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Frage: Garantie abgelaufen

Wir haben vor 10 Jahren an einem Gebäude die Fassaden erneuert. Darauf waren 2 Jahre Gewährleistung vereinbart. Im Jahr 2003 und 2004 haben wir auf dem Wege der Kulanz Reparaturarbeiten vorgenommen. Jetzt kommen die Eigentümer erneut und wollen aufgetretene Mängel von uns unbezahlt behoben bekommen. Geht das? Wie kann ich reagieren?

Antwort:

Nach Ablauf der Verjährungsfrist brauchen Sie keine Gewährleistung mehr zu übernehmen, das heißt, Sie müssen keine kostenlosen Reparaturarbeiten mehr durchführen. Dies sollten Sie so deutlich sagen. Ihre Tätigkeiten in den Jahren 2003 und 2004 waren bereits Kulanzreparaturen. Daraus ergeben sich jedoch keine Folgeansprüche.

 

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