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Frage: Elternzeit-Vertretung Vollzeit und Teilzeit anbieten?

Ich habe eine Mitarbeiterin als Vertretung für eine Mitarbeiterin in Elternzeit eingestellt. Meine Angestellte in Elternzeit hat für 2 Jahre Elternzeit eingereicht und angekündigt, dass sie im 2. Jahr von ihrem Recht, in Teilzeit zu arbeiten, Gebrauch machen möchte. Kann ich die Vertreterin zunächst in Vollzeit, dann in Teilzeit einstellen? Und die 2. Frage: Ist eine Befristung der Stelle mit Sachgrund - öffentliche Fördermittel für 4 Jahre - möglich?

Antwort:

Die Befristung mit Sachgrund kann für die 2 Jahre Elternzeit erfolgen. Das gilt unabhängig davon, ob die Mitarbeiterin in Elternzeit während dieser "Pause" arbeitet oder nicht. Um zu vermeiden, dass Sie nach 2 Jahren 2 Beschäftigte für einen Arbeitsplatz haben, müssten Sie mit der Vertreterin eine Reduzierung der Arbeitszeit vereinbaren oder eine so genannte Zweckbefristung nach § 21 Absatz 3 BErzGG vornehmen. Danach könnten Sie die Vertretung in Elternzeit mit dem Zweck verbinden, zunächst eine Vollzeittätigkeit zu übernehmen und nach Rückkehr Ihrer Angestellten in Elternzeit in eine befristete Teilzeitbeschäftigung zu wechseln. Die Formulierung könnte so lauten: "Das Arbeitsverhältnis ist auf 2 Jahre befristet. Das befristete Arbeitsverhältnis wird zunächst als Vollzeitarbeitsverhältnis bis zur Rückkehr der Stelleninhaberin in die Teilzeit während der Elternzeit geschlossen. Anschließend wird die Beschäftigung als befristetes Teilzeitarbeitsverhältnis bis zum Ende der Befristung fortgeführt."
Eine Befristung mit Sachgrund ist jederzeit und immer wieder möglich. § 14 Nr. 7 TzBfG sieht zudem ausdrücklich die Möglichkeit einer Befristung - ohne Zeitgrenze - vor, wenn diese an Gelder gekoppelt ist, die haushaltsrechtlich allein für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Wenn das in Ihrem Fall so ist, können Sie die Vertretung auch auf 4 Jahre befristen. Ansonsten könnte noch eine sachlich begründete Zweckbefristung vorliegen: Wurden beispielsweise Fördermittel für ein bestimmtes Forschungsprojekt gewährt, das nach 4 Jahren abgeschlossen ist?

 
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