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Frage: Steuerunterlagen zurückfordern?
Unser Steuerberater hat von 1998 bis 2002 die Bilanzen für unseren Pflegedienst erstellt. Jetzt benötigen wir die Daten und Unterlagen für diese Jahre zurück. Der Steuerberater weigert sich jedoch, diese herauszugeben. Wir haben alle Rechnungen beglichen. Was können wir tun?
Antwort:
Die Unterlagen gehören Ihnen. Falls Sie die Daten benötigen, können Sie als Eigentümer einen so genannten Herausgabeanspruch geltend machen. Reagiert der Steuerberater nicht, sollten Sie klagen. Setzen Sie jedoch zuvor eine Frist zur Herausgabe der Unterlagen. Läuft diese ab, gerät er in Verzug. Das bedeutet, dass Sie Schadensansprüche stellen können, weil Sie beispielsweise die Zahlen neu erfassen lassen müssen. Die zusätzlichen Kosten sind dann vom Steuerberater zu tragen. Beauftragen Sie Ihren Hausanwalt. Außerdem sollten Sie die zuständige Steuerberaterkammer von diesem Fall unterrichten.

