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Können Nachtschichten mit Urlaubstagen abgegolten werden?

Vor Jahren ist unser Unternehmen aus kommunaler in private Trägerschaft gewechselt. Wir verfügen über einen Firmentarif. In der Vergangenheit wurde nach BAT für eine bestimmte Mindestanzahl von Nachtdienststunden Urlaubstage gewährt. Dies ist im Firmentarif jedoch nicht verankert. Gibt es einen Anspruch darauf, dass Nachtstunden mit Urlaubstagen abgegolten werden?

Antwort:

Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, dass für Nachtarbeit Urlaubstage erworben werden. Für Nachtarbeit sind zum einen Zuschläge zu bezahlen und zum anderen sind die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zu gewähren. Der Urlaubsanspruch ist hiervon losgelöst zu betrachten. Das Gesetz sieht keine Verknüpfung vor.

Allerdings kann der Arbeitgeber für geleistete Nachtdienste eine angemessene Zahl bezahlter, freier Tage gewähren oder diese bezahlen. Wenn keine tarifvertraglichen Regeln galten, hat der Arbeitgeber hier die Wahl. Ein Vorrang des Freizeitausgleichs besteht nicht.

 

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