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Frage:Abmahnung bei Handelsvertretern

Ich möchte einem Handelsvertreter eine Abmahnung schreiben, weil er nie erreichbar ist und die Kommunikation vollständig zusammengebrochen ist. Kann ich das?

Antwort:

Das Verhältnis zu Ihrem Handelsvertreter richtet sich nach dem Handelsvertretervertrag und nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Das Arbeitsrecht greift in diesem Fall nicht. Sie können deshalb auch keine Abmahnung, wie sie im Arbeitsrecht verankert ist, aussprechen. Auch wenn Sie dem Vertreter Ihre Beschwerden schriftlich mitteilen, eine rechtliche Wirkung wird dies nicht haben. Wollen Sie den Vertrag kündigen, müssen Sie sich nach den Kündigungsmodalitäten.

 

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