Urlaub von Minijobbern

Urlaub beim Minijob: Berechnung des Urlaubsanspruchs & Urlaubsentgelts

Auch wer seltener und weniger Arbeitsstunden arbeitet, muss nicht auf seinen wohlverdienten Urlaub verzichten. Auch bei der geringfügigen Beschäftigung bleibt das deutsche Arbeitsrecht anwendbar. Demzufolge haben auch Minijobber Anspruch auf Erholungsurlaub. Doch wie viele Tage Urlaub stehen Minijobbern zu? Und wie werden die Urlaubstage im Minijob berechnet? In unserem Leitfaden stellen wir die anzuwendenden Formeln für die genaue Berechnung vor, sowohl bei regelmäßigen als auch bei unterschiedlichen Arbeitszeiten die Woche. Ebenso zeigen wir Ihnen, wie man das Urlaubsentgelt beim Minijob berechnet.
Inhaltsverzeichnis

Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Es mag nicht bei allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durchgesickert und bekannt sein, jedoch haben auch Minijobber einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der grundsätzliche Urlaubsanspruch eines jeden Arbeitnehmers ist in § 3 BUrlG (Bundessurlaubsgesetz) geregelt und faktisch somit ohne extra Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu berücksichtigen bzw. zu gewähren.

Ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis, also ein sogenannter Minijob, wird gemäß § 2 Abs. 2 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) i. V. m. § 8 SGB 4 SGB IV (Sozialgesetzbuch Viertes Buch) den Teilzeitarbeitsverhältnissen zugeordnet. Da diese Arbeitsverhältnisse dem deutschen Arbeitsrecht unterliegen und folglich einen Urlaubsanspruch auslösen, gilt dies ebenso für die geringfügige Beschäftigung.

Somit haben auch Arbeitnehmer im Minijob Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Was ist der gesetzlich festgelegte Mindesturlaubsanspruch?

Laut Bundesurlaubsgesetz beträgt die Dauer des Urlaubs grundsätzlich 24 Tage (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Grundlage für die Anzahl der angegebenen Tage ist gemäß § 3 Abs. 2 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) jedoch eine Arbeitswoche mit allen Werktagen, also von Montag bis Samstag (6-Tage-Woche).

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unterscheidet im Übrigen nicht zwischen hohen und niedrigen Gehältern und ebenso wenig zwischen Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten.

Wie viel bezahlter Urlaub steht Minijobbern zu?

Minijobber haben in ihrem Arbeitsverhältnis genau wie Vollzeitbeschäftigte einen gesetzlichen Mindestanspruch auf 24 Urlaubstage pro Jahr – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine 6-Tage-Arbeitswoche vorliegt. Ansonsten reduziert sich der Urlaubsanspruch im Verhältnis zu den geleisteten Arbeitstagen pro Woche.

Der Urlaubsanspruch von Minijobbern ergibt sich also nicht anhand ihrer Arbeitszeit, sprich der Anzahl an Stunden, die der Minijobber pro Tag oder pro Woche arbeitet. Vielmehr wird darauf abgestellt, an wie vielen Tagen pro Woche der Minijobber im Unternehmen arbeitet. Je weniger Arbeitstage der Minijobber hat, desto weniger Urlaubstage pro Jahr stehen dem Mitarbeiter also zu.

Da ein Arbeitnehmer im Minijob in der Regel an nur wenigen Tagen der Woche arbeitet und sich seine Arbeitszeit von der eines Vollzeitbeschäftigten oder Teilzeitbeschäftigten unterscheidet, stellt sich jedoch die Frage, wie dessen tatsächlicher Urlaubsanspruch pro Jahr zu berechnen ist.

Wie wird der Urlaub bei Minijobbern berechnet?

Wie bereits erläutert, haben auch Minijobber einen Anspruch auf 24 Urlaubstage pro Jahr. Dies allerdings nur, wenn sie auch an sechs Tagen pro Woche arbeiten – was bei geringfügig Beschäftigten eher seltener der Fall sein dürfte. Demnach sind bei Minijobbern stets die Arbeitstage in der Woche zu berücksichtigen, um die korrekte Anzahl an Urlaubstagen pro Jahr zu ermitteln.

Wichtig: Bei der Berechnung des Jahresurlaubs kommt es nicht auf die am Tag geleisteten Stunden an. Die gesamte Arbeitszeit pro Tag/Woche/Monat spielt für die Errechnung der Urlaubstage keine Rolle. Die Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage ist alleinige Grundlage für die Anwendung der Formel.

Die Formel, mit der der Urlaubsanspruch bei weniger Arbeitstagen als 6 pro Woche berechnet werden kann, lautet dabei wie folgt:

24 Mindesturlaubstage / 6 Arbeitstage pro Woche x Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage = zu beanspruchende Urlaubstage im Jahr

Wichtig: Die obige Formel bezieht sich auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch. Sobald ein Unternehmen seinen Mitarbeitern mehr Urlaubstage gewährt, ist die erste Ziffer der Formel, die 24 Tage Mindesturlaub, durch die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag definierte Anzahl an Urlaubstagen zu ersetzen!

