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Frage: Urlaubsanspruch herabsetzen

Wir sind eine Spedition mit 12 Mitarbeitern. Die Arbeitsverträge billigen den Mitarbeitern 30 Tage Urlaub zu. Wir sind nicht tarifgebunden und möchten jetzt den Anspruch auf Urlaub auf 24 Tage reduzieren. Wie können wir das rechtlich einwandfrei erreichen bzw. welche Risiken gilt es zu beachten?

Antwort:

Mehrarbeit muss grundsätzlich vorher vom Arbeitgeber angeordnet werden. Leisten Ihre Mitarbeiter ohne Anordnung oder Genehmigung Überstunden, haben sie keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder Freizeitausgleich. Leitende Angestellte sind Mitarbeiter, die für den Betrieb unter eigener Verantwortung typische Unternehmerfunktionen mit einem eigenen Entscheidungsspielraum wahrnehmen müssen. Sie können regelmäßig selbstständig Personal einstellen und entlassen und sind im Wesentlichen frei von Weisungen. Das heißt, Sie können Überstunden genehmigen, sollten dies aber mit der Chefetage in ihrem Haus abstimmen. Sollten Sie selbst mehr arbeiten müssen, müssen Sie ihrem Arbeitgeber dies mitteilen und ebenfalls um Genehmigung von Überstunden bitten. Er kann nicht erwarten, dass Sie mehr arbeiten, ohne dass diese Mehrarbeit entsprechend vergütet oder in Freizeit ausgeglichen wird. Es sei denn, Sie haben einen Passus in Ihrem Arbeitsvertrag, wonach mit dem Gehalt z. B. bis zu 10 Überstunden im Monat als abgegolten angesehen werden, dann sind diese im Bedarfsfall von Ihnen zu leisten.

 
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