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Frage: Befristete Anstellung nach Kündigung
Wir beschäftigen seit dem 21. Mai 2006 einen Mitarbeiter, dem wir nach einigen Problemen kündigen müssen. Eigentlich würden wir ihm gerne nach einem eingehenden Gespräch die Möglichkeit geben, seine Leistungen zu verbessern. Das Dilemma ist nur, dass dann das halbe Jahr um ist und er somit unter den Kündigungsschutz fällt. Unsere Frage: Ist es möglich, diesem Mitarbeiter zu kündigen und mit einem befristeten Arbeitsvertrag neu zu starten, um ihm doch noch eine Chance zu geben?
Antwort:
Ein Mitarbeiter, der einmal bei Ihnen beschäftigt war und zwar völlig unabhängig davon, wie lange er tatsächlich bei Ihnen arbeitete, - ob befristet oder unbefristet - darf nach dem Gesetz nicht mehr befristet eingestellt werden (§ 14 Abs. 2 S. "Teilzeit- und Befristungsgesetz"). Sie können ohne Angabe von Gründen den Mitarbeiter innerhalb der Probezeit kündigen, ihm jedoch im Anschluss daran keine neue Chance mittels eines befristeten Vertrags geben. Lediglich eine Befristung mit Sachgrund (§ 14 Abs. 1 Nr. 1-8 TzBfG) ist dann noch zulässig. Wenn also einer der im Gesetz genannten Gründe vorliegen sollte, dann können Sie auch noch befristet weiterbeschäftigen.