Mini-Beispiel: Der Arbeitnehmer kommt jede Woche am Dienstag und Donnerstag in den Betrieb und arbeitet jeweils von 9.00 bis 13.00 Uhr. Da er nur zweimal statt an sechs Werktagen pro Woche arbeiten kommt, verringert sich sein Urlaubsanspruch entsprechend auf ein Drittel des grundsätzlichen Jahresurlaubs.

Dieser wird wie folgt berechnet: 24 / 6 x 2 = 8 Tage Jahresurlaub

Beispiel 1: Wie viele Urlaub haben Minijobber je nach Arbeitstagen beim Mindesturlaubsanspruch?

Entscheidet sich ein Unternehmen dazu, lediglich den Anspruch von 24 Werktagen Mindesturlaub zu gewähren, ergibt sich für Minijobber je nach Arbeitstagen folgender Urlaubsanspruch:

Urlaubstage geteilt durch Wochenarbeitstage multipliziert mit tatsächlichen Arbeitstagen = Urlaubsanspruch als Minijobber
24 / 6 x 1= 4
24 / 6 x 2= 8
24 / 6 x 3= 12
24 / 6 x 4= 16
24 / 6 x 5= 20
24 / 6 x 6= 24

Je nachdem, wie viele Arbeitstage ein Minijobber arbeitet, kann die Person etwa 4 Urlaubstage pro Jahr oder aber auch 24 Tage haben – wie auch Vollzeitbeschäftigte.

Wichtig: Auch für Arbeitnehmer, die ihre Arbeit von Montag bis Samstag leisten, ergibt sich lediglich ein Anspruch auf 20 Urlaubstage (24 Urlaubstage / 6 Arbeitstage pro Woche x 5 Arbeitstage = 20 Urlaubstage). Schließlich bezieht sich der Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen stets auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche wiederum müssen auch Vollzeitbeschäftigte ihre korrekten Urlaubstage berechnen – mit der obigen Formel.

Beispiel 2: Wie viele Urlaub haben Minijobber je nach Arbeitstagen bei 30 Urlaubstagen?

Sollten Sie als Arbeitgeber nicht nur die 24 Tage Mindesturlaub gewähren, sondern 30 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche, ergeben sich für Minijobber folgende Urlaubsansprüche:

Urlaubstage geteilt durch Wochenarbeitstage multipliziert mit tatsächlichen Arbeitstagen = Urlaubsanspruch als Minijobber
30 / 6 x 1= 5
30 / 6 x 2= 10
30 / 6 x 3= 15
30 / 6 x 4= 20
30 / 6 x 5= 25
30 / 6 x 6= 30

Wichtig: Unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich vereinbart wurde, ist der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz verpflichtet, seinem Mitarbeiter ein Dokument über die wichtigsten Vertragsbestandteile des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Dies gilt auch im Fall eines Minijobs. Danach muss dem Minijobber u. a. auch mitgeteilt werden, wie viele Urlaubstage er pro Jahr beanspruchen darf.

Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch beim Minijob bei unterschiedlich vielen Arbeitstagen pro Woche?

Beim Minijob kommt es häufiger vor, dass der Arbeitnehmer nicht in jeder Woche an den gleichen Tagen bzw. an gleich vielen Tagen arbeitet. Wie berechnet sich in diesen Fällen der Urlaub im Minijob, wenn der geringfügig Beschäftigte seine Arbeit nicht „regelmäßig“ ausübt? In diesem Fall ist die Anzahl der Werktage im Jahr sowie die wirklichen Arbeitstage des Minijobbers ebenfalls pro Jahr heranzuziehen. Schließlich reicht die Wochenansicht nicht für eine korrekte Berechnung aus.

Folgende Formel ist bei unregelmäßigen Wochenarbeitsstunden zu verwenden:

Gewährte Urlaubstage / Werktage pro Jahr x tatsächlich geleistete Arbeitstage im Jahr = Urlaubsanspruch pro Jahr des Minijobbers

Wichtig: Gibt es im Unternehmen eine 5-Tages-Woche, legt man eine Gesamtanzahl der Werktage von 260 Tagen zugrunde. Wird an 6 Tagen gearbeitet, rechnet man mit 312 Arbeitstagen pro Jahr.

Beispiel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs eines Minijobbers mit wechselnden Wochenarbeitsstunden

Angenommen der Minijobber arbeitet abwechselnd 2 bzw. 3 Tage pro Woche in einem Betrieb. Dadurch lässt sich die Anzahl der Arbeitstage pro Woche nicht genau bestimmen. Es gilt, die Arbeitstage pro Jahr heranzuziehen. Hierbei zeigt sich, dass der Minijobber auf insgesamt 84 Arbeitstage im Jahr kommt. Im Unternehmen gilt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche.

Der Urlaubsanspruch des Minijobbers wird nun wie folgt berechnet:

24 gesetzliche Urlaubstage / 312 Werktage pro Jahr x 84 Arbeitstage im Jahr = 6,46 Arbeitstage ~ 6 Arbeitstage

Wichtig: Ergibt sich beim Ergebnis mindestens ein halber Urlaubstag hinter dem Komma, so gilt dieser als ganzer Urlaubstag.

Wie wird das Urlaubsentgelt berechnet?

Da auch Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub haben, stellt sich die Frage, wie bei einer geringfügigen Beschäftigung das Urlaubsentgelt berechnet wird. Unter dem Urlaubsentgelt versteht man das Gehalt, das dem Mitarbeiter während seines Urlaubs weitergezahlt wird.

Um die Berechnung für das Urlaubsentgelt eines Minijobbers anzustellen, muss in einem ersten Schritt bedacht werden, dass nicht die geleisteten Stunden, sondern die Arbeitstage maßgeblich sind.

Die Höhe des Urlaubsentgelts bemisst sich nach § 11 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer den „durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat“, zu zahlen. Dabei werden geleistete Überstunden nicht dazugezählt.

Um das Urlaubsentgelt zu ermitteln, muss der Arbeitgeber den Verdienst der letzten 13 Wochen durch die Anzahl der in dieser Zeit geleisteten Arbeitstage dividieren. Diese Summe muss schließlich mit der Anzahl der Urlaubstage multiplizieren.

Beispiel: Berechnung Urlaubsentgelt beim Minijob

Wir nehmen an, dass ein Minijobber in den letzten 13 Wochen bei 2 Arbeitstagen pro Woche insgesamt 1.500 EUR verdient hat. Im Betrieb gilt der Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche. Der Minijobber hat bei zwei Arbeitstagen pro Woche also einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen (24 / 6 x 5 = 8 Urlaubstage). Von diesen Urlaubstagen möchte der Minijobber nun 4 Urlaubstage nehmen.

Im ersten Schritt der Berechnung müssen wir berechnen, wie viele Arbeitstage der Minijobber tatsächlich gearbeitet hat. Es werden die Arbeitstage in in den letzten 13 Wochen betrachtet. So ergeben sich Arbeitstage von insgesamt 26 Tagen in den letzten 13 Wochen (3 Wochen × 2 tatsächliche Arbeitstage pro Woche = 26 geleistete Arbeitstage)

Nun berechnen wir das durchschnittliche Tagesentgelt, indem wir das Gehalt der letztens 13 Wochen durch die Arbeitstage dividieren: 1.500 EUR / 26 Arbeitstage = 57,70 EUR durchschnittliches tägliches Entgelt.

Mit dem durchschnittlichen Entgelt können wir nun die Urlaubstage berechnen: 4 Urlaubstage x 57,70 Euro = 230,80 Euro.

Ab wann haben Minijobber Anspruch auf ihren Jahresurlaub?

Der Anspruch auf Urlaubstage entsteht tatsächlich erst nach einem Monat Betriebszugehörigkeit. Wer demnach einen ganzen Kalendermonat als geringfügig Beschäftigter im Unternehmen Arbeit geleistet hat, kann bereits 1/12 des Jahresurlaubs beanspruchen.

Ein Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub entsteht dagegen erst nach sechs Monaten Beschäftigungszeit. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass die sechs Monate im gleichen Kalenderjahr liegen müssen. Andernfalls kann der Urlaub nur teilweise beansprucht und genommen werden.

Können Minijobber unbezahlten Urlaub nehmen?

Ja, ein Minijobber kann auch Urlaub nehmen, ohne dafür bezahlt zu werden – wenn es der Arbeitgeber gestattet. Da der Minijobber keinen unbezahlten Urlaub beanspruchen kann, kann dieser allenfalls nach Absprache mit seinem Chef erfolgen. Dabei ist von Seiten des Arbeitgebers zu beachten, dass er die geringfügige Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale sogar abmelden muss, sollte der Urlaub länger als einen Monat dauern.

Beginnt der Urlaub am Monatsanfang, dauert die Frist bis zum letzten Tag des Kalendermonats (z. B. vom 1. Mai – 31. Mai).

Fängt der Urlaub dagegen im Monat an, endet die Frist einen Monat später, allerdings an dem Tag vor Beginn der Frist.

Beispiel: Der Arbeitnehmer möchte vom 16. Mai – 17. Juni unbezahlten Urlaub nehmen. In dem Fall beginnt die Frist am ersten Tag seines Urlaubs: 16. Mai.

Die Frist endet am 15. Juni. Mit der Folge, dass der Minijob zum 15. Juni abgemeldet werden muss.