen der Führungskräfte wie vom Himmel gefallen. Die sich dahinter verbergende Strategie, das große Ganze, bleibt den meisten leider verborgen. Warum? Es wäre wichtig, Arbeitnehmer mehr in Prozesse einzubinden, die das Unternehmen als große Einheit betreffen.
Das Wir-Gefühl in einem Betrieb entscheidet ebenfalls ganz wesentlich über den Einsatz, den die Mitarbeiter bringen. Und den braucht schließlich jedes Unternehmen, will es den Anschluss am Markt nicht verpassen.
Wollen Sie mehr zum Thema Wir-Gefühl und besonders zur Gruppendynamik erfahren? Mehr zu diesem Thema lesen Sie im Kapitel G 85 des Praxishandbuch leiten – führen – motivieren.
World-Vision-Kinderstudie: Soziale Herkunft prägt den Alltag
Was denken, glauben und hoffen Kinder im Deutschland von heute? Diesen Fragen versucht die repräsentative World-Vision-Kinderstudie dadurch näherzukommen, dass sie sich mit der Sicht der Dinge aus den Augen der Kinder beschäftigt. Befragt wurden dafür fast 1.600 Kinder im Alter zwischen 8 und 11 Jahren.
Die wichtigsten Ergebnisse: Die Familie stellt für Kinder einen elementaren Bezugspunkt dar. Die heutigen Familien können allerdings sehr unterschiedliche Formen annehmen. Fast 1/4 der befragten Kinder wächst nicht zusammen mit beiden leiblichen Elternteilen auf. 17 % leben bei einem alleinerziehenden Elternteil, weitere 6 % zusammen mit einem Stiefelternteil.
In der klassischen Kernfamilie zusammen mit den miteinander verheirateten Eltern leben 70 % der Kinder. Kinder mit Migrationshintergrund gehören mit einem Anteil von 17 % deutlich häufiger zur untersten Herkunftsschicht. Mit 27 % ist auch der Anteil, der zur unteren Mittelschicht gehört, höher ausgeprägt. Familien der unteren Mittelschicht sind deutlich mehr von Arbeitslosigkeit betroffen. Mit 21 % ist der Anteil derjenigen, die mit dem Einkommen nicht zurechtkommen, dort überproportional ausgeprägt.
4 von 5 Kindern (78 %) geben an, dass zumindest ein Elternteil Zeit für sie hat. 13 % klagen dagegen über ein Zuwendungsdefizit der Eltern. Es sind aber nicht die Kinder erwerbstätiger Eltern, die mit der Zuwendungszeit besonders unzufrieden sind. Mit einem Anteil von 28 % beklagen sich vor allem die Kinder, deren Eltern keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sowie 35 % der Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden. In Familien, in denen beide Elternteile voll erwerbstätig sind, trifft dies nur auf 17 % der Kinder zu.
Die Studie kann für 12,95 € über den Buchhandel bezogen werden (ISBN 978-3-596-17720-2). Eine Kurzfassung finden Sie auch unter www.worldvisionkinderstudie.de/die-studie-2007.html.
Was denken, glauben und hoffen Kinder im Deutschland von heute? Diesen Fragen versucht die repräsentative World-Vision-Kinderstudie dadurch näherzukommen, dass sie sich mit der Sicht der Dinge aus den Augen der Kinder beschäftigt. Befragt wurden dafür fast 1.600 Kinder im Alter zwischen 8 und 11 Jahren.
Die wichtigsten Ergebnisse: Die Familie stellt für Kinder einen elementaren Bezugspunkt dar. Die heutigen Familien können allerdings sehr unterschiedliche Formen annehmen. Fast 1/4 der befragten Kinder wächst nicht zusammen mit beiden leiblichen Elternteilen auf. 17 % leben bei einem alleinerziehenden Elternteil, weitere 6 % zusammen mit einem Stiefelternteil.
In der klassischen Kernfamilie zusammen mit den miteinander verheirateten Eltern leben 70 % der Kinder. Kinder mit Migrationshintergrund gehören mit einem Anteil von 17 % deutlich häufiger zur untersten Herkunftsschicht. Mit 27 % ist auch der Anteil, der zur unteren Mittelschicht gehört, höher ausgeprägt. Familien der unteren Mittelschicht sind deutlich mehr von Arbeitslosigkeit betroffen. Mit 21 % ist der Anteil derjenigen, die mit dem Einkommen nicht zurechtkommen, dort überproportional ausgeprägt.
4 von 5 Kindern (78 %) geben an, dass zumindest ein Elternteil Zeit für sie hat. 13 % klagen dagegen über ein Zuwendungsdefizit der Eltern. Es sind aber nicht die Kinder erwerbstätiger Eltern, die mit der Zuwendungszeit besonders unzufrieden sind. Mit einem Anteil von 28 % beklagen sich vor allem die Kinder, deren Eltern keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sowie 35 % der Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden. In Familien, in denen beide Elternteile voll erwerbstätig sind, trifft dies nur auf 17 % der Kinder zu.
Die Studie kann für 12,95 € über den Buchhandel bezogen werden (ISBN 978-3-596-17720-2). Eine Kurzfassung finden Sie auch unter www.worldvisionkinderstudie.de/die-studie-2007.html.
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